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JGebauer am 3. Juli 2023, 10:11 Uhr
Ich bin kein Fachmann, habe aber selber einen ausländischen Arbeitgeber. Normalerweise gilt, dass die Arbeit dort versteuert wird, wo sie geleistet wird. Wenn du also im Home Office in Italien für deinen Arbeitgeber in D arbeitest, müsste dieser Anteil auch in I versteuert werden. In der Regel fällt so etwas unter Doppelbesteuerungsabkommen, die du dann konsultieren müsstest. Es gibt aber immer viele Ausnahmen...
Ob allerdings irgend jemand mitbekommt, wo du dich überwiegend aufhältst ist eine ganz andere Frage. Vermutlich wäre es für dich günstiger, weiterhin in D voll steuerpflichtig zu bleiben, allein wegen des unglaublichen Aufwands der Steuererklärung...
Ich bin kein Fachmann, habe aber selber einen ausländischen Arbeitgeber. Normalerweise gilt, dass die Arbeit dort versteuert wird, wo sie geleistet wird. Wenn du also im Home Office in Italien für deinen Arbeitgeber in D arbeitest, müsste dieser Anteil auch in I versteuert werden. In der Regel fällt so etwas unter Doppelbesteuerungsabkommen, die du dann konsultieren müsstest. Es gibt aber immer viele Ausnahmen...
Ob allerdings irgend jemand mitbekommt, wo du dich überwiegend aufhältst ist eine ganz andere Frage. Vermutlich wäre es für dich günstiger, weiterhin in D voll steuerpflichtig zu bleiben, allein wegen des unglaublichen Aufwands der Steuererklärung...