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Wesentliche Änderung für den freiwilligen Zugang zur italienischen Krankenversicherung
Zitat von Giacon am 16. Januar 2024, 19:51 UhrSalve,
wollte heute meinen Freiwilligenstatus im italienischen Gesundheitssystems SSN erneuern, da der Status ja nur jeweils für ein Kalenderjahr gilt.
Ich hatte diesen Status mit der dazugehörigen "Carta sanitaria" bislang zusätzlich zu meiner noch bestehenden privaten KV Versicherung in D erworben, um mich z.B. coronaimpfen lasssen zu können, was bislang hier bei uns ohne carta zumindest nicht problemlos lief. Ich hatte den Status zu einem sehr "günstigen Kurs " erwerben können, da ich meine sehr niedrigen Renteneinkünfte in D als Berechnungsgrundlage für den jährlichen Beitrag angab, sodass ich nur den Mindestbeitrag von etwas mehr als 387 Euro per Jahr zu zahlen hatte.
Die Regierung Meloni hat sich nun - es mußten ja ähnlich wie in D für den neuen Haushalt Mittel zusammengekratzt werden - eine Änderung für die freiwilige Versicherung einfallen lassen, von der auch EU Bürger betroffen sind, die einen residente Status in Italien besitzen und keinen Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung auf Krankenversicherung ohne zusätzliche Kosten in Italien ableiten können:
Interessanterweise werden sie dabei mit allen Nicht EU-Bürgern gleichgestellt:
"I cittadini comunitari RESIDENTI in Italia che non hanno i requisiti per l’iscrizione obbligatoria al SSN, possono effettuare l’iscrizione volontaria, attraverso il pagamento di un contributo forfettario annuale, alle stesse condizioni dei cittadini extracomunitari titolari di permesso di soggiorno per motivi di studio, collocati alla pari, residenza elettiva e motivi religiosi."
Der besagte contributo errechnet sich zwar wie bisher am zu erklärenden Einkommen mit 7,5% für das Einkommen wie folgt:
- Aliquota del 7,5% fino alla quota di reddito pari a €20.657,28
- Aliquota del 4% sugli importi eccedenti a €20.658,28 e fino al limite di €51.645,69
aber es ist nun eine Mindestbeitragshöhe von mal eben 2000 Euro eingezogen worden, was für einige schon einen entscheidenden Unterschied ausmachen kann, also eben dann, wenn der eigentlich zu errechende Beitrag bislang niedriger ausgefallen ist.
Für mich hat sich die Sache damit erledigt, zumal auch bei der neuen deutlich erhöhten Beitragsschwelle nach wie vor gilt, dass die freiwillig erworbene carta sanitaria keine europäische TEAM Karte ist, also nur in Italien gilt, nicht in den anderen europäischen Nachbarländern....., also nach wie vor keine Möglichkeit bietet, evt. darüber ins deutsche gesetzliche Krankenversicherungssytem zurück zu kommen.
Ob das alles so EU-Bürger gleichbehandlungsgesetzeskonform ist wage ich zu bezweifeln, aber das hat zumindest bislang in der Vergangenheit niemand interessiert.
Trotzdem buon anno
Robert
Salve,
wollte heute meinen Freiwilligenstatus im italienischen Gesundheitssystems SSN erneuern, da der Status ja nur jeweils für ein Kalenderjahr gilt.
Ich hatte diesen Status mit der dazugehörigen "Carta sanitaria" bislang zusätzlich zu meiner noch bestehenden privaten KV Versicherung in D erworben, um mich z.B. coronaimpfen lasssen zu können, was bislang hier bei uns ohne carta zumindest nicht problemlos lief. Ich hatte den Status zu einem sehr "günstigen Kurs " erwerben können, da ich meine sehr niedrigen Renteneinkünfte in D als Berechnungsgrundlage für den jährlichen Beitrag angab, sodass ich nur den Mindestbeitrag von etwas mehr als 387 Euro per Jahr zu zahlen hatte.
Die Regierung Meloni hat sich nun - es mußten ja ähnlich wie in D für den neuen Haushalt Mittel zusammengekratzt werden - eine Änderung für die freiwilige Versicherung einfallen lassen, von der auch EU Bürger betroffen sind, die einen residente Status in Italien besitzen und keinen Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung auf Krankenversicherung ohne zusätzliche Kosten in Italien ableiten können:
Interessanterweise werden sie dabei mit allen Nicht EU-Bürgern gleichgestellt:
"I cittadini comunitari RESIDENTI in Italia che non hanno i requisiti per l’iscrizione obbligatoria al SSN, possono effettuare l’iscrizione volontaria, attraverso il pagamento di un contributo forfettario annuale, alle stesse condizioni dei cittadini extracomunitari titolari di permesso di soggiorno per motivi di studio, collocati alla pari, residenza elettiva e motivi religiosi."
Der besagte contributo errechnet sich zwar wie bisher am zu erklärenden Einkommen mit 7,5% für das Einkommen wie folgt:
- Aliquota del 7,5% fino alla quota di reddito pari a €20.657,28
- Aliquota del 4% sugli importi eccedenti a €20.658,28 e fino al limite di €51.645,69
aber es ist nun eine Mindestbeitragshöhe von mal eben 2000 Euro eingezogen worden, was für einige schon einen entscheidenden Unterschied ausmachen kann, also eben dann, wenn der eigentlich zu errechende Beitrag bislang niedriger ausgefallen ist.
Für mich hat sich die Sache damit erledigt, zumal auch bei der neuen deutlich erhöhten Beitragsschwelle nach wie vor gilt, dass die freiwillig erworbene carta sanitaria keine europäische TEAM Karte ist, also nur in Italien gilt, nicht in den anderen europäischen Nachbarländern....., also nach wie vor keine Möglichkeit bietet, evt. darüber ins deutsche gesetzliche Krankenversicherungssytem zurück zu kommen.
Ob das alles so EU-Bürger gleichbehandlungsgesetzeskonform ist wage ich zu bezweifeln, aber das hat zumindest bislang in der Vergangenheit niemand interessiert.
Trotzdem buon anno
Robert
Zitat von pottersbine am 16. Januar 2024, 22:48 UhrHallo Robert,
soll das heißen, dass ich mit einer Witwenrente von 276€ und ein bisschen was dazu über Ferienwohnung etc. 2000€ Jahresbeitrag zahlen muss anstatt 760€? Das kann ja wohl nicht sein. Ich hatte das Geld nämlich schon überwiesen, aber am sportello wollten sie mich nicht einschreiben, weil es neue Direktiven gäbe, die sie aber selber noch nicht kennen. was für mich jetzt bedeutet hat, dass ich Probleme hatte, das Rezept für mein Cortison zu bekommen.
Hallo Robert,
soll das heißen, dass ich mit einer Witwenrente von 276€ und ein bisschen was dazu über Ferienwohnung etc. 2000€ Jahresbeitrag zahlen muss anstatt 760€? Das kann ja wohl nicht sein. Ich hatte das Geld nämlich schon überwiesen, aber am sportello wollten sie mich nicht einschreiben, weil es neue Direktiven gäbe, die sie aber selber noch nicht kennen. was für mich jetzt bedeutet hat, dass ich Probleme hatte, das Rezept für mein Cortison zu bekommen.
Zitat von Giacon am 17. Januar 2024, 0:01 Uhrich fürchte, es ist genauso!
Ich hab heute eben kurz die Info bei der ASL bei uns kurz vor Toreschluß bekommen, hab dann versucht bei der ASL Cuneo1 Näheres dazu zu erfahren, hab mich dann durch neue Gesetzesbestimmungen gewühlt auch da war keine Klarheit zu bekommen, was unsereins betrifft, auch in sonst hilfreichen Südtiroler deutschen ASL Infos nix, bis ich dann in einer Info der ASL Toscana eindeutige Aussagen finden konnte, die hab ich zitiert, eben genau diese Gleichstellung der EU Bürger mit Exunitaria bei der freiwilligen Versicherung.
https://www.uslsudest.toscana.it/cosa-fare-per/scegliere-il-medico-o-il-pediatra/assistenza-sanitaria-a-cittadini-stranieri/iscrizione-volontaria
Ich hab schon befürchtet, das es eben bei Dir durchschlägt, aber es ist eben typisch, sie holen sich das Geld eben da, wo es eh schon knapp ist.
Ich bin ja Grünenwähler, aber was sich die FDP in der Ampel an Rückholaktionen gegenüber dem Koalitionsvetrag leistet, also insbesondere jetzt auch noch bei der Rücknahme des versprochenen Klimageld als Ausgleich für steigende Energiepreise wegen der CO2 Abgabe trifft auch nur die, die weniger haben.
Irgendwann ist fertig.
ich fürchte, es ist genauso!
Ich hab heute eben kurz die Info bei der ASL bei uns kurz vor Toreschluß bekommen, hab dann versucht bei der ASL Cuneo1 Näheres dazu zu erfahren, hab mich dann durch neue Gesetzesbestimmungen gewühlt auch da war keine Klarheit zu bekommen, was unsereins betrifft, auch in sonst hilfreichen Südtiroler deutschen ASL Infos nix, bis ich dann in einer Info der ASL Toscana eindeutige Aussagen finden konnte, die hab ich zitiert, eben genau diese Gleichstellung der EU Bürger mit Exunitaria bei der freiwilligen Versicherung.
Ich hab schon befürchtet, das es eben bei Dir durchschlägt, aber es ist eben typisch, sie holen sich das Geld eben da, wo es eh schon knapp ist.
Ich bin ja Grünenwähler, aber was sich die FDP in der Ampel an Rückholaktionen gegenüber dem Koalitionsvetrag leistet, also insbesondere jetzt auch noch bei der Rücknahme des versprochenen Klimageld als Ausgleich für steigende Energiepreise wegen der CO2 Abgabe trifft auch nur die, die weniger haben.
Irgendwann ist fertig.
Zitat von pottersbine am 17. Januar 2024, 7:12 UhrDanke, lieber Robert für deine Antwort. Ich werd mich auch mal durchwühlen. Bisher war ich einfach davon ausgegangen, teurer, aber wird schon nicht so schlimm. Mit einer derartigen Erhöhung hab ich nicht gerechnet.
Und ja, ich bin auch Grünenewählerin, und die FDP soll der Teufel holen.
LG Sabine
Danke, lieber Robert für deine Antwort. Ich werd mich auch mal durchwühlen. Bisher war ich einfach davon ausgegangen, teurer, aber wird schon nicht so schlimm. Mit einer derartigen Erhöhung hab ich nicht gerechnet.
Und ja, ich bin auch Grünenewählerin, und die FDP soll der Teufel holen.
LG Sabine
Zitat von Giacon am 17. Januar 2024, 10:40 Uhrich hab Dir gerade eine mail mit einer direkten Kontaktadresse bei der ASL Cuneo 1 geschickt.
Bocca in lupo!
Ciao
ich hab Dir gerade eine mail mit einer direkten Kontaktadresse bei der ASL Cuneo 1 geschickt.
Bocca in lupo!
Ciao
Zitat von msacke am 14. März 2024, 1:11 Uhrhallo,
bin neu hier eingeschrieben und sah diese beiträge bei der suche nach -leidgenossen-, bzw. auswegen.
bisherige erfahrung ist hier in rom jedenfalls ernüchternd. tatsächlich sagt jedes asl was anderes und nochmal jeder schalter und auch der wieder was neues, wenn man zum zweiten mal kommt. schon die moduli der verschiedenen asl in rom sind ungleich. insofern sind die spielräume die schon da waren durch die neue gesetztlage weiter getrieben als wohl jemals. heute wurde per telefonkonferenz noch eine mitarbeiterin dazugeschaltet die seit jahrzehten am problem dran ist. nach dieser reicht -essere domiciliato- nicht mehr aus, für die iscrizione volontaria. seit 1. januar muß man die residenza haben. (seltsam. denn der gesetzestext, soweit ich verstanden habe, unterscheidet nur zwischen stranieri mit weniger und mehr als 3 monaten aufenthaltserlaubnis). wie auch immer. perplex hingegen schien uns die reaktion auf die berechnung des beitrags und die 2000,- euro. da wurde sie unsicher und, wenn man den text anschaut, wird auch klarer warum.
den einzigen tip den ich mir vorerst erlaube ist der, wenn möglich, schalter, uhrzeit, tag, oder natürlich asl zu wechseln. hier z.b. war es über viele jahre in ostia kein problem. jetzt im zentrum ist alles völlig anders und man sagt, daß man hier seit jahren die -schäden- in ostia angerichtet wieder glatt bügeln muß.
in meinem falle wollte ich als inzwischen mit meiner italienischen frau verheiratet in die iscrizione obbligatoria. aber dazu müßte ich wohl fiscaltechnisch "familiare a carico" sein, also wohl unter €. 2.840,51/jahr verdienen. sonst wird das nix. also ich seh erstmal schwarz, bevor ich die cittadinanza hab wird das noch ein hennen rennen.
hallo,
bin neu hier eingeschrieben und sah diese beiträge bei der suche nach -leidgenossen-, bzw. auswegen.
bisherige erfahrung ist hier in rom jedenfalls ernüchternd. tatsächlich sagt jedes asl was anderes und nochmal jeder schalter und auch der wieder was neues, wenn man zum zweiten mal kommt. schon die moduli der verschiedenen asl in rom sind ungleich. insofern sind die spielräume die schon da waren durch die neue gesetztlage weiter getrieben als wohl jemals. heute wurde per telefonkonferenz noch eine mitarbeiterin dazugeschaltet die seit jahrzehten am problem dran ist. nach dieser reicht -essere domiciliato- nicht mehr aus, für die iscrizione volontaria. seit 1. januar muß man die residenza haben. (seltsam. denn der gesetzestext, soweit ich verstanden habe, unterscheidet nur zwischen stranieri mit weniger und mehr als 3 monaten aufenthaltserlaubnis). wie auch immer. perplex hingegen schien uns die reaktion auf die berechnung des beitrags und die 2000,- euro. da wurde sie unsicher und, wenn man den text anschaut, wird auch klarer warum.
den einzigen tip den ich mir vorerst erlaube ist der, wenn möglich, schalter, uhrzeit, tag, oder natürlich asl zu wechseln. hier z.b. war es über viele jahre in ostia kein problem. jetzt im zentrum ist alles völlig anders und man sagt, daß man hier seit jahren die -schäden- in ostia angerichtet wieder glatt bügeln muß.
in meinem falle wollte ich als inzwischen mit meiner italienischen frau verheiratet in die iscrizione obbligatoria. aber dazu müßte ich wohl fiscaltechnisch "familiare a carico" sein, also wohl unter €. 2.840,51/jahr verdienen. sonst wird das nix. also ich seh erstmal schwarz, bevor ich die cittadinanza hab wird das noch ein hennen rennen.
Zitat von StefanM am 15. März 2024, 17:25 UhrDas Domicilio ist eigentlich in Italien schon seit Jahren abgeschafft.
Wer länger als 3 Monate in Italien (mit Ausnahmegenehmigung z. B. bei begrenztem Aufenthalt wegen z. B. Auslandssemester bis 12 Monate) muss in Italien die Residenza an- und in Deutschland abmelden. Von dem her hat die Dame vom ASL schon recht das "domicilio" nicht ausreicht.
Die 2000 Euro/Jahr sind soweit richtig sofern man nicht aus verschiedenen Gründen pflichtversichert ist.
Im Anhang eine Info aus einer FB-Gruppe wo das Ganze schon vor einiger Zeit Thema war inkl. Verweis auf Gesetzestexte (ist allerdings in Italienisch)
Gruß
Ste
Das Domicilio ist eigentlich in Italien schon seit Jahren abgeschafft.
Wer länger als 3 Monate in Italien (mit Ausnahmegenehmigung z. B. bei begrenztem Aufenthalt wegen z. B. Auslandssemester bis 12 Monate) muss in Italien die Residenza an- und in Deutschland abmelden. Von dem her hat die Dame vom ASL schon recht das "domicilio" nicht ausreicht.
Die 2000 Euro/Jahr sind soweit richtig sofern man nicht aus verschiedenen Gründen pflichtversichert ist.
Im Anhang eine Info aus einer FB-Gruppe wo das Ganze schon vor einiger Zeit Thema war inkl. Verweis auf Gesetzestexte (ist allerdings in Italienisch)
Gruß
Ste
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Zitat von Giacon am 18. März 2024, 10:44 UhrSalve insieme,
sorry, so richtig verstehe ich nicht, was das Problem sein soll.:
Was die Krankenversicherung angeht, da beißt die Maus seit 1.1.2024 keinen Faden ab, es gilt für das staatliche Gesundheitssyetem in ganz Italien für iejenigen sie sich freiwillig versichern (müssen) der Minimumbeitrag von 2000 Euro jährlich. Gegenüber 368,xx Euro als bisherig geltendem Minimumbeitrag eine happige Steigerung, ich kenne hier Leute denen das richtig weh tut - Aber: Vergleicht man diese Krankenversicherungskosten mit denen in Deutschland, ist das immer noch ein sehr niedriger Beitrag - immer verglichen mit der freiwilligen Krankenversicherung eben dort. Für alle diejenigen, die in D gesetzlich versichert sind und sich in Italien niederlassen, gilt, dass der Krankenkassenbeitrag ja geteilt wird, ob mit dem Arbeitgeber oder der Rentenanstalt da kann der Unterschied schon deutlich sein. Wer auf die Weise schon in D krankenversichert ist, kann und sollte sich in Italien mit dem auch hier im Forum immer wieder zitierten sogenanntem " Formular S1" ohne zusätzliche Kosten beim italienischen staatlichen Gesundheitssystem der SSN/ über die ASL anmelden. Für in D privat Versicherte gilt das nicht, die bekommen kein S1 Formular. Ansonsten bleibt eben nur der Weg sich mit den jetzt höheren Kosten oder eben bei sehr geringem Einkommen als Familienmitglied über jemand, der vollgültig versichert ist wie richtig beschrieben versichern zu lassen.
Das mit der getroffenen Unterscheidung zwischen "domicilio" versus residenza trifft so m.E nicht zu: denn das domicilio ist das was wir in D den Hauptwohnsitz nennen, da wo „der Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen besteht“, und zwar unabhängig davon ob es in einem anderen Land einen weiteren gemeldeten Wohnsitz mit "per definitionem" jährlich mehr als 6-monatigem Aufenthalt gibt.
Es ist nicht so, dass zwangsläufig die "Residenz" also der deutsche Wohnsitz aufgegeben werden muss, wenn in einem anderen (europäischen) Land eine weitere Residenz angemeldet wird. Denn mit einem deutschen Erstwohnsitz kann man auch im europäischen Ausland keinen Zweitwohnsitz anmelden, auch wenn man sich dort überwiegend aufhält. Das ist vor allem unter anderem auch aus steuerlichen Gründen wichtig: wir zum Beispiel haben weiterhin einen Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet und versteuern unser dort generiertes Einkommen (Renten und Mieten) in D, weil eben dort unser wirtschaftlicher und persönlicher Mittelpunkt besteht (weitere Familienangehörige wohnen auch noch dort). Eine weitere wichtige Unterscheidung ist der, dass mit dem domicilio das Wahlrecht verbunden ist, nicht das für die Kommune in der man gemeldet ist, dafür reicht die residenza und man kann sich damit auch entscheiden, ob man in seinem Herkunftsland am Hauptwohnsitz oder im Aufenthaltsland die dort aufgestellten Parteien-(bündnisse) und damit deren jeweils nominierte Kandidaten wählt.
M.E. ist also das domicilio eben höherwertiger als die residenza und sollte immer auch mit einem Meldestatus verknüpft sein, anders ginge das doch garnicht.
Anbei ein italienischer Beitrag aus juristischer Sicht dazu, der diese Unterscheidung entsprechend macht.
https://www.avvocati-divorzisti.it/it/blog/111/domicilio-e-residenza-qual-e-la-differenza
Ciao
Robert
Salve insieme,
sorry, so richtig verstehe ich nicht, was das Problem sein soll.:
Was die Krankenversicherung angeht, da beißt die Maus seit 1.1.2024 keinen Faden ab, es gilt für das staatliche Gesundheitssyetem in ganz Italien für iejenigen sie sich freiwillig versichern (müssen) der Minimumbeitrag von 2000 Euro jährlich. Gegenüber 368,xx Euro als bisherig geltendem Minimumbeitrag eine happige Steigerung, ich kenne hier Leute denen das richtig weh tut - Aber: Vergleicht man diese Krankenversicherungskosten mit denen in Deutschland, ist das immer noch ein sehr niedriger Beitrag - immer verglichen mit der freiwilligen Krankenversicherung eben dort. Für alle diejenigen, die in D gesetzlich versichert sind und sich in Italien niederlassen, gilt, dass der Krankenkassenbeitrag ja geteilt wird, ob mit dem Arbeitgeber oder der Rentenanstalt da kann der Unterschied schon deutlich sein. Wer auf die Weise schon in D krankenversichert ist, kann und sollte sich in Italien mit dem auch hier im Forum immer wieder zitierten sogenanntem " Formular S1" ohne zusätzliche Kosten beim italienischen staatlichen Gesundheitssystem der SSN/ über die ASL anmelden. Für in D privat Versicherte gilt das nicht, die bekommen kein S1 Formular. Ansonsten bleibt eben nur der Weg sich mit den jetzt höheren Kosten oder eben bei sehr geringem Einkommen als Familienmitglied über jemand, der vollgültig versichert ist wie richtig beschrieben versichern zu lassen.
Das mit der getroffenen Unterscheidung zwischen "domicilio" versus residenza trifft so m.E nicht zu: denn das domicilio ist das was wir in D den Hauptwohnsitz nennen, da wo „der Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen besteht“, und zwar unabhängig davon ob es in einem anderen Land einen weiteren gemeldeten Wohnsitz mit "per definitionem" jährlich mehr als 6-monatigem Aufenthalt gibt.
Es ist nicht so, dass zwangsläufig die "Residenz" also der deutsche Wohnsitz aufgegeben werden muss, wenn in einem anderen (europäischen) Land eine weitere Residenz angemeldet wird. Denn mit einem deutschen Erstwohnsitz kann man auch im europäischen Ausland keinen Zweitwohnsitz anmelden, auch wenn man sich dort überwiegend aufhält. Das ist vor allem unter anderem auch aus steuerlichen Gründen wichtig: wir zum Beispiel haben weiterhin einen Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet und versteuern unser dort generiertes Einkommen (Renten und Mieten) in D, weil eben dort unser wirtschaftlicher und persönlicher Mittelpunkt besteht (weitere Familienangehörige wohnen auch noch dort). Eine weitere wichtige Unterscheidung ist der, dass mit dem domicilio das Wahlrecht verbunden ist, nicht das für die Kommune in der man gemeldet ist, dafür reicht die residenza und man kann sich damit auch entscheiden, ob man in seinem Herkunftsland am Hauptwohnsitz oder im Aufenthaltsland die dort aufgestellten Parteien-(bündnisse) und damit deren jeweils nominierte Kandidaten wählt.
M.E. ist also das domicilio eben höherwertiger als die residenza und sollte immer auch mit einem Meldestatus verknüpft sein, anders ginge das doch garnicht.
Anbei ein italienischer Beitrag aus juristischer Sicht dazu, der diese Unterscheidung entsprechend macht.
https://www.avvocati-divorzisti.it/it/blog/111/domicilio-e-residenza-qual-e-la-differenza
Ciao
Robert
Zitat von msacke am 18. März 2024, 13:14 Uhrnaja, sooo niedrig ist das dann mit den 2000 euro/jahr auch nicht unbedingt. zumal wir sprechen von einem anno solare (bis 31.12.). würd ich mich jetzt anmelden wär das im beispiel noch für 9 monate. dazu kommt das problem der zahnversorgung, die hier viele eher privat angehen.
danke für die hinweise zur residenza/domicilio. ich hatte das auch so in etwa verstanden und kann wenigstens für meinen verwaltungsbezirk in rom sagen, daß ich die domiciliarizzazione beantrag und nach einer kontrolle bekommen habe. das ganze heißt im besten amtsdeutsch;-) "pratica di cambio di domicilio", versehen mit einer, ähm, laufenden geschäftsnummer. - gehe ich jetzt aber zur zuständigen ASL wissen die davon nichts. in deren rechensystem erscheint eine uralte residenza (die ich nach verschiedenen versuchen nicht weg bekommen habe), mit der auskunft, für den italienischen fiskus bin ich halt noch dort residente. der witz ist: für die domiciliazione ist ein schriftlicher nachweis scheinbar nicht vorgesehen, sondern nur für den antrag, bzw. die offizielle bestätigung des antrags. diese bestätigung kann man sich zu hause ausdrucken, denn man bekommt sie in einer mail als pdf-anhang zugesand. aber das beeindruckt am schalter (etwa asl) ähm mal mehr mal weniger mal gar nicht, je nachdem wie das interpretiert wird. und tatsächlich belegt es ja nur die antrag-stellung. schon sehr eigenartig. aber ich bleib dran. vielleicht gibts ja doch noch was.
fiskaltechnisch ist meine situation eine ähnliche wie oben bei robert. meine einkünfte sind miete. in deutschland wird miete wie normales einkommen behandelt und - insofern man eben polizeilich gemeldet ist, also residenza in germania - bekommt man wie alle anderen den steuerfreibetrag. für mich etwa sehr wichtig. in italien gibts eine no tax zone, aber soweit ich verstanden habe nicht für renditen (also miete etc). das wäre ein harter schlag. dazu noch 2000 für versicherung (ohne dentista). alles würde sehr eng werden, wo ich grad eben, mit bald 60, zum ersten mal vorsichtig aufgeatmet hatte;-)
summa, in meinem fall sollte ich, je nachdem ob ich das hier mit der -residenza- gelöst bekomme oder nicht - eventuell mich in deutschland in die freiwillige aok. ich glaub da wär ich mit dem grundbetrag (circa 180 euro) im boot. eventuell bekäme man ja dann auch die europäische krankenversicherungskarte. also, wie gesagt, gemessen an einem beitrag von 180/monat erscheinen die 2000/anno solare nicht mehr so glänzend.
naja, sooo niedrig ist das dann mit den 2000 euro/jahr auch nicht unbedingt. zumal wir sprechen von einem anno solare (bis 31.12.). würd ich mich jetzt anmelden wär das im beispiel noch für 9 monate. dazu kommt das problem der zahnversorgung, die hier viele eher privat angehen.
danke für die hinweise zur residenza/domicilio. ich hatte das auch so in etwa verstanden und kann wenigstens für meinen verwaltungsbezirk in rom sagen, daß ich die domiciliarizzazione beantrag und nach einer kontrolle bekommen habe. das ganze heißt im besten amtsdeutsch;-) "pratica di cambio di domicilio", versehen mit einer, ähm, laufenden geschäftsnummer. - gehe ich jetzt aber zur zuständigen ASL wissen die davon nichts. in deren rechensystem erscheint eine uralte residenza (die ich nach verschiedenen versuchen nicht weg bekommen habe), mit der auskunft, für den italienischen fiskus bin ich halt noch dort residente. der witz ist: für die domiciliazione ist ein schriftlicher nachweis scheinbar nicht vorgesehen, sondern nur für den antrag, bzw. die offizielle bestätigung des antrags. diese bestätigung kann man sich zu hause ausdrucken, denn man bekommt sie in einer mail als pdf-anhang zugesand. aber das beeindruckt am schalter (etwa asl) ähm mal mehr mal weniger mal gar nicht, je nachdem wie das interpretiert wird. und tatsächlich belegt es ja nur die antrag-stellung. schon sehr eigenartig. aber ich bleib dran. vielleicht gibts ja doch noch was.
fiskaltechnisch ist meine situation eine ähnliche wie oben bei robert. meine einkünfte sind miete. in deutschland wird miete wie normales einkommen behandelt und - insofern man eben polizeilich gemeldet ist, also residenza in germania - bekommt man wie alle anderen den steuerfreibetrag. für mich etwa sehr wichtig. in italien gibts eine no tax zone, aber soweit ich verstanden habe nicht für renditen (also miete etc). das wäre ein harter schlag. dazu noch 2000 für versicherung (ohne dentista). alles würde sehr eng werden, wo ich grad eben, mit bald 60, zum ersten mal vorsichtig aufgeatmet hatte;-)
summa, in meinem fall sollte ich, je nachdem ob ich das hier mit der -residenza- gelöst bekomme oder nicht - eventuell mich in deutschland in die freiwillige aok. ich glaub da wär ich mit dem grundbetrag (circa 180 euro) im boot. eventuell bekäme man ja dann auch die europäische krankenversicherungskarte. also, wie gesagt, gemessen an einem beitrag von 180/monat erscheinen die 2000/anno solare nicht mehr so glänzend.
Zitat von msacke am 18. März 2024, 13:55 Uhrachso, was wohl weiterhin irritieren muß ist eben wenn sie schreiben:
"l’aliquota del 7,50% fino alla quota di reddito pari a € 20.658,28" - dann aber sagen sie: "Il contributo, in ogni caso, non può comunque essere inferiore ad € 2.000,00"
darum war wohl auch unsere expertin etwas perplex. wohl fragte sie sich, welche mathematik hier wohl zur anwendung gekommen ist oder ob irgendwo ein komma fehlt, was den text wieder ins klare rückt.
"Hanno diritto all'iscrizione volontaria al Servizio Sanitario Nazionale ... i cittadini comunitari già residenti in Italia" - "I cittadini che appartengono alla Comunità europea che soggiornano per più di tre mesi in Italia"
"Hanno diritto all'iscrizione obbligatoria al Servizio Sanitario Nazionale" - "titolari di attestato di soggiorno permanente maturato dopo almeno 5 anni di residenza in Italia"
daraus ergeben sich weitere, in einzelfall wichtige unterschiede. also was genau: residenza oder soggiornano più di tre mesi? mistero. eindeutig dagegen, daß nach 5 jahren residenza das recht auf iscrizione obbligatoria besteht, also ohne beiträge krankenversichert, genau wie die italienischen staatsbürger.
achso, was wohl weiterhin irritieren muß ist eben wenn sie schreiben:
"l’aliquota del 7,50% fino alla quota di reddito pari a € 20.658,28" - dann aber sagen sie: "Il contributo, in ogni caso, non può comunque essere inferiore ad € 2.000,00"
darum war wohl auch unsere expertin etwas perplex. wohl fragte sie sich, welche mathematik hier wohl zur anwendung gekommen ist oder ob irgendwo ein komma fehlt, was den text wieder ins klare rückt.
"Hanno diritto all'iscrizione volontaria al Servizio Sanitario Nazionale ... i cittadini comunitari già residenti in Italia" - "I cittadini che appartengono alla Comunità europea che soggiornano per più di tre mesi in Italia"
"Hanno diritto all'iscrizione obbligatoria al Servizio Sanitario Nazionale" - "titolari di attestato di soggiorno permanente maturato dopo almeno 5 anni di residenza in Italia"
daraus ergeben sich weitere, in einzelfall wichtige unterschiede. also was genau: residenza oder soggiornano più di tre mesi? mistero. eindeutig dagegen, daß nach 5 jahren residenza das recht auf iscrizione obbligatoria besteht, also ohne beiträge krankenversichert, genau wie die italienischen staatsbürger.