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Auto fürs Ferienhaus

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Salve,

letztlich ist es Deine Entscheidung:

aber denke nicht, dass Du nur weil eine deutsche Versicherung keinen Bezug auf Deine spezielle Problematik nimmt, Du deswegen aus dem Schneider bist, wenn italienische Regularien zur Anwendung kommen.

Gut möglich, dass Du mit Deiner Entscheidung in Deiner italienischen Bleibe "unbehelligt gut fährst", ich kenne auch z.B. einen Franzosen hier bei uns, der zwei! Gefährte mit französischem Kennzeichen sein eigen nennt, ein Quad und einen Golf, die er zur Erreichbarkeit seiner sehr abgelegenen von ihm ererbten Borgata nutzt, in der er eigentlich überhaupt und schon garnicht überwiegend wohnen darf, da ihr der "abitabile" Status wegen langjähriger Nichtbewohnung entzogen wurde, obwohl eigentlich jeder ringsherum weiß, dass er dort einen Großteil des Jahres wohnt, unbehelligt bleibt,  er aber das wohlwissend schon immer  leicht panisch wird, sobald die Carabinieri in sein Gesichtsfeld kommen.

Es gilt halt auch immer in Italien das Prinzip des "furbi e fessi", also wer bei Regelverstössen erwischt wird ist eben "am Arsch" und wie dann wenn es jemand trotzdem trifft die dann ohne Schaden da raus kommen  bleibt dann das Geheimnis.......

Die meisten Italiener fürchten aber so sehr je zu den Gearschten gezählt zu werden, dass sie  offensichtliche Regelverstöße wie der Teufel das Weihwasser scheuen, was nicht heißt, dass sie sehr flexibel mit schwierig zu überwachenden Regularien umgehen, und da läßt der italienische Staat ja auch eine weites Feld offen.

Ciao

Robert

 

velivolo hat auf diesen Beitrag reagiert.
velivolo
Zitat von cagiacon am 7. April 2022, 2:37 Uhr

1) ... , die er zur Erreichbarkeit seiner sehr abgelegenen von ihm ererbten Borgata nutzt,

2) in der er eigentlich überhaupt und schon garnicht überwiegend wohnen darf, da ihr der "abitabile" Status wegen langjähriger Nichtbewohnung entzogen wurde, ...

zu 1: Was ist eine Borgata ?

zu 2: Nach wie vielen Jahren einer Wohnsitz-Abmeldung erfolgt i.d.R. der Entzug der Wohnberechtigung ?

 

Salve,

eine Borgata ist eine Bezeichnung für das was man in D "Weiler" nennt, also mehrere im losen  Siedlungsverbund  in recht naher Nachbarschaft stehende Häuser, die einer Gemeinde zugehörig sind,  können z.T. auch miteinander verbunden sein, es können da auch verschiedene Familien wohnen, wir zählen uns zu einer ca. knapp 200 Meter entfernt befindlichen Borgata dazu, die Grenzen der Bezeichung sind da etwas fliessend....

"Frazione" ist ein ähnlicher Begriff, sind dann aber sicher mehrere dort ansässige Familien, eher mit dem deutschen Begriff "Ortsteil" vegleichbar.

Zu 2. Entzug der Wohnberechtigung:

ich denke nicht, dass es da allgemein verbindliche Zahlen gibt, das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass lange keine Gemeindesteuern mehr bezahlt wurden, der Strom abgeklemmt ist, (die ENEL keinen Smartzähler vor knapp 20 jahren mehr verbaut hat), entsprechend der Wasseranschluss nicht mehr funktioniert etc. spätestens dann wird es ohne Anträge nicht funktionieren, und man kann dann auch böse Übereraschungen erleben, wenn man was kauft ohne sich zu vergeweissern, ob die Wohnberechtigung besteht. Ich hatte es schon einmal an anderer Stelle beschrieben - hier im Piemonte ist nach dem großen regionsweitem Katastrophenfall wegen der Überströmungen von 1994 ein regionsweites Kataster erstellt worden, dass gefährdete Gebiete ausweist. Wenn ein zu der Zeit schon länger unbewohntes Gebäude dann in eine als gefährdet eingestufte Kategorie fällt, wird es ganz schwer, das je wieder bewohnen zu dürfen.

Wir haben so einen Fall in der unmittelbaren Nähe zu uns, wir liegen an der Grenze und durften das ebenfalls nicht mehr als bewohnbar eingestufte rustico dann doch wieder neu erstellen.

Ohne Geometra geht da aber so gut wie garnichts.

Ciao

Robert

 

velivolo hat auf diesen Beitrag reagiert.
velivolo

Guten Morgen, 

habe schon öfters (passiv) im Forum mitgelesen  und mich inzwischen registriert um unsere Erfahrungen mit Fahrzeug mit deutschem KFZ weiterzugeben. In der Garage unseres Ferienhauses in Ligurien stehen 2 Roller: Ein 50er (jedes Jahr neues Wechselkennzeichen ca. 60€) für die Familienmitglieder mit Autoführerschein und eine 300 er Vespa mit ebenfalls deutscher Zulassung (Versicherung ca. 80€ jährlich). Tüv ist ca. Vor 10 Jahren abgelaufen. Laut Auskunft bei deutschen Behörden wird Tüv/Hu nur in Deutschland eingefordert und entsprechend geahndet. Ausländische Behörden dürfen den abgelaufenen Tüv nicht beanstanden. Fahrzeug wird selbstverständlich vor Ort gewartet. Bei einer Rückfahrt nach Deutschland muss die erste Tüv-Stelle nach der Grenze angefahren werden. Dies sollte möglichst durch vorherige Reservierung dokumentiert werden.                         
Mif freundlichen Grüßen

PeterJoachim

 

 

 

Hi, ich poste mal hier, weil es ganz gut dazu passt. Ich bin gerade dabei, mir eine Garage zu suchen, um in Italien einen kleinen Wagen zu haben. Der Vorteil ist, dass man dann auch mal per Zug anreisen kann und eben in den engen und steilen Strassen Norditaliens gut mobil ist. Ich denke gerade an einen Panda 4x4 oder einen Suzuki Jimny, beides quasi Standard am Lago. 
Garage habe ich schon gefunden, nur weiss ich noch nicht, ob ich dort Strom habe, denn aktuell ist die Garage an den Strom des jetztigen Eigentümers angeschlossen, was er nach dem Verkauf aber trennen möchte.

Was meint Ihr, wie lange man denn so ein Auto mit abgeklemmter Batterie stehen lassen kann ohne dass die leer ist? Ansonsten gibts natürlich auch diese mobilen Ladegeräte, aber wer will schon mit denen anreisen und dann abwarten bis die Batterie wieder voll ist…

Am besten wärs, wenn ich Strom für ein Erhaltungsladegerät in der Garage hätte. 
Wie sind da Eure Erfahrungen?

Ciao, Chris

Zitat von PeterJoachim am 1. Juni 2022, 12:12 Uhr

Tüv ist ca. Vor 10 Jahren abgelaufen. Laut Auskunft bei deutschen Behörden wird Tüv/Hu nur in Deutschland eingefordert und entsprechend geahndet. Ausländische Behörden dürfen den abgelaufenen Tüv nicht beanstanden. Fahrzeug wird selbstverständlich vor Ort gewartet. Bei einer Rückfahrt nach Deutschland muss die erste Tüv-Stelle nach der Grenze angefahren werden. Dies sollte möglichst durch vorherige Reservierung dokumentiert werden.    

Ohne TÜV (Revision und Italien) haben Sie keine Straßenzulassung. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden kann Ihnen auch in Italien passieren, dass keine Versicherung Ihren Schaden oder die Forderungen des Unfallgegners zahlt. Dazu kommt dann möglicherweise noch die Strafe für fahren ohne Zulassung in Italien. Mir wäre das Risiko zu hoch! 

 

 

 

 

 

Salve,

ich finde diese Vermeidungsstrategien mittlerweile irgendwie sorry etwas komisch, und nur vom Anfang her wegen irgendwelcher Gebühren gedacht und nicht vom Ende her wie Cenninna zu Recht bzgl. des Risikos der Haftung nach einem Unfall thematisiert. Ich empfehle die Lektüre der hier thematisierten Unterscheidung zwischen "non residente und residente Status" im Bezug auf die Haltung von Fahrzeugen am Wohnsitz in Italien.

zu technischen Fragen zur Dauer von Batterieladezuständen sind wohl besser andere Informationsquellen zu bemühen, es gibt sie reichlich, allerdings riskiert man dort gleich niedergemacht zu werden, wenn die Fragestellung denn dann doch zu unwissend gestellt wird

P.S. meine eigene Erfahrung   mit intakten abgeklemmten Batterien ist, sie halten die Spannung ohne Verbraucher eigentlich schon sehr lang, ggf. hilft ja uch ein Nachbar mit einem angeklemmten Ladegerät.....oder gibt es gar ein in der Nähe befindliches Haus im eigenen Besitz mit Stromanschluß, in dem man  die dorthin transportierte Batterie dann doch ggf. mal aufladen könnte??

 

Bravo cagiacon,

genau diese "Vermeidungsstrategien" oder "Umwege" sind die Sachen, die mich persönlich schon immer gestört haben.

Es muss mit Sicherheit der selbst wissen ob er gewisse Risiken eingehen will, aber die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Ist genau die gleiche Sache mit "ich tausche meinen deutschen Führerschein (ohne Ablaufdatum) nicht um...." (solang keiner kontrolliert ist alles ok, ein Bekannter hat kürzlich den Führerschein komplett neu machen dürfen und zusätzlich ne Strafe für Fahren ohne Führerschein bekommen... das Geheule war groß...).

Solange keiner hinguckt oder nichts passiert geht alles (machen Italiener nicht viel anders), aber wegen ein "paar Euro" riskieren, dass bei einem Unfall die Versicherung nicht zahlt (und die Suchen alles mögliche um nicht zahlen zu müssen) und dann auf den Kosten sitzen zu bleiben rechnet sich meiner Meinung nach nicht.

Klar ist bei einem Ferienhaus ohne Residenza die Sache endlos kompliziert, aber einfach auf gut Glück solange nichts passiert auf dumme Henne machen wäre mir zu riskant... und das betrifft nicht nur Autos oder Krankenversicherung sondern vieles andere auch....

Hallo zusammen,

ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Lange war ich wegen dieses Posts der Auffassung, das es für einen deutschen NON-Residente NICHT möglich war, einen auf seinen Namen lautende Anmeldung eines KFZ IN Italien (also am Ort des Ferienhauses) selbst zuzulassen und zu versichern.

Wer von Euch weiß das ganz sicher und kann eine seriöse Quelle nennen für diese Aussage ?

Ich habe jetzt 2 Aussagen > Rechtsanwalt und > Agenzia bzw. Versicherung, das dies gar kein Problem sei. 

Kann jemand helfen ?

Hallo NiVo,

leider nicht wirklich. Ich habe damals beim ADAC nachgefragt und hier: https://ec.europa.eu/eu-rights/enquiry-complaint-form/nextpage?redirectTo=yea&uuid=960722705d5005d9b024b42470ce0c28&languageCode=de&origin=solvit-web

Beide male war die Antwort telefonisch und praktisch identisch. Mir wurde auch von meiner ital. Versicherungsmaklerin (Südtirol) bestätigt, dass sie mir keine KFZ-Vers. ohne residenza verkaufen kann.

Ich bin aber auch immer noch an einer Lösung interessiert, da ich aktuell regelmäßig nach GAP fahre, dass ist die nächste TÜV-Prüfstelle aus Italien.

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