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Wesentliche Änderung für den freiwilligen Zugang zur italienischen Krankenversicherung

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Achtung bei Residenza / Domicilio...
das kann schnell Probleme geben. Ich habe unten mal einen recht gut erklärenden Text eingefügt in der ein Anwalt mal erklärt was die Haupt-Unterschiede sind. Bei Residenza habe ich mal einen Teil fett markiert und der ist ganz wichtig; da steht nämlich auch die 183-Tage-Regel und das ganze wird aufs Jahr gerechnet. Wenn man also 183 Tage (auch mit Unterbrechungen) in Italien weilt hat man steuertechnisch hier die Residenza anzumelden...

Was ist das Domizil?
Die Definition des Wohnsitzes ist in Artikel 43 des Zivilgesetzbuches geregelt, der besagt, dass "der Wohnsitz einer Person an dem Ort liegt, an dem sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat": "Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Ort, an dem sie den Hauptsitz ihrer Angelegenheiten und Interessen begründet hat [14 Verf., Art. 45 und 46 Zivilgesetzbuch]". Wenn von "Interessen" die Rede ist, sind damit nicht nur solche wirtschaftlicher Art gemeint, sondern auch solche persönlicher, sozialer und politischer Natur.
Die Wahl des Wohnsitzes unterliegt keiner Formalität, d. h. sie erfordert keine Eintragung. Das bedeutet, dass eine Person frei entscheiden kann, ihren Wohnsitz an einem anderen Ort als ihrem eingetragenen Wohnsitz zu haben.
Darüber hinaus erkennt Artikel 45 des Zivilgesetzbuches die Wohnsitzfreiheit auch für Ehegatten an: "Jeder Ehegatte hat seinen Wohnsitz an dem Ort, an dem er den Hauptsitz seiner Angelegenheiten oder Interessen begründet hat".
In einigen Fällen ist es möglich, ein besonderes Domizil in Bezug auf eine bestimmte Handlung oder eine bestimmte Angelegenheit zu wählen, wobei es möglich ist, mehrere besondere Domizile in Bezug auf bestimmte Handlungen oder Angelegenheiten zu haben. Ein typisches Beispiel für ein besonderes Domizil ist das Domizil am Sitz des Bevollmächtigten im Falle von Handlungen im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit.

Was ist ein Wohnsitz?
Gemäß Artikel 43 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Wohnsitz definiert als "der Ort, an dem eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat". Der Wohnsitz ist also nicht auf bestimmte Zeiträume im Jahr beschränkt, sondern bezeichnet den Ort, an dem eine Person dauerhaft lebt. In Italien kann ein Bürger immer nur in einer Gemeinde seinen Wohnsitz haben.
Der anagrafe Wohnsitz wird durch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der die Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz begründet, formalisiert.
Ein steuerlicher Wohnsitz wird erworben, wenn ein Steuerpflichtiger im Anagrafe della popolazione residente eingetragen ist oder mehr als 183 Tage im Jahr seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Italien hat. Der steuerliche Wohnsitz ist von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der Einkommensteuer und für die Festlegung der Mehrwertsteuer.
***

Es gibt ein Doppel-Besteuerungsabkommen, dass z. B. Mieteinnahmen nur einmal besteuert werden (und zwar da wo sie anfallen); es gibt vom deutschen Finanzamt dann eine Bescheinigung die bei der italienischen Steuererklärung anzugeben ist. Es gab in einem anderen Forum kürzlich jemanden, der nur in Deutschland die Steuererklärung abgegeben hat und in Italien steuertechnisch Residente ist - die Person hat jetzt für mehrere Jahre Strafbescheide bekommen.

Zur Krankenversicherung - soweit ich informiert bin (da ich aber >5 Jahre Residente bin ist meine Info u. U. nicht aktuell), werden die 2000 Euro aufs Jahr gerechnet und meines Wissens - ich lass mich aber gerne korrigieren falls es nicht stimmt - läuft das Jahr bzw. die 12 Monate ab dem Tag der Einschreibung d. h. zum Beispiel vom 1.4.2024 bis 1.4.2025 usw... Und wenn man es mal so rechnet sind das auch nur 240 Euro/Monat.

Zitat von StefanM am 18. März 2024, 17:44 Uhr

Zur Krankenversicherung - soweit ich informiert bin (da ich aber >5 Jahre Residente bin ist meine Info u. U. nicht aktuell), werden die 2000 Euro aufs Jahr gerechnet und meines Wissens - ich lass mich aber gerne korrigieren falls es nicht stimmt - läuft das Jahr bzw. die 12 Monate ab dem Tag der Einschreibung d. h. zum Beispiel vom 1.4.2024 bis 1.4.2025 usw... Und wenn man es mal so rechnet sind das auch nur 240 Euro/Monat.

Hallo Stefan, ich darf dich kurz korrigieren. Die Krankenversicherung bei der ASL gilt immer ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember. - Es sei denn, sie hätten das jetzt zusammen mit der 2000€ Regelung auch geändert. -  Und man kann es auch nicht im Vorraus, also irgendwann im Dez. bezahlen, sondern eben am 2. Jan.

Hab 'ne Weile gebraucht, bis ich das kapiert hab ;-) LG Sabine

wie auch schon an anderer Stelle hier im Forum geschrieben war die Bemessung vor der Neuregelung von  "Il contributo, in ogni caso, non può comunque essere inferiore ad € 2.000,00"    trotzdem gilt nach wie vor die vormalige Regelung, dass l'aliquota del 7,50% fino alla quota di reddito pari a € 20.658,28 und darüber  l'aliquota del 4% sugli importi eccedenti a € 20.658,28 e fino al limite di €. 51.645,69“ nur eben mit dem Unterschied, dass der Beitrag mindestens 2000 Euro sein muss.

Die Beibehaltung der Berechnungsmethode ist daher absurd, unsinnig und komplett obsolet, denn ein Beitrag von 7,5% aus 20.568 Euro läge deutlich unter den mindestens geforderten 2000 Euro.

Erst wenn ca. 11500 Euro weiteres Einkommen zum dann offenbar weiterhin geltenden niedrigeren Prozentsatz von 4% hinzugerechnet werden und dann ein Gesamtjahreseinkommen von über 32.000 Euro zu Grunde liegt, kommt man mit der Berechnungsmethode auf die mindestens geforderten 2000 Euro.

Viele hier in Italien haben kleinere Einkommen, von daher ist diese Neuregelung klar unsozial, die Ärzteschaft hat sich auch schon sehr kritisch dazu geäußert.

Denn in der Tat ist der Beitrag angesichts der kargen Leistungen – eben so gut wie keine Absicherung der Dentalversorgung und und ..und im Verhältnis zum ansonsten im Gesundheitssystem quasi gesetzlich also nicht freiwillig Versicherten hoch, da hast Du natürlich recht.

Du schreibst, dass Du überlegst ob Du als freiwillig Versicherter in D in die AOK wechseln solltest. Du bist Dir schon im Klaren darüber, dass zu Berechnung der Beiträge in der deutschen freiwilligen (gesetzlichen) Krankenversicherung alle Deine Einkünfte in die Berechnung des Beitragssatzes einfließen und Du den vollen Beitragssatz alleine trägst?

Und dass der Mindestbeitrag bei der AOK mit Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz zusammen auch schon über 220 Euro kostet, Du aber um nur den zu zahlen lediglich ein Gesamteinkommen von 1178 Euro mtl. haben darfst?? Alles drüber wird auch mit insgesamt 19% bei der AOK berechnet. Die Techniker wäre übrigens etwas günstiger, da bei denen der Zusatzbeitrag niedriger ist.

Hüben wie drüben sind also freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung gegenüber „normal“ gesetzlich Versicherten und ganz besonders gegenüber Beamten in D stark benachteiligt, da könnte ich jederzeit ein Fass aufmachen.

Was Du nun aber zur Residenzstatusproblemen in Rom schreibt kann einen nur wundern. Bei uns auf dem Dorf im Norden Italiens ist das nämlich überhaupt keins, sollte es auch in ganz Italien nicht sein, da die Residenzen spätestens seit 2022  nur noch digital erfasst und zentral im „anagrafe nazionale della populazione residente“ geführt werden. Man bekommt als solcher auf dem Gemeindeamt mit der Anmeldung schon direkt eine Kopie der „carta d’Identita“ ausgehändigt, die dann vom ministero d’interno als Plastikarte bald darauf an die Residenzadresse zugeschickt oder auf dem Gemeindeamt abgeholt wird.

Ich hab den Eindruck, dass bei Dir der zweite Schritt vor dem eigentlich notwendigen ersten gemacht wurde, die also Du erst die Hauptadresse also das domicilio gewechselt hast und erst im zweiten Schritt der eigentlich zunächst zu gehende erste Schritt der Residenzanmeldung gemacht wird.

Das sollten die aber in Rom auch drauf haben.

Interessant finde ich Deinen Satz: „daß nach 5 jahren residenza das recht auf iscrizione obbligatoria besteht, also ohne Beiträge krankenversichert, genau wie die italienischen staatsbürger.“ Das ist mir neu, kann ich auch nicht so recht glauben, aber ich lass mich gern davon überzeugen, dass dem so wäre. Werde mich auch dazu erkundigen, wenn Du mehr dazu weißt, gerne auch dazu eine Rückmeldung hier im Forum.

Ciao

Robert

 

 

Zitat von StefanM am 18. März 2024, 17:44 Uhr

Du zitierst: "Die Wahl des Wohnsitzes unterliegt keiner Formalität, d. h. sie erfordert keine Eintragung. Das bedeutet, dass eine Person frei entscheiden kann, ihren Wohnsitz an einem anderen Ort als ihrem eingetragenen Wohnsitz zu haben."

und weiter:

"Was ist ein Wohnsitz?
Gemäß Artikel 43 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Wohnsitz definiert als "der Ort, an dem eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat". Der Wohnsitz ist also nicht auf bestimmte Zeiträume im Jahr beschränkt, sondern bezeichnet den Ort, an dem eine Person dauerhaft lebt. In Italien kann ein Bürger immer nur in einer Gemeinde seinen Wohnsitz haben."

Hier geht m.E. einiges durcheinander eben auch mit der Begrifflichkeit.

Das Problem liegt darin, dass hier jeweils nur die nationale und nicht die supranationale Ebene gesehen und beschrieben wird, ob das Italien oder D ist,  macht dann im wesentlichen für die Unterscheidung keinen Unterschied.

Es wäre aber dort dann eben besser  jeweils dort mit den Begriffen "Erst- und Zweitwohnsitz in D" bzw. "abitazione principale bzw. abitazione secondaria" zu arbeiten, dann wird es doch klarer.

Melde- und Steuerpflicht besteht nun aber mal ganz sicher am Erstwohnsitz, da beißt die Maus mal wieder keinen Faden ab.

Mit Zweitwohnsitzen kennn ich mich nicht so aus (da scheinen die Regelungen auch durchaus sehr verschieden sein zu können, also was Besteuerung des Zweitwohnsitzes und besondere Gemeinde- etc,. Regelungen betrifft) , hab ja keinen, da ich ja zwei Erstwohnsitze habe.....ja  richtig gelesen und das eben ist genau der Unterschied zur rein nationalen Unterscheidung:

Ich habe wie ggf. andere hier im Forum auch und nur darauf stelle ich ab, einen Erstwohnsitz in D. Wir sind in Italien als residente also faktisch an einem Erstwohnsitz gemeldet, da wir uns dort eben länger als die genannten 183 Tage im Jahr aufhalten.  Werden wir dadurch wie Stefan nun erneut schreibt in  Italien einkommenssteuerpflichtig?

Nein!

Natürlich zahlen wir Abfall- und sonstige  Gebühren, aber da wir kein Einkommen in Italien generieren, werden wir deswegen in Italien nicht einkommensteuerpflichtig, da eben " der Mittelpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen" in D verblieben ist. Dazu gehört, dass wir dort weiterhin gemeldet sind, eben einen Erstwohnsitz dort haben. Wir können dort auch an den Bundestagswahlen oder wahlweise an den Europawahlen teilnehmen, in Italien nur eingeschränkt als residente bei den Gemeinde- und wahlweise an den Europawahlen. Hier kommt nun der Begriff "domicilio" ins Spiel, eben insbesondere aus steuertechnischen Gründen  das steht auch so im zitierten Doppelbesteuerungsabkommen und damit ist das domicilio also eben der "wesentlichere" Erstwohnsitz.

Wer keinen Wohnsitz in D mehr hat, für den gelten natürlich die Regeln wie von Stefan beschrieben auch steuertechnisch gesehen von Italien - Ausnahme Rentner, die keine anderen zu versteuernden Einkünfte haben, bei denen verbleibt es auf Antrag bei der Versteuerung der Renten in D.

Ich schreib das hier als Laie, bin also kein professioneller  Experte aber ich hab mich lange genug mit dem Thema auseinandergesetzt, natürlich gilt immer, dass man nie auslernt.

Ciao

Robert

 

msacke hat auf diesen Beitrag reagiert.
msacke
Zitat von msacke am 18. März 2024, 13:55 Uhr
Zitat von msacke am 18. März 2024, 13:55 Uhr

"daraus ergeben sich weitere, in einzelfall wichtige unterschiede. also was genau: residenza oder soggiornano più di tre mesi? mistero. eindeutig dagegen, daß nach 5 jahren residenza das recht auf iscrizione obbligatoria besteht, also ohne beiträge krankenversichert, genau wie die italienischen staatsbürger. "

was aber sicher gilt ist: !ohne residenza keine carta sanitaria!.

Eine wichtige Unterscheidung zwischen freiwilliger und gesetzlich verpflichtender Krankenversicherung gibt es übrigens auch noch in Italien:

Die freiweillige Versicherung beinhaltet nicht die TEAM-fähigkeit, d.h. !es ist keine tessera europea assicurazione mallatia! = EHIC = european health insurancy card.

Die freiwilligen Versichertenkarte deckt nur Krankheitskosten in Italien ab, nicht im europäischen Ausland wie bei der gesetzlichen Versichertenkarte, dazu müßte eine zusätzlich europäische Krankenversicherung abgeschlossen werden....noch eine weitere Benachteiligung dieses Status.

 

 

hallo, ich bin weiter am thema und danke für die reaktionen. mir surrt noch etwas der kopf wegen einigen fragen. aber mir kam dazwischen noch eine alternative idee. leider kenne ich niemanden der mir was raten könnte. nämlich eine kleine private versicherung in italien gegen -malatie grave-. ich glaub sowas gibt es in italien, auch wenn wohl natürlich meistens als zusatzversicherung. ich hab sowas gesehn für unter 800 euro/jahr. hat irgendjemand von euch von sowas gehört, daß das einer abgeschlossen und vielleicht auch schon etwas ehm angetestet hat?

Hallo, so eine Versicherung ist möglich, wenn man den Erstwohnsitz in Italien hat. Auch eine COPERTURA SALUTE über private Versicherungen ( nicht alles abgedeckt, aber auch das Viele, was über die staatliche Versicherung nicht abgedeckt wird ). Da gibt es Wahlmöglichkeiten, Pathologien ausgeschlossen bzw. teurer. Soweit ich erlesen konnte, sind Rentner abgedeckt über S 1.  ( Soweit ich dieses richtig verstanden habe).
Meine Frage ist Folgende. Lebe seit 20 Jahren hier. Hab zwischenzeitlich vor Jahren mit Abgaben gearbeitet. Jetzt bin ich LAVORATORE SPORTIVO  ( Sportlehrerin) mit einem Minieinkommen ohne Zahlungsabgaben aber registriert. Kennt sich da jemand aus?  
Ansonsten kann ich vielleicht die Allianz Italia empfehlen.  Das geht ab 70 euro monatlich, dipende Pathologie. 

Liebe Grüsse an alle, die es betrifft 🤗

msacke hat auf diesen Beitrag reagiert.
msacke

Hallo Rosalie

Hast du noch weitere Infos zu Copertura Salute? Ich verfolge das thema hier schon länger und für mich wird es jetzt aktuell, da ich ab Juni Krankenversicherung finden muss, die mich grundversichert.

Der Betrag bei der Allianz wäre ja nicht zuviel. Hast du dort mal konkret angefragt? 

Vielleicht hat ja auch noch jemand anderes eine Idee oder einige Fragen haben sich inzwischen geklärt.

Sonnige Grüsse aus den Marken

Anja

Salve Anja,

wen ich es richtig erinnere kommst Du ja aus der Schweiz (da gab es ja die Frage der Autoummeldung).

Dort gibt es ja die verpflichtende Grundversorgung für alle. Von der wirst Du abmelden müssen oder hast es bereits getan, wenn Du nicht Renterin oder entsandte Arbeitnehmerin oder in einem sonstigen Sonderstatus bist und auf Antrag in der Schweizer Grundversorgung verbleiben kannst. Das ist also anders als z.B. für Deutsche die nach Italien ziehen, die können in der deutschen Krankenversicherung verbleiben, falls sie in der GKV sind, werden sie mit Hilfe des S1 Formulars Mitglied des italienischen Gesundheitssystems und können die carta sanitaria für das italienische Gesundheitssystem bekommen, für alle anderen europäischen Länder bekommen sie darüber hinaus die EHIC - also die europäische Gesundheitskarte, also wenn sie dorthin z.B. auf Reisen gehen. Privat Versicherte können  im europäischen Ausland angefallene Krankheitskosten mit ihrer Kasse nach in D üblichen Sätzen abrechnen.

Da dies für Dich als Schweizerin nicht möglich ist, hängt es bei Dir davon ab, ob und ggf. was für ein Beschäftigungsverhältnis Du nun hier in Italien hast. Bist Du abhängig beschäftigt, wirst Du in das staatliche Gesundheitssystem ohne weitere eigene Beiträge eintreten können. Falls Du als Selbstständige tätig bist - das gilt m.E. auch für Rosalie s.o. - bleibt m.E. nur der Weg Dich freiwillig im italienischen Gesundheitssystem anzumelden, was leider seit Beginn 2024  deutlich teurer geworden ist, ich hatte ja deswegen damit diesen Thread begonnen. Denn grundsätzlich gibt auch in Italien eine Krankenversicherungspflicht, auch wenn Du also kein Beschäftigungsverhältnis vorweisen kannst oder Dich nicht freiwillig im staatlichen Gesundheitssystem versichern willst.

Es gibt alternativ aber stattdessen noch die andere Möglichkeit, sich privat zu versichern, nur ist es komplett unmöglich, darüber eine klare oder  pauschale Kostenaussage zu treffen, da das immer vom Leistungsumfang und den individuellen Voraussetzungen  abhängt. Da bleibt nur das konkrete Gespräch mit Vermittlungsagenturen bzw. -portalen oder mit einer konkreten Gesellschaft. Viele schließen daher in Italien neben der eher kargen staatlichen Gesundheitsversorgung Zusatzversicherungen ab. Das macht bei ihnen deswegen Sinn, da sie keine zusätzlichen Beiträge wie eben freiwillig Versicherte zahlen müssen.  Für diejenigen und ich denke das gilt auch für Dich und eben wohl auch für Rosalie und einige andere hier im Forum, die das nicht vorweisen können, könnte es durchaus anratenswert sein, sich zu erkundigen, welche Beiträge in einer privaten Grundversorgungsversicherung fällig würden bevor der ab 2024 nun deutlich erhöhte und jährlich fällige 2000 Euro Mindestbeitrag in der freiwilligen Gesundheitsversorgung bezahlt wird. Ggf. gibt es da sogar bessere Leistungen für entsprechende  Beiträge.

Eine recht komplette Darstellung was in Deinem Fall als expat gilt und ggf. zu tun ist, findet sich m.E. auf dieser Seite:

https://visitworld.today/de/blog/1531/health-insurance-for-expats-in-italy-2023

Es ist leider ein recht verzwicktes Terrain und leider trotz der Bemühungen um ein vereinheitlichtes europäisches Gesundheitssystem je nachdem aus welchem Land jemand kommt und welche Bestimmungen dort gelten, eben nicht pauschal zu beantworten.  Tendenziell finde ich aber, dass in allen Systemen eine Ungleichbehandlung zum Nachteil insbesondere der  Selbstständigen mit geringem Einkommen gegenüber den gesetzlich Versicherten bzw. den staatlich privilegierten Beschäftigten besteht.

Für weitere Erkenntnisse in dieser Materie lese ich gerne Eure Erfahrungsberichte.

Ciao

Robert

Ciao Robert

danke, der link ist sehr hilfreich. Ich bin Deutsche ( keine Schweizerin ). Wo kann ich mich informieren über eine freiwillige Anmeldung im staatlichen System? 

Sonnige Grüsse Anja

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