Home

Herzlich willkommen im “neuen” Italienforum. Bereits seit 2002 ist das Forum ein beliebter Treffpunkt für alle Italienfreunde. Aus technischen Gründen war es leider nicht möglich, die Beiträge und Mitglieder-Konten zu importieren. Ihr müsst euch also bitte neu registrieren.
Die bisherigen Beiträge sind noch im “alten” Forum abrufbar: http://www.italienforum.de
Sie werden später archiviert und können natürlich noch gelesen werden.

Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Wie lange darf ich ins Ausland (EU/noEU) als Schweizer mit Residenz in Italien?

Hallo alle

Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin um dieses Frage zu stellen, hoffe das geht in Ordnung.

Ich bin Schweizer Staatsbürger (Schweizer Passport), habe die Schweiz verlassen und hab seit Januar letzten Jahres (2022) die offizielle Wohnresidenz in Italien. Ich bin also offiziell in der Schweiz auch abgemeldet.

Jedoch lebe ich auf einem Boot und bin damit ständig unterwegs im Mittelmeer, bisher immer in EU-Länder-Gewässern.  Das heisst, ich habe zwar die offizielle Residenz und Wohnadresse in Italien, lebe aber effektiv nicht in Italien.

Meine Fragen:
1. Was gilt den jetzt für mich, wenn ich mich länger im Ausland (ausserhalb Italien) aufhalte bezüglich "Aufenthalt" und bezüglich "Arbeiten? Gilt hier für mich die Regelungen "Schengen-Schweiz"? Oder bin ich jetzt EU?
2. Als Schweizer mit Wohnsitz in Italien, wie lange darf ich mich ungehindert im EU-Ausland (ausserhalb Italien) aufhalten (Langzeiturlaub)? 
3. Und wie lange darf ich in dieser Situation ins Nicht-EU-Ausland, z.B. England?
4. Und könnte ich eine Arbeitsstelle z.B. in Griechenland annehmen, ganz offiziell?

Falls diese Fragen hier unpassend sind oder niemand eine Antwort darauf hat, wäre ich auch glücklich mit Tipps, wo ich mich weiter erkundigen kann. Gerne möchte ich vorerst nicht die Behörden fragen. 

Danke für alles
Gute Grüsse
F.