Home

Herzlich willkommen im “neuen” Italienforum. Bereits seit 2002 ist das Forum ein beliebter Treffpunkt für alle Italienfreunde. Aus technischen Gründen war es leider nicht möglich, die Beiträge und Mitglieder-Konten zu importieren. Ihr müsst euch also bitte neu registrieren.
Die bisherigen Beiträge sind noch im “alten” Forum abrufbar: http://www.italienforum.de
Sie werden später archiviert und können natürlich noch gelesen werden.

Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Auto fürs Ferienhaus

VorherigeSeite 3 von 5Nächste
Zitat von velivolo am 22. März 2022, 22:15 Uhr
Zitat von StefanM am 21. März 2022, 10:08 Uhr

... things deleted ....

P.S. in GB, Norwegen, Spanien und einigen anderen Ländern besteht, mW, nach 6+Monaten (ab Einreise) ein Ummeldezwang, ob dies auch auf Italien zutrifft -> k.A.

Nein, in Italien trifft das nur zu, wenn auch dein steuerlich Wohnsitz in Italien ist. Solange man in DE einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgeht, ist das problemlos. Schwierig wird es bei Rentnern, die dann auch um die 185 Tage in IT verbringen.

velivolo hat auf diesen Beitrag reagiert.
velivolo
Zitat von StefanM am 21. März 2022, 10:08 Uhr

Velivolo,

du mußt schon den ganzen Satz lesen... Wenn z. B. bei einem Unfall die deutsche Versicherung mitbekommt, dass das Auto ganzjährig in Italien steht bzw. hier nachforscht kann Sie die Zahlung verweigern - und das berühmte "ich sag einfach ich war im Urlaub" ist technisch gesehen Versicherungsbetrug.

Außerdem ist das größere Problem wirklich die Sache mit dem TÜV - siehe den Rest der Diskussion hier

Also ich kann die Probleme so nicht bestätigen. Ja es stimmt, manche Versicherungen machen da Probleme, vornehmlich diese, die Motorradversicherung als Nebengeschäft betreiben. Ich plane meinen MP3 bei der R+V Versicherung zu versichern. Ich habe dazu mit den telefoniert und auf das geplante Vorgehen hingewiesen. Sie sagten das wäre kein Problem, wichtig wäre nur die Erneuerung des TÜVs. Vertragsunterlagen habe ich jetzt noch nicht geprüft, ob dort gegenteiliges drin steht. Werde ich aber noch tun und dann hier noch mal rückmelden.

Zitat von Tatra603 am 28. März 2022, 16:01 Uhr

Also konkret: weiß jemand ob man mit italienischen Papieren, CoC usw. so einfach ein deutsches Versicherungskennzeichen bekommt?

ich würde diese Frage lieber dem zuständigen Vers.-Makler stellen (der sicherlich auch ital. Versicherungen vermittelt).

 

Mich würde eher interessieren, wie wird ein italienischer Polizist reagieren, wenn er zu den ital. FZ-Papieren ein dt. Nummernschild & dt. Versicherung sieht.

 

 

irritiert? Eigentlich ist es doch ganz einfach. Entweder du lebst  hier und hast die Residenza, dann mußt du eine ital. Autonummer und entsprechende Versicherung haben - das Gesetz ist irgendwann letztes Jahr rausgekommen.  Oder du bist nur in den Ferien hier - weniger als 6 Monate,-  dann hast du eine deutsche Autonummer und entsprechende Versicherung. Alle anderen Variationen gehen natürlich auch, sind aber - offiziell -  nicht legal.

Das ist ja ein Forum, den Versicherungstypen frage ich schon noch, und zwar möglichst genau vorinformiert :)

 

Zu der Geschichte mit der deutschen Autonummer kann ich was erzählen:

Der Nazi-Salvini führte das Gesetz in seiner Zeit als Innenminister ein ( Hintergrund: Stimmung gegen Rumänen machen, die ihr Auto angeblich günstig in Rumänien versichern und in Italien leben). Danach muss man als in Italien lebender (scheinbar: "Residenza") sein Auto in Italien anmelden sonst wird es vorläufig konfsziert (!).

Woher ich das weiß? Das ist meinem Freund U. , Italiener der seit 20 Jahren in Bayern wohnt, passiert. Er ist heim in den Veneto gefahren, wo er eine Wohnung mit Residenza besitzt und Hups! war das Auto weg. Da ging es dann um mehrere Hundert Euro.

(ich konnte mir ein Grinsen nicht verkneifen, weil der Typ mein einziger "rechter" Freund ist)

Ob das Gesetz jetzt noch in dieser Form gilt, weiß ich nicht... Deswegen wäre Info recht!

Salve,

eigentlich ist hier doch schon alles gesagt was möglich ist: - also wie das geht, wenn Du einen 50cc Roller in I - oder - was eben notwendig ist, wenn Du als residente ein meldepflichtiges Fahrzeug in I halten willst.

Was Deinen "rechten" italienischen Freund mit gleichzeitigem deutschen Wohnsitz und italienischer Residenza passiert ist, so hatte ich ja schon darauf hingewiesen, dass es mit zwei ersten Wohnsitzen  kniffelig ist, aber es ist natürlich schon etwas absurd, wenn einem Italiener mit deutschem Erstwohnsitz allein schon bei seiner Fahrt zu seiner italienischen residenza das deutsche Auto konfisziert wird.

Ich hätte da aber noch einen Tipp, wie er bzw. andere in einer  ähnlichen Situation vermeiden können, dass ihnen vergleichbares widerfährt:

- ist das Auto auf den Arbeitgeber als Dienstfahrzeug oder bei Selbstständigkeit auf die eigene Firma (das könnte auch eine GbR sein) angemeldet,  wird die Problematik vermieden, das kann auch aus anderen wie steuerlichen Gründen vorteilhaft sein, allerdings ist bei Selbstständigen der Nachweis dienstlicher Fahrten zu führen, private dürfen da nicht weit überwiegen

- die beschriebene Problemtik kann auch vermieden werden, wenn ein Mietfahrzeug einer Firma mit Steuersitz  in D benutzt wird

Ciao

Robert

 

Tatra603 hat auf diesen Beitrag reagiert.
Tatra603

Guter Tipp, werde ich weitergeben.

Die Geschichte ging übrigens weiter:

Da es sich um den 20 Jahre alten Kleinwagen seiner Frau handelte (leider ein Lancia, hübsch und selten) der nur noch wenig wert war, weigerte sich mein Freund zu bezahlen und fuhr einfach heim. Die Polizei ließ das Auto dann verschrotten, unser deutscher Anwalt rang verzweifelt die Hände- Gott sei Dank kam aber nie eine Rechnung aus Treviso...

una macchina d'epoca, peccato!!!

macchina d´epoca... è la mia prossima domanda!

So, die Versicherungsunterlagen sind angekommen. Die internationale Versicherungskarte ist beigefügt hat eine Gültigkeit von mehreren Jahren. Eine begrenzte Aufenthaltsdauer ist im Vertrag NICHT thematisiert. Ich würde sagen, passt.

 

ciao

ryder

VorherigeSeite 3 von 5Nächste