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Auto fürs Ferienhaus

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Hallo Ryder Hook,

danke für deine Rückmeldung. Bei dir sind es ja auch 3 seriöse Quellen. Wobei ich bei deinem Link offensichtlich nicht da gelandet bin, wo eine Antwort stehen sollte.

Ich werde die ‚Agenzia‘ mal befragen, die einen entsprechenden Service zum An-und Ummelden bieten. Die sollten es wissen. Ich kann kaum glauben, das es nicht sonst auch Non Residente gibt, die ein Auto an Ihrem italienischen Domizil mit italienischen Kennzeichen haben. Von der Anmeldung her wäre es kein Problem, aber mit deutschen Kennzeichen zu fahren, aber die Versicherung schreibt wohl in meisten Bedingungen nur 180 Tage rein, dann würde sie kündigen.

wo ist eure Wohnung/Haus ? Und was genau willst du versichern ? Auch ein Auto ?

Hallo NiVo,

ja, bei dem Link kannst Du die Antwort nicht sehen, die erfolgte eben auch telefonisch. Der Link hatte nur den Zweck die Quelle meiner Information zu dokumentieren.

Ich glaube, dass viele einfach das Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen belassen und dafür den TÜV ignorieren.

Wir haben eine Wohnung am Gardasee und ich will zwei MP3 versichern (https://www.piaggio.com/de_DE/models/piaggio-mp3/).

Insofern habe ich es noch gut, Garmisch ist nicht ganz so weit. Dafür brauche ich natürlich gutes Wetter.

Bitte sag Bescheid, wenn Du was neues von der Agenzia erfährst.

Ich habe neulich wg. Beantragung einer PEC erfahren, dass man wohl eine Art Aufenthaltsdokument (permanente Aufenthaltsberechtigung) beantragen kann. Vielleicht funktioniert damit dann die KFZ-Anmeldung. Habe bzgl. Aufenthalt aber noch nicht weiter Recherche-Zeit investiert.

Hallo NiVo,

das "permanente Aufenthaltsdokument" ist wahrscheinlich das "Attestazione di soggiorno permanente per cittadino dell'Unione Europea".

Diese wird ausgestellt wenn die Erfordernisse des DL 30/2007 erfüllt sind, d. h. Du mußt den Hauptwohnsitz in Italien haben und mindestens 5 Jahre durchgehend in Italien gelebt haben, usw. usf. ... Das bringt für ein Ferienhaus etc. erstmal garnix.
Ansonsten gilt für EU-Bürger ja die Freizügigkeit und bei Aufenthalten unter 3 Monaten (was ja bei einem Ferienhaus anzunehmen ist) wird kein Aufenthaltsdokument ausgestellt.

Ste.

Hallo StefanM,

 

nein, dieses Dokument meine ich nicht, ich meine die Dichiarazione di domicilio temporaneo

ciao

ryder

Hallo Ryder Hook, hallo Stefan M,

einer meiner Quellen war nicht. Die Agenzia, wie auch ein spezialisierter Anwalt sagten, was schon bekannt ist > als non-residente keine Chance.

ABER > ich greife nochmal das was "Ryder" gesagt hat, auf > Die Anwältin hat bestätigt, das man sich bei der "Gemeinde" anmelden kann. Leider hat Sie nicht die von euch beiden genannte italienische Bezeichnung mitgeliefert und soviel Kontakt habe ich nicht.

Aber vielleicht geht das, was RYder geschrieben hat. @Ryder > wenn du es ganz sicher weißt, sag Bescheid ok ?

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