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ATZ Ruhephase in Italien

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Ich bin kein Fachmann, habe aber selber einen ausländischen Arbeitgeber. Normalerweise gilt, dass die Arbeit dort versteuert wird, wo sie geleistet wird. Wenn du also im Home Office in Italien für deinen Arbeitgeber in D arbeitest, müsste dieser Anteil auch in I versteuert werden. In der Regel fällt so etwas unter Doppelbesteuerungsabkommen, die du dann konsultieren müsstest. Es gibt aber immer viele Ausnahmen...

Ob allerdings irgend jemand mitbekommt, wo du dich überwiegend aufhältst ist eine ganz andere Frage. Vermutlich wäre es für dich günstiger, weiterhin in D voll steuerpflichtig zu bleiben, allein wegen des unglaublichen Aufwands der Steuererklärung...

Hallo,

wenn ich richtig informiert bin, gilt in Italien ist das Steuerjahr auch das Kalenderjahr, somit kann ein jahresübergreifender Aufenthalt auch länger als 6 Monate andauern. Ich werde die 10 Monate dann unterbrechen ( 4 und 6-Monate Aufenthalt), da der Winter selbst auf Sizilien recht frisch sein kann. Ich denke da an Catania im Januar und Februar 2023. Somit sollte ich auf der sicheren Seite sein. Ich weiß, dass es mangels genauerer Überprüfungen auch anders geht….  ;-)

Vielen Dank aus Ortigia

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