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Ausländisches KFZ in Italien - Neue Rechtssprechung

Erst am 16.12.2021 hatte der EuGH die italienischen Vorschriften zum Fahren mit ausländischen Kennzeichen in Italien für europarechtswidrig erklärt.

Mit Gesetz vom 23. Dezember 2021, n. 238, in Kraft seit 01.02.2022, gelten neue Regeln für das Fahren mit ausländischen Kennzeichen in Italien. Das betrifft alle in Italien wohnhafte Personen mit Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbot-von-auslaendischen-kfz-kennzeichen-fuer-in-italien-wohnhafte-personen-fortsetzung-197237.html

Grundsätzlich gilt die Regel: Alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Italien (die also min. 185 Tage pro Jahr hier leben), müssen gemäß italienischem Straßenverkehrsgesetz (Codice della strada) ihr Auto in Italien anmelden und ein italienisches Kennzeichen haben.

Mir ist allerdings nicht klar, ob die Regel auch gilt, wenn man kein Arbeitnehmer ist (z.B. Rentner) und in Italien und Deutschland einen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Wir würdet Ihr das beurteilen? 

Hinweis: Es gibt noch einen anderen Beitrag "Auto fürs Ferienhaus"!

Claudio und velivolo haben auf diesen Beitrag reagiert.
Claudiovelivolo

In D. gibt es Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage und

s.g. Zoll-Kennzeichen die bis zu 90 Tage gültig sind.

Gibt es Ähnliches auch in Italien ?

Wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Italien: http://www.euroconsumatori.org/de/

Auf der Webseite gibt es Informationen z.B. zum Autoimport usw. 

velivolo hat auf diesen Beitrag reagiert.
velivolo
Zitat von Cennina am 5. April 2022, 12:12 Uhr

Mir ist allerdings nicht klar, ob die Regel auch gilt, wenn man kein Arbeitnehmer ist (z.B. Rentner) und in Italien und Deutschland einen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Wir würdet Ihr das beurteilen? 

Hinweis: Es gibt noch einen anderen Beitrag "Auto fürs Ferienhaus"!

das ist nun doch schon mehrfach hier geschrieben worden, da gibt es auch keinen Unterschied, auch Rentner müssen ummelden, an anderer Stelle wurde hier auch schon mal behauptet, dass das Auto nicht umgemeldet werden müßte, wenn man weiterhin seinen Steuersitz in D  hat, aber das hat nichts miteinander zu tun, ist man hier residente  geht da nach Gesetz kein Weg dran vorbei, es sei denn - ich schrieb es an anderer Stelle - man geht das Risiko ein, erwischt zu werden, ist eben eine Entscheidung.

Bzgl. der Ummeldung kann man sich übrigens auch gut auf der Seite des italienischen Autoclubs ACI informieren:

https://www.aci.it/i-servizi/guide-utili/guida-pratiche-auto/importare-un-veicolo.html

gibt es auch in englisch.

Wir haben für die Ummeldung unseres Kleinwagens ca. 600 Euro bezahlt, davon gingen sicher etwas mehr als 200 an die Agentur.

Ich werde in nächster Zeit hier versuchen einen Kastenwagen selber ohne Agentur bei der motorizzazione - das ist das Strassenverkehrsamt hier in I - anzumelden, ich werde von den Erfahrungen berichten.

Übrigens gibt es noch ein weiteres Thema, das hier in I als residenti angemeldete Personen z.B. mit deutschem Führerschein angeht:

Nach einem Jahr Aufenthalt müßte streng genommen der Führerschein umgeschrieben werden.

Ciao

Robert

StefanM und velivolo haben auf diesen Beitrag reagiert.
StefanMvelivolo
Zitat von Cennina am 11. April 2022, 10:33 Uhr

Wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Italien: http://www.euroconsumatori.org/de/

Auf der Webseite gibt es Informationen z.B. zum Autoimport usw. 

Die Seite ist wirklich informativ, mit mehreren PDF-Broschüren ( AppData/Local/Temp/Autoimport FAQ Neu-1.pdf ):

Zitat: [ VII - EXPORT EINES FAHRZEUGS VON ITALIEN INS EU-AUSLAND
1) WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES, DAS FAHRZEUG VON ITALIEN INS EU-AUSLAND ZU ÜBERFÜHREN?
Von der Möglichkeit, für die Überführung des Fahrzeugs von Italien ins EU-Ausland ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, muss, bedingt durch die italienische Gesetzeslage, die im Folgenden erklärt wird, abgeraten werden: Es gibt zwar auch in Italien eine Art Kurzzeitkennzeichen (foglio di via provvisorio/targa provvisoria per esportazione). In der Regel ist jedoch die Ausstellung eines solchen Kennzeichens nicht mögich. Diese setzt nämlich die Abmeldung des Fahrzeugs voraus. Dieses Abmeldeformular (certificato di radiazione) wiederum wird seit 14. Juli 2014 nur mehr dann ausgestellt, wenn sich das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt bereits im
Ausland befindet und dort auch bereits eingetragen ist. Gleichwertig mit dem ausländischen Meldeschein ist ein Transportdokument bzw. ein Zollstempel. ]

Cennina hat auf diesen Beitrag reagiert.
Cennina
Zitat von cagiacon am 11. April 2022, 14:20 Uhr
Zitat von Cennina am 5. April 2022, 12:12 Uhr

 

Übrigens gibt es noch ein weiteres Thema, das hier in I als residenti angemeldete Personen z.B. mit deutschem Führerschein angeht:

Nach einem Jahr Aufenthalt müßte streng genommen der Führerschein umgeschrieben werden.

Ciao

Robert

Salve,

das kann ich bestätigen, denn wir waren vorgestern bei der Argentur ' '. Es ging eigentlich erstmal darum, daß ich meinen alten 'Lappen' (so wird/wurde der alte graue Stoffführerschein bezeichnet) in einen Italienischen Führerschein tauschen wollte. Seit Jauar bin ich 'residente permanente' und daher sollte ich den Führerschein ummelden. Der Bearbeiter (sehr freundlich und hilfsbereit) erklärte mir, vor September geht da garnichts, denn August ist alles geschlossen (Ferien) und jetzt mach eigentlich schon keiner mehr was ... Ich muß sowieso vorher zum Dottore, weil ich schon über 60 bin. Aber sonst kein Problem.'
ABER dann kam von meiner lieben Partnerin Birgit die Frage: wir haben ein Auto, welches wir hier anmelden wollen ... Dann ging es um die Frage, welche Papiere und wer ist der Halter. Ab da wure es kompliziert und er und die Mitarbeiterin zeigten Mitleid für unser Dilemma.
Birgit will sich jetzt hier auch als residenza permanente anmelden (sie ist aber auch in D angemeldet), denn wir sind nun komplett umgezogen. Es ist ein Auto mit deutschen Papieren, wurde dann in Österreich umgemeldet und hat nun österreichische Kennzeichen (targa).
Birgit hat einen neuen deutschen EU-Führerschein, die Auto-Papiere sind aus Deutschland und das Fahrzeug hat österreichische Kennzeichen - das geht garnicht ! Die Aussage: Sie kann mit deutschem Führerschein kein Auto in Italien anmelden/ummelden !! Selbst wenn sie die residenza hätte würde das nicht gehen, weil sie einen italienischen Führerschein braucht ... häää  ?
Wenn das Auto umgeschrieben würde, kostet es sehr viel. Das Auto ist 12 Jahr alt und hat 250000 Km gefahren und wir konnten es in AT nicht mehr verkaufen (nur für 'fast nix' bei diesen Verschifffirmen). Wir haben jetzt noch etwas Zeit, aber dann ....

LG aus dem Piemonte
Stefano

Ostalbbulli hat auf diesen Beitrag reagiert.
Ostalbbulli

Salve Stefano,

nur mal vorab zur Klärung:

Seid Ihr bei der (regional-staatlichen)motorizzazione gewesen oder in einer Agentur?

 

 

Salve,

endlich nach 5 Monaten, sehr vielen Besuchen bei dem fähigen, englisch sprechenden Jungen Mann der UPA in Acqui Terme (Ufficio Praticha Auto), 2 Besuchen bei der motorizzazione in Alessandria und einem Amt in Asti (KFZ Amt ??), habe ich heute die italienischen targa (Autokennzeichen) bekommen - puhhh, das war eine Aktion  ! Was noch fehlt, ist der italienische Führerschein, nachdem mein grauer Lappen ja nicht mehr gültig ist. Das hängt irgendwie noch an einer Übersetzung ... naja, egal, wird schon.
Einmalige Extra Steuer von 1200 € ist auch nicht von schlechten Eltern, aber unser Toyota Avensis läuft noch gut und war in Österreich nicht zu verkaufen ...

Heute gibt's ein Prosecco darauf !!

Ciao - a presto

Stefano

P.S. ...und nach einem Jahr spätestens, sollte man das Auto ummelden. Kann sonst sehr teuer werden bzw. ärgerlich. Freunde von uns aus der Schweiz, da mußte er den Führerschein neu ! machen.Was für ein Glück, daß es aus dem Tessin kommt. Aber er hat dennoch fast 1 Jahr gelernt ....

Ostalbbulli hat auf diesen Beitrag reagiert.
Ostalbbulli

Hallo zusammen.
Ich gehe nicht auf die vorherigen Aussagen ein, da daraus nur unnötige Diskussionen erfolgen würden.

Ich fahre seit 4 Jahren meine deutschen Autos mit deutschen Nummernschildern und deutscher Versicherung, lebe dauerhaft in der Toskana und werde niemals auf die völlig überteuerte italienischen Kennzeichen/Versicherung/Steuern wechseln. Völlig legal, kann man sein deutsches Auto auf ewig weiternutzen:
Einfach Auto in Deutschland auf dort lebende Verwandte/Freunde ummelden. Mietvertrag/Leasingvertrag aufsetzen (Achtung, die offizielle Gesamtsumme der Leihkosten darf max. 256€/Jahr wegen Steuerfreiheit nicht überschreiten) und diesen immer im Handschuhfach mitführen. Schon ist man aus dem Schneider :)
Als Beleg gerne auch 1x im Jahr die fälligen Leihkosten (Steuer/Versicherung) nach Deutschland mittels 256€ (oder auch weniger, je nachdem was im Leihvertrag steht) Überweisung dokumentieren, den Rest beim Familienfest bar auf Kralle übergeben.

Siehe auch die aktuelle Gesetzeslage dazu:
https://www.aci.it/i-servizi/normative/codice-della-strada/titolo-iii-dei-veicoli/art-93-bis-formalita-necessarie-per-la-circolazione-degli-autoveicoli-motoveicoli-e-rimorchi-immatricolati-in-uno-stato-estero-e-condotti-da-residenti-in-italia.html
((2. A bordo degli autoveicoli, dei motoveicoli e dei rimorchi immatricolati in uno Stato estero, condotti sul territorio nazionale da soggetto avente residenza anagrafica in Italia non coincidente con l'intestatario del veicolo stesso, deve essere custodito un documento, sottoscritto con data certa dall'intestatario, dal quale risultino il titolo e la durata della disponibilita' del veicolo.

Ostalbbulli hat auf diesen Beitrag reagiert.
Ostalbbulli

Ich bin noch nie kontrolliert worden. Sollte das mal passieren, werde ich meinen erst 2021 neu ausgestellten deutschen Personalausweis vorzeigen und mich auf den Standpunkt stellen, zurzeit aus familiären Gründen meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland zu haben, so ähnlich hat das sogar Salvini vor ein paar Jahren mal formuliert.