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Auto fürs Ferienhaus
Zitat von Gelöschter Benutzer am 16. Februar 2022, 19:52 UhrSalve,
wie gesagt, es ist damit ebenso wie in D. Hier wie dort gibt es nunmal Leute, die z.B. eine Ferienwohnung besitzen, und damit eben über eine klasssische Zweitwohnung verfügen, zwei Erstwohnsitze kann man in einem Land nicht haben.
Zwei Wohnsitze in zwei unterschiedlichen Ländern können aber u.U. beide Erstwohnsitze also Wohnsitze mit eingetragender Ortsansässigkeit im amtlichen Melderegister sein, das ist dann z.B. der Fall, wenn deutsche Rentner mit Immobilienbesitz in Deutschland mindestens Renteneinkünfte aus D beziehen und darüber hinaus ggf. noch weitere z.B. Mieteinkünfte dort haben, also weiterhin nicht nur einen Wohnsitzz in D haben, sondern dort auch den "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftichen Interessen" beibehalten, obwohl sie überwiegend in Italien leben, und eben dort als residente mit Erstwohnsitz ins "ANPR - Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente" eingetragen sind, und ggf. auch die carta d'identita beantragt haben, obwohl sie gleichfalls einen deutschen Personalausweis besitzen. Daraus ergibt sich auch das Recht, entweder in D oder in I bei den Kommunalwahlen als auch dern Wahlen zum EU-parlament seine Wahlstimme abzugeben. Mit diesem Status ist es übrigens nicht nur möglich sondern erforderlich als gesetzlich in D Krankenversicherter in I die tessera sanitaria zu beantragen, da die Verweildauer als deutscher residente in einem anderen EU-Staat die vorgesehenen Regelungen für das Anrecht auf Gesundheitsversorung für kürzere Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland übersteigt.
Es ist viel in diesem unseren Europa staatenübergreifend für Wohnsitzwechsel in allen Varianten geregelt wie vieles andere, komplex und ggf. auch schon mal kompliziert, aber im Rahmen der Freizügigkeit können wir uns eigentlich glücklich schätzen., dass all diese (Anspruch)-möglichkeiten und Rechte als europäische Bürger bestehen.
Ich mag nicht daran denken, was passiert, wenn was ja nicht wenige wollen, dieses geregelte Europa zerfällt, man schaue nur mal nach England, wie kompliziert vieles geworden ist, was bislang europäisch untereinander geregelt war.
Ciao
Robert
Salve,
wie gesagt, es ist damit ebenso wie in D. Hier wie dort gibt es nunmal Leute, die z.B. eine Ferienwohnung besitzen, und damit eben über eine klasssische Zweitwohnung verfügen, zwei Erstwohnsitze kann man in einem Land nicht haben.
Zwei Wohnsitze in zwei unterschiedlichen Ländern können aber u.U. beide Erstwohnsitze also Wohnsitze mit eingetragender Ortsansässigkeit im amtlichen Melderegister sein, das ist dann z.B. der Fall, wenn deutsche Rentner mit Immobilienbesitz in Deutschland mindestens Renteneinkünfte aus D beziehen und darüber hinaus ggf. noch weitere z.B. Mieteinkünfte dort haben, also weiterhin nicht nur einen Wohnsitzz in D haben, sondern dort auch den "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftichen Interessen" beibehalten, obwohl sie überwiegend in Italien leben, und eben dort als residente mit Erstwohnsitz ins "ANPR - Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente" eingetragen sind, und ggf. auch die carta d'identita beantragt haben, obwohl sie gleichfalls einen deutschen Personalausweis besitzen. Daraus ergibt sich auch das Recht, entweder in D oder in I bei den Kommunalwahlen als auch dern Wahlen zum EU-parlament seine Wahlstimme abzugeben. Mit diesem Status ist es übrigens nicht nur möglich sondern erforderlich als gesetzlich in D Krankenversicherter in I die tessera sanitaria zu beantragen, da die Verweildauer als deutscher residente in einem anderen EU-Staat die vorgesehenen Regelungen für das Anrecht auf Gesundheitsversorung für kürzere Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland übersteigt.
Es ist viel in diesem unseren Europa staatenübergreifend für Wohnsitzwechsel in allen Varianten geregelt wie vieles andere, komplex und ggf. auch schon mal kompliziert, aber im Rahmen der Freizügigkeit können wir uns eigentlich glücklich schätzen., dass all diese (Anspruch)-möglichkeiten und Rechte als europäische Bürger bestehen.
Ich mag nicht daran denken, was passiert, wenn was ja nicht wenige wollen, dieses geregelte Europa zerfällt, man schaue nur mal nach England, wie kompliziert vieles geworden ist, was bislang europäisch untereinander geregelt war.
Ciao
Robert
Zitat von gasmann am 20. Februar 2022, 14:45 UhrAlso das mit dem 50ccm Roller kann ich leider nicht nachvollziehen, denn 50ccm Fahrzeuge müssen meines Wissens auch in Italien nicht zum Tüv und bekommen nur ein Versicherungskennzeichen.
Wir haben unser Haus schon 27 Jahre und haben das früher ganz einfach gehalten, zuerst haben wir ein 50ccm Moped mit deutschen Versicherungskennzeichen benutzt, das kostet wenig und damit darf man natürlich auch im Ausland fahren. Mit dem Wohnmobil in den Ort ist meist etwas schwierig, da sowas unhandlich war und daher wurden solche Fahrten recht schnell mit dem Roller erledigt.
Später haben wir uns ein Leichtkraftfahrzeug gekauft, die bekommen ebenfalls nur ein Mopedkennzeichen und müssen nicht zum TÜV, allerdings fahren die eben nur 50 - 60km/h, aber fürs Einkaufen reicht das völlig und man sitzt auch im Regen trocken. Man wird schließlich älter und bequemer....
Man könnte also doch für alltägliche Fahrten ein Leichtkraftfahrzeug (gibts in Italien billig gebraucht und hat eine europäische Zulassung) mit deutschem Versicherungskennzeichen benutzen und sich für weitere Touren einen Leihwagen nehmen, das spart Geld und es wäre immer ein Fahrzeug am Haus, wie bei uns.
Funktioniert natürlich nicht, bei Großfamilien, denn ein solches Fahrzeug hat nur 2 Sitzplätze.
Für uns aber sowieso kein Problem, denn wir haben sowieso 2 Hunde und fliegen nicht, wir kommen also IMMER mit einem Wohnmobil und benutzen den kleinen nur zum Einkaufen und als Zweitwagen, für die schnelle Fahrt zu Freunden, oder zur Bank.
Ausflüge machen wir immer mit dem Wohnmobil, das ist viel praktischer, ausserdem bietet es für uns den Vorteil, das wir unbegrenzt Material mitnehmen können und nicht irgendwelche Minikoffer bis 25Kg.... Durch das Wohnmobil können wir überall übernachten und da wir inzwischen auch eher zur älteren Generation gehören, teilen wir uns die Fahrt meist auf mehrere Tage auf.
Italien hat viele schöne Orte und so wird bei uns die Fahrt schon zum Erlebniss, statt zum Stress.
Wir kennen auch viele Leute, die es ähnlich machen, grade bei weiteren Anfahrtsstrecken sind solche Fahrzeuge nach meiner Meinung einfach eine gute Alternative.
Im Ausland gilt sowieso meist 120 oder 130 und das schaffen moderne Fahrzeuge leicht, man KANN also weit fahren, MUSS aber nicht und wenn ich die Fahrt aufteile, komme ich viel entspannter an.
Für uns die beste Lösung, aber das darf natürlich jeder anders sehen, ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen ist aber auch für Personen ohne Residenza kein Problem und kostet wirklich nur minimalen Unterhalt.
Vielleicht ein Tipp für den einen oder anderen, denn so erzeugt man wenig Bürokratie, bei hohem Nutzen.
Gruß Jürgen
Also das mit dem 50ccm Roller kann ich leider nicht nachvollziehen, denn 50ccm Fahrzeuge müssen meines Wissens auch in Italien nicht zum Tüv und bekommen nur ein Versicherungskennzeichen.
Wir haben unser Haus schon 27 Jahre und haben das früher ganz einfach gehalten, zuerst haben wir ein 50ccm Moped mit deutschen Versicherungskennzeichen benutzt, das kostet wenig und damit darf man natürlich auch im Ausland fahren. Mit dem Wohnmobil in den Ort ist meist etwas schwierig, da sowas unhandlich war und daher wurden solche Fahrten recht schnell mit dem Roller erledigt.
Später haben wir uns ein Leichtkraftfahrzeug gekauft, die bekommen ebenfalls nur ein Mopedkennzeichen und müssen nicht zum TÜV, allerdings fahren die eben nur 50 - 60km/h, aber fürs Einkaufen reicht das völlig und man sitzt auch im Regen trocken. Man wird schließlich älter und bequemer....
Man könnte also doch für alltägliche Fahrten ein Leichtkraftfahrzeug (gibts in Italien billig gebraucht und hat eine europäische Zulassung) mit deutschem Versicherungskennzeichen benutzen und sich für weitere Touren einen Leihwagen nehmen, das spart Geld und es wäre immer ein Fahrzeug am Haus, wie bei uns.
Funktioniert natürlich nicht, bei Großfamilien, denn ein solches Fahrzeug hat nur 2 Sitzplätze.
Für uns aber sowieso kein Problem, denn wir haben sowieso 2 Hunde und fliegen nicht, wir kommen also IMMER mit einem Wohnmobil und benutzen den kleinen nur zum Einkaufen und als Zweitwagen, für die schnelle Fahrt zu Freunden, oder zur Bank.
Ausflüge machen wir immer mit dem Wohnmobil, das ist viel praktischer, ausserdem bietet es für uns den Vorteil, das wir unbegrenzt Material mitnehmen können und nicht irgendwelche Minikoffer bis 25Kg.... Durch das Wohnmobil können wir überall übernachten und da wir inzwischen auch eher zur älteren Generation gehören, teilen wir uns die Fahrt meist auf mehrere Tage auf.
Italien hat viele schöne Orte und so wird bei uns die Fahrt schon zum Erlebniss, statt zum Stress.
Wir kennen auch viele Leute, die es ähnlich machen, grade bei weiteren Anfahrtsstrecken sind solche Fahrzeuge nach meiner Meinung einfach eine gute Alternative.
Im Ausland gilt sowieso meist 120 oder 130 und das schaffen moderne Fahrzeuge leicht, man KANN also weit fahren, MUSS aber nicht und wenn ich die Fahrt aufteile, komme ich viel entspannter an.
Für uns die beste Lösung, aber das darf natürlich jeder anders sehen, ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen ist aber auch für Personen ohne Residenza kein Problem und kostet wirklich nur minimalen Unterhalt.
Vielleicht ein Tipp für den einen oder anderen, denn so erzeugt man wenig Bürokratie, bei hohem Nutzen.
Gruß Jürgen
Zitat von Gelöschter Benutzer am 21. Februar 2022, 16:13 UhrSalve Jürgen,
wußte garnicht, dass so ein Leichtfahrzeug sogar (billig weil hier in I viel häufiger unterwegs) in I gekauft und weil es offenbar die von Dir genannte europäische Zulassung möglich macht anschliessend dann in D versichert werden kann.
Das geht dann in der Tat eben ohne die diskutierte ansonsten für in D angemeldete Fahrzeuge nötige Rückverbringung wegen der deutschen TÜV/ASU Prüfung.
Mir fällt da auch noch die italientypische "Piaggio APE 50" ggf. sogar in der Version "CrossCountry " als Variante zu dem Thema ein, die müßte ja nach den gleichen Regeln zu handeln sein, Vorteil gegenüber einem z.B. vergleichsweise schickem Ligierleichtfahrzeug wäre dass es zum überdachten Sitzen dann noch eine richtig praktische Ladefläche hat und in Italien sieht einen keiner doof an, wenn man/frau mit solch einer "flotten Biene" durch die Gegend fährt.
in der Tat also ein ziemlich genialer Tipp für alle, die mit einem 50 cc Roller oder geschwindigkeitsbegrenzten Microcar vor Ort klarkommen können weil sie aus bestimmten Gründen entweder nach Italien zu ihrem Zweitwohnsitz ohne Auto kommen oder wie Ihr nicht mit dem Womo kleine Besorgungsfahrten machen wollen.
Ansonsten kann ich die Notwendigkeit eines Zweitautos vor Ort ( es sei denn es gibt klare Gründe wie die Eurigen oder Cenninas wegen Ihrer Fluganreise aber die haben dann eben die Mietwagenlösung) auch nicht wirklich erkennen:
- denn wenn man mit dem Auto zu einem Zweitwohnsitz anreist, wird dann doch i.d.R. das Auto mit dem man angereist ist auch für die nötigen Fahrten vor Ort benutzt
- und eben weil wenn man/frau zu einem Wohnsitz in I anreist, bei dem man alleinig als Residente gemeldet ist, ist das in D bislang zugelassene Fahrzueg sowieso entweder umzumelden, ansonsten drohen wegen zollrechtlicher Bestimmungen Strafen
- oder es steht ein Kauf eines Fahrzeugs in I an, beides nicht so ganz einfach und kostet, aber weniger wenn kein Fahrzueg aus D umgemeldet werden soll
Noch kniffliger wird die Sache, wenn man/frau quaei zwei erste Wohnsitze (in einem Beitrag hieroben näher beschrieben) - einen in D und einen in I besitzt. Dann bleibt eigentlich nur der Weg über zwei Fahrzeuge:
- eins dass in I angemeldet ist und eins in D angemeldet.
- Je nachdem in welchem Land der besagte Lebensmittelpunkt (i.d.R. auch die Weltsteuerpflicht) besteht, würde ich das Fahrzeug dann mit dem Kennzeichen dieses Landes für alle Transferfahrten benutzen, es dann dort vor Ort stehen lassen und dort dann wegen der jeweiligen besagten zollrechtlichen Konsequenzen eben nur das in dem dortigen Land angemeldete Fahrzeug beutzen.
Europa ist leider noch lange nicht dort, wo ich es mir hinwünschen würde, damit sich dieser ganze bürokratiche Quatsch mal erübrigen würde aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, obwohl es zahllose Beispiele gibt, die dem eher Hohn sprechen, wir sind z.B. Hobbyhundezüchter, ein Schelm wer meint, dass einfach eine Zucht ohne residenza in einem anderen Land trotz Freizügigkeit der Niederlassung und der Arbeitsausübung in den anderen europäischen Ländern einfach so weitergeführt werden könnte.
Ciao
Robert
Salve Jürgen,
wußte garnicht, dass so ein Leichtfahrzeug sogar (billig weil hier in I viel häufiger unterwegs) in I gekauft und weil es offenbar die von Dir genannte europäische Zulassung möglich macht anschliessend dann in D versichert werden kann.
Das geht dann in der Tat eben ohne die diskutierte ansonsten für in D angemeldete Fahrzeuge nötige Rückverbringung wegen der deutschen TÜV/ASU Prüfung.
Mir fällt da auch noch die italientypische "Piaggio APE 50" ggf. sogar in der Version "CrossCountry " als Variante zu dem Thema ein, die müßte ja nach den gleichen Regeln zu handeln sein, Vorteil gegenüber einem z.B. vergleichsweise schickem Ligierleichtfahrzeug wäre dass es zum überdachten Sitzen dann noch eine richtig praktische Ladefläche hat und in Italien sieht einen keiner doof an, wenn man/frau mit solch einer "flotten Biene" durch die Gegend fährt.
in der Tat also ein ziemlich genialer Tipp für alle, die mit einem 50 cc Roller oder geschwindigkeitsbegrenzten Microcar vor Ort klarkommen können weil sie aus bestimmten Gründen entweder nach Italien zu ihrem Zweitwohnsitz ohne Auto kommen oder wie Ihr nicht mit dem Womo kleine Besorgungsfahrten machen wollen.
Ansonsten kann ich die Notwendigkeit eines Zweitautos vor Ort ( es sei denn es gibt klare Gründe wie die Eurigen oder Cenninas wegen Ihrer Fluganreise aber die haben dann eben die Mietwagenlösung) auch nicht wirklich erkennen:
- denn wenn man mit dem Auto zu einem Zweitwohnsitz anreist, wird dann doch i.d.R. das Auto mit dem man angereist ist auch für die nötigen Fahrten vor Ort benutzt
- und eben weil wenn man/frau zu einem Wohnsitz in I anreist, bei dem man alleinig als Residente gemeldet ist, ist das in D bislang zugelassene Fahrzueg sowieso entweder umzumelden, ansonsten drohen wegen zollrechtlicher Bestimmungen Strafen
- oder es steht ein Kauf eines Fahrzeugs in I an, beides nicht so ganz einfach und kostet, aber weniger wenn kein Fahrzueg aus D umgemeldet werden soll
Noch kniffliger wird die Sache, wenn man/frau quaei zwei erste Wohnsitze (in einem Beitrag hieroben näher beschrieben) - einen in D und einen in I besitzt. Dann bleibt eigentlich nur der Weg über zwei Fahrzeuge:
- eins dass in I angemeldet ist und eins in D angemeldet.
- Je nachdem in welchem Land der besagte Lebensmittelpunkt (i.d.R. auch die Weltsteuerpflicht) besteht, würde ich das Fahrzeug dann mit dem Kennzeichen dieses Landes für alle Transferfahrten benutzen, es dann dort vor Ort stehen lassen und dort dann wegen der jeweiligen besagten zollrechtlichen Konsequenzen eben nur das in dem dortigen Land angemeldete Fahrzeug beutzen.
Europa ist leider noch lange nicht dort, wo ich es mir hinwünschen würde, damit sich dieser ganze bürokratiche Quatsch mal erübrigen würde aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, obwohl es zahllose Beispiele gibt, die dem eher Hohn sprechen, wir sind z.B. Hobbyhundezüchter, ein Schelm wer meint, dass einfach eine Zucht ohne residenza in einem anderen Land trotz Freizügigkeit der Niederlassung und der Arbeitsausübung in den anderen europäischen Ländern einfach so weitergeführt werden könnte.
Ciao
Robert
Zitat von ryder_hook am 23. Februar 2022, 12:05 Uhr@Robert, vielen Dank für Deine Ausführungen. Insgesamt ist das schon ein Wahnsinn.
Ich habe noch etwas interessantes zum Thema TÜV gefunden, siehe hier EU-Richtlinie 2009/40/EG Art. 3 Abs 2.
z. B. hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0040&from=CS
Ich zitiere:
"
Jeder Mitgliedstaat erkennt den in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Nachweis darüber, dass ein im Hoheitsgebiet des betreffenden anderen Mitgliedstaats zugelassenes Kraftfahrzeug, ein Kraftfahrzeuganhänger oder ein Sattelanhänger einer technischen Untersuchung, die mindestens den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht, mit positivem Ergebnis unterzogen worden ist, in der gleichen Weise an, als hätte er diesen Nachweis selbst erteilt."
Aus meiner Sicht besagt dieser Text, dass eine HU in Italien verpflichtend in DE anerkannt werden MUSS. Das bezieht sich in diesem Fall zwar eher auf den Fahrzeug-Import. Nichts-desto-trotz ist es eine Fingerzeig.
Unabhängig davon habe ich mich zu einem anderen Weg entschieden. 50 ccm sind mir zu wenig. Weil ich in einer alpinen Umgebung unterwegs bin. D. h. 50 ccm bei 10% Steigung machen keinen Spaß.
Deshalb werde ich zu einem MP3 von Piaggio greifen. Aus den folgenden Gründen. Ich kann das Gefährt mit PKW-Führerschein fahren. Dieses Fahrzeug darf auf der it. Autobahn gefahren werden. D. h. eine Fahrt nach DE wg. TÜV geht deutlich schneller.
Unabhängig davon werde ich mit der DE Versicherung besprechen, ob es ausreichend ist regelmäßig die IT HU zu machen, um mir die Fahrt nach DE zu ersparen.
ciao
ryder
@Robert, vielen Dank für Deine Ausführungen. Insgesamt ist das schon ein Wahnsinn.
Ich habe noch etwas interessantes zum Thema TÜV gefunden, siehe hier EU-Richtlinie 2009/40/EG Art. 3 Abs 2.
z. B. hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0040&from=CS
Ich zitiere:
"Jeder Mitgliedstaat erkennt den in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Nachweis darüber, dass ein im Hoheitsgebiet des betreffenden anderen Mitgliedstaats zugelassenes Kraftfahrzeug, ein Kraftfahrzeuganhänger oder ein Sattelanhänger einer technischen Untersuchung, die mindestens den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht, mit positivem Ergebnis unterzogen worden ist, in der gleichen Weise an, als hätte er diesen Nachweis selbst erteilt."
Aus meiner Sicht besagt dieser Text, dass eine HU in Italien verpflichtend in DE anerkannt werden MUSS. Das bezieht sich in diesem Fall zwar eher auf den Fahrzeug-Import. Nichts-desto-trotz ist es eine Fingerzeig.
Unabhängig davon habe ich mich zu einem anderen Weg entschieden. 50 ccm sind mir zu wenig. Weil ich in einer alpinen Umgebung unterwegs bin. D. h. 50 ccm bei 10% Steigung machen keinen Spaß.
Deshalb werde ich zu einem MP3 von Piaggio greifen. Aus den folgenden Gründen. Ich kann das Gefährt mit PKW-Führerschein fahren. Dieses Fahrzeug darf auf der it. Autobahn gefahren werden. D. h. eine Fahrt nach DE wg. TÜV geht deutlich schneller.
Unabhängig davon werde ich mit der DE Versicherung besprechen, ob es ausreichend ist regelmäßig die IT HU zu machen, um mir die Fahrt nach DE zu ersparen.
ciao
ryder
Zitat von Gelöschter Benutzer am 23. Februar 2022, 15:28 UhrSalve,
das mit der italienischen revisione wird mit einem deutschen Kennzeichen nicht klappen, da bleibt tatsächlich nur die Fahrt zurück über die Alpen, aber es reicht dann ja der TÜV/Dekra oder wer auch immer die Prüfung in D inzwischen machen darf knapp hinter der Grenze, da hast Du Wahlfreiheit. Die flotte MP3 (von Peugeot gibt es vergleichbare Motorräder) hat in der Tat den Charme, dass sie mit dem Autoführerschein gefahren werden kann, ohne dass ein Motorradführerschein benötigt wird.
Aber unterschätze die Microcars nicht, will keine Werbung machen, aber die sind hier recht flott auch bei uns im Hügelland der Langa mit beachtlichen Steigungsgraden unterwegs die haben auch stolze mehr als 500 cc gibt's auch als Diesel und mit allen möglichen Komfortausstattungen, sprtlich als SUV mit Navi etc., eigentlich ne echte Nische, die da vor allem von Ligier einem frz. Hersteller besetzt wird -> https://ligier-microcar.de/fahrzeuge/ligier-js50 wer mal schauen möchte, was ich meine
Wird vor allem von Jugendlichen, die noch keinen Autoführerschein machen können genutzt, aber macht ja auch nix.
Ciao
Robert
Gesetzeslücke was das H hier
Salve,
das mit der italienischen revisione wird mit einem deutschen Kennzeichen nicht klappen, da bleibt tatsächlich nur die Fahrt zurück über die Alpen, aber es reicht dann ja der TÜV/Dekra oder wer auch immer die Prüfung in D inzwischen machen darf knapp hinter der Grenze, da hast Du Wahlfreiheit. Die flotte MP3 (von Peugeot gibt es vergleichbare Motorräder) hat in der Tat den Charme, dass sie mit dem Autoführerschein gefahren werden kann, ohne dass ein Motorradführerschein benötigt wird.
Aber unterschätze die Microcars nicht, will keine Werbung machen, aber die sind hier recht flott auch bei uns im Hügelland der Langa mit beachtlichen Steigungsgraden unterwegs die haben auch stolze mehr als 500 cc gibt's auch als Diesel und mit allen möglichen Komfortausstattungen, sprtlich als SUV mit Navi etc., eigentlich ne echte Nische, die da vor allem von Ligier einem frz. Hersteller besetzt wird -> https://ligier-microcar.de/fahrzeuge/ligier-js50 wer mal schauen möchte, was ich meine
Wird vor allem von Jugendlichen, die noch keinen Autoführerschein machen können genutzt, aber macht ja auch nix.
Ciao
Robert
Gesetzeslücke was das H hier
Zitat von velivolo am 20. März 2022, 13:20 UhrZitat von StefanM am 31. Januar 2022, 11:51 UhrVon Deutschen-Kennzeichen rate ich definitiv ab. Nicht nur wegen möglichen Problemen mit Versicherung und Diebstahl/Beschädigungen ...
Welche Probleme mit Versicherung sind denn gemeint ?
Werden KFZ mit ausländischen Kennzeichen (sowie Touristen) als bevorzugte Beute/Opfer angesehen ?
Welche Art von Beschädigungen ?, sind Deutsche in Italien besonders unbeliebt ?
P.S. bitte um Nachsicht für die Fragen - war noch nie in Italien.
Zitat von StefanM am 31. Januar 2022, 11:51 UhrVon Deutschen-Kennzeichen rate ich definitiv ab. Nicht nur wegen möglichen Problemen mit Versicherung und Diebstahl/Beschädigungen ...
Welche Probleme mit Versicherung sind denn gemeint ?
Werden KFZ mit ausländischen Kennzeichen (sowie Touristen) als bevorzugte Beute/Opfer angesehen ?
Welche Art von Beschädigungen ?, sind Deutsche in Italien besonders unbeliebt ?
P.S. bitte um Nachsicht für die Fragen - war noch nie in Italien.
Zitat von StefanM am 21. März 2022, 10:08 UhrVelivolo,
du mußt schon den ganzen Satz lesen... Wenn z. B. bei einem Unfall die deutsche Versicherung mitbekommt, dass das Auto ganzjährig in Italien steht bzw. hier nachforscht kann Sie die Zahlung verweigern - und das berühmte "ich sag einfach ich war im Urlaub" ist technisch gesehen Versicherungsbetrug.
Außerdem ist das größere Problem wirklich die Sache mit dem TÜV - siehe den Rest der Diskussion hier
Velivolo,
du mußt schon den ganzen Satz lesen... Wenn z. B. bei einem Unfall die deutsche Versicherung mitbekommt, dass das Auto ganzjährig in Italien steht bzw. hier nachforscht kann Sie die Zahlung verweigern - und das berühmte "ich sag einfach ich war im Urlaub" ist technisch gesehen Versicherungsbetrug.
Außerdem ist das größere Problem wirklich die Sache mit dem TÜV - siehe den Rest der Diskussion hier
Zitat von velivolo am 22. März 2022, 22:15 UhrZitat von StefanM am 21. März 2022, 10:08 UhrWenn z. B. bei einem Unfall die deutsche Versicherung mitbekommt, dass:
1) das Auto ganzjährig in Italien steht bzw. hier nachforscht kann Sie die Zahlung verweigern - und das berühmte "ich sag einfach ich war im Urlaub"
2) ist technisch gesehen Versicherungsbetrug.
3) Außerdem ist das größere Problem wirklich die Sache mit dem TÜV - siehe den Rest der Diskussion hier
Zu 1) in Deinen AVB/BVB steht, daß das KFZ höchstens 6-11 Monate (am Stück) im eu-Ausland verbleiben darf ? Echt ? Wo steht denn das ?
Zu 2) Dürfte ich bitte fragen, wieso es ein Vers.-Betrug sein sollte ?, werden da etwa irgend-welche Obliegenheiten verletzt ?
Zu 3) im Beitrag #14 steht, das es kein Problem sein sollte -> der Wagen sollte verkehrssicher sein, und dafür gibt es einen Nachweis der ital., dt., etc. lokalen Prüfungs-Org., die eine Berechtigung dafür hat.
P.S. in GB, Norwegen, Spanien und einigen anderen Ländern besteht, mW, nach 6+Monaten (ab Einreise) ein Ummeldezwang, ob dies auch auf Italien zutrifft -> k.A.
Zitat von StefanM am 21. März 2022, 10:08 UhrWenn z. B. bei einem Unfall die deutsche Versicherung mitbekommt, dass:
1) das Auto ganzjährig in Italien steht bzw. hier nachforscht kann Sie die Zahlung verweigern - und das berühmte "ich sag einfach ich war im Urlaub"
2) ist technisch gesehen Versicherungsbetrug.
3) Außerdem ist das größere Problem wirklich die Sache mit dem TÜV - siehe den Rest der Diskussion hier
Zu 1) in Deinen AVB/BVB steht, daß das KFZ höchstens 6-11 Monate (am Stück) im eu-Ausland verbleiben darf ? Echt ? Wo steht denn das ?
Zu 2) Dürfte ich bitte fragen, wieso es ein Vers.-Betrug sein sollte ?, werden da etwa irgend-welche Obliegenheiten verletzt ?
Zu 3) im Beitrag #14 steht, das es kein Problem sein sollte -> der Wagen sollte verkehrssicher sein, und dafür gibt es einen Nachweis der ital., dt., etc. lokalen Prüfungs-Org., die eine Berechtigung dafür hat.
P.S. in GB, Norwegen, Spanien und einigen anderen Ländern besteht, mW, nach 6+Monaten (ab Einreise) ein Ummeldezwang, ob dies auch auf Italien zutrifft -> k.A.
Zitat von pottersbine am 22. März 2022, 22:31 UhrZitat von velivolo am 22. März 2022, 22:15 UhrP.S. in GB, Norwegen, Spanien und einigen anderen Ländern besteht, mW, nach 6+Monaten (ab Einreise) ein Ummeldezwang, ob dies auch auf Italien zutrifft -> k.A.
ja, besteht!
Zitat von velivolo am 22. März 2022, 22:15 UhrP.S. in GB, Norwegen, Spanien und einigen anderen Ländern besteht, mW, nach 6+Monaten (ab Einreise) ein Ummeldezwang, ob dies auch auf Italien zutrifft -> k.A.
ja, besteht!
Zitat von Tatra603 am 28. März 2022, 16:01 UhrZitat von ryder_hook am 8. Februar 2022, 17:57 UhrHallo,
ich bin neu hier und habe ein ähnliches Problem. Ich möchte gerne eine 50ccm Rolle kaufen und permanent in Italien lassen.
Die Alternative. Den Rollen in DE zu zulassen und alle 2 Jahre damit nach DE zu gurken (wg. TÜV) ist auch nicht attraktiv. Gibt es tatsächlich keinen anderen legalen Weg?
Ich habe das Gleiche vor allerdings:
50cc- Roller brauchen in Deutschland keinen TÜV und auch keine Zulassung, du zahlst keine Steuer. Mein Plan also: Roller in D versichern und das bunte Versicherungszeichen (gilt für ein Jahr) nach Italien mitnehmen. Die Frage ist, ob man dazu lieber in D oder I ein Moped kauft...Also konkret: weiß jemand ob man mit italienischen Papieren, CoC usw. so einfach ein deutsches Versicherungskennzeichen bekommt?
Zitat von ryder_hook am 8. Februar 2022, 17:57 UhrHallo,
ich bin neu hier und habe ein ähnliches Problem. Ich möchte gerne eine 50ccm Rolle kaufen und permanent in Italien lassen.
Die Alternative. Den Rollen in DE zu zulassen und alle 2 Jahre damit nach DE zu gurken (wg. TÜV) ist auch nicht attraktiv. Gibt es tatsächlich keinen anderen legalen Weg?
Ich habe das Gleiche vor allerdings:
50cc- Roller brauchen in Deutschland keinen TÜV und auch keine Zulassung, du zahlst keine Steuer. Mein Plan also: Roller in D versichern und das bunte Versicherungszeichen (gilt für ein Jahr) nach Italien mitnehmen. Die Frage ist, ob man dazu lieber in D oder I ein Moped kauft...Also konkret: weiß jemand ob man mit italienischen Papieren, CoC usw. so einfach ein deutsches Versicherungskennzeichen bekommt?