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Tessera Sanitarie mittels F24 bezahlen

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Zitat von Polleraffe am 30. Januar 2025, 11:12 Uhr Mir ging es hier hauptsächlich um F24, da ich damit so gar nichts anfangen kann

ok...Die ersten Zeilen sind CF, Name, Adresse ect.

Dann brauchst du erst wieder die Zeile "Sezione Regioni". Da musst du die Nummer deiner Region angeben. Aussrdem den Codice tributo, also für welchen Zweck das Geld ist. Beide codici musst du bei der ASL erfragen. Danach das Jahr, für das du den Beitrag zahlst. Und dann nur noch den Beitrag. Den musst du unten nochmal wiederholen, dann unterschreiben und fertig.

Wie hast du denn das F24 bei deiner Mutter ausgefüllt? Ist doch dasselbe.

Danke Pottersbine, vielleicht frage ich mal in einem größeren Ort in unserer Umgebung bei der Comune. Sie haben da vielleicht mehr Erfahrung. Schönen Tag! 

Liebe Anja,

Das KV thema ist sehr komplex und Du hst ja nicht all zu viel zu Deiner Situation geschrieben, es ist aber schon sehr entscheidend, ob jemand in Rente (und dann woher die Rente bezogen wird),  erwerbstätig entweder allein oder in einem Ehe- oder eheähnlichen Zusammenhang mit einem Einkommen des Partners , oder in einem ggf. noch anderen besonderen Status lebt. Dann noch wichtig woher ein Einkommen ggf. bezogen wird, oder ob jemand vorrangig z.B. als Selbständige/r komplett allein unterwegs ist.

Daher war meine Frage, " wie Du Dein Leben finanzierst" eher rhetorisch gemeint, wollte Dir damit keinesfalls zu nahe treten.

Dazu kommt dann, woher kommst Du denn, Du schreibst zwar dass Du Deutsche bist, aber ich meine  aus früheren Posts von Dir gelesen zu haben, dass Du zumindest in der Schweiz gelebt hast, also warst Du versicherungstechnisch Exterritoriale und nicht-EU Bürgerin aber ggf. doch auch mit Sonderregelungen bzgl. der KV beim Umzug nach I je nach Status s. wie vorher geschrieben. Also z.B. gibt es in der Schweiz anders als in D ein Grundversicherungsystem für alle (das wäre doch mal ein Modell für D!!), aber da spielt eben auch der frühere Status eine Rolle für die Weiterversicherung in.

Die alles entscheidende Frage ist aber, ob Du sicher bist, dass keine Möglichkeit bestand Dich aus dem Land Deines vorherigen Wohnsitzes oder eines früheren Wohnsitzes aufgrund eines dort bestehenden früheren K-Versicherungverhältnisses Dich vollgültig ins italienische Gesundheitssystem umzumelden oder eben nicht.

Wenn nicht, bleibt Dir eben nur die Wahl zwischen einem privaten Krankenversicherungsverhältnis das je nach Alter, Gesundheitszustand und natürlich Leistungumfang schon sehr teuer sein kann oder eben der freiwilligen - wie Sabine es beschrieb- jährlich zu erneuernden Versicherung im italienischen Gesundheitssystem.

Ich hab das auch noch im technischen Detail sehr ausführlich beschrieben in eben oben schon mal genannten thread:

"Wesentliche Änderung für den freiwilligen Zugang zur italienischen Krankenversicherung", in dem Du ja selbst auch aktiv warst und zuletzt auch noch warst.

Wie dort eben auch beschrieben, wird der zu zahlende Beitrag jedes Jahr neu auf der Basis des anzugebenden und  nachzuweisenden Einkommens errechnet allerdings gilt eben seit 1.1.2024  der jährliche Mindestbeitrag von 2000 Euro. Die Absurdität der angeblich immer noch angewandten Berechnungmethode habe ich in dem thread ebenfalls aufgezeigt.

Wie die damit umgehen, dass Du möglicherweise keinen (schriftlichen) Einkommensnachweis beibringen kannst, kann ich Dir allerdings auch nicht beantworten, das muß Du schon selbst erfragen/erfahren. Auf der Commune eines kleinen paese werde sie dir in der regekl auch nicht mehr weiterhelfen, bei uns das weiß ja auch Sabine, muss man sich da leider schon in einen größere Ort begeben, wo es z.B. in einem Krankenhaus die Annahmestelle der ASL gibt - bei uns eben Ceva, die sind je nach Provinz im Internet untergliedert aufzufinden.

Mein Eindruck ist, dass die Möglichkeit, sich über die freiwillige staatliche K-Versicherung  immer noch relativ  kostengünstig auch als Ausländer mit Wohnsitz in Italien versichern zu können als Schlupfloch zugestopft werden sollte, aber da Du ja die Höhe des neuen Mindestbeitrags kennst, scheint das ja zumindest kein Hinderungsgrund für Dich zu sein.

Es ist aber für den geplanten Wechsel in die freiwillige staatliche K-Versicherung auch immer noch zu bedenken, das das Versicherungsverhältnis auf I beschränkt bleibt, das wäre ggf. schon ein wesentlicher Unterschied zu einer privat abgeschlossenen KV, die sollte zumindest europweit gelten können.

Wenn es bei Aufenthalten ausserhalb Italiens nur um kurze Zeiträume ginge, wäre das mit einer sehr günstigen Reisekrankenversicherung ab zu decken, bei längeren Aufnethalten (i.d.R. über 6 Wochen) könnte das im Krankheitsfall ggf. zu einem teuren Problem werden.

Ich finde diese Ungleichbehandlung des Freiwilligenstatus in I  die offenbar auch nach der deutlichen Basispreiserhöhung beibehalten wurde zwar ungerecht, aber wenn wir nach D schauen, wie ungerecht es dort im dualen System zugeht (Stichwort Beamte versus Abgestellte und dann ggf. Selbständige  im zwangsweisen Freiwilligenstatus!!, relativiert sich das ggf. auch schon wieder. Falls sich in I daran etwas geändert haben sollte, bitte ich um Nachricht, ich bin da ja ausgestiegen, und was den Gültigkeitsbereich angeht  ggf. nicht mehr ganz auf dem Laufenden.

Ciao

Robert

 

zusätzliche private KV - je nach Aiúfenthalstdazer würde da eien (billige )

 

 

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