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Was ist alles zu tun NACH dem Erwerb einer Immobilie in Italien

Hallo,

wir werden es tatsächlich machen und in der kommenden Woche Eigentümer eines Hauses in Italien. :-) Wir freuen uns riesig, sind aber geistig einen Schritt weiter. Wir lesen hier und dort, recherchieren, was denn alles NACH dem Erwerb für Dinge anstehen, die erledigt werden sollten/müssten. Ich habe ein paar Dinge die ich nachstehend aufschreibe und bitte EUCH um Ergänzung, Kommentierung oder Korrektur. Vielen lieben Dank !

Für uns steht an:

a) Ummeldung von Wasser/Gas/Strom/Müll 

b) Eine "Ummeldung" bzw. "Anmeldung" bei der italienischen Gemeinde als Zweitwohnsitz ist NICHT erforderlich und ich kann bis zu 6 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis bleiben. Ist das so korrekt ? Muss ich wirklich nirgendwo bei der Gemeinde "melden", wenn ich eine Immo gekauft habe ?

c) Die Grundsteuer (heißt IMU ? oder so ähnlich) ist eine Bringschuld und kein Finanzamt fordert mich auf. Wie handhabt ihr die Bezahlung ganz praktisch ?

d) Wir "erben" auch einen alten Fiat Panda mit italienischem Schild. Das würde ich gerne so übernehmen, habe aber gelesen, das ich den Erstwohnsitz dafür angemeldet haben müsste, um das machen zu können. Ist das wirklich so ? Wenn ja, gibt es Lösungen ?

e) Was ist aus Eurer Sicht unbedingt sonst zu tun oder zu beachten ?

DANKE FÜR EURE ANTWORTEN UND MÜHE:::

Volker

 

Salve,

Glückwunsch zum sich hoffentlich erfüllenden Traum(haus) in  Italien.

Bzgl. der Fragen:

zu a.: Müllentsoergung wird i.d.R. über die Gemeinde abgerechnet -> das ist die TARSI, Wasser meist auch, wobei die Versorger ausgelagert von der Gemeinde agieren oder die Gemeidne selbstdie Rechnung stellt, häufig werden die Bewohner aufgefordert, den Zählerstand selbst abzulesen und anzugeben für die Abrechnung.

da wären wir also bei b.: natürlich könnt Ihr Euch  bis zu 6 Monate in einem anderen europäischen Land aufhalten ohne sich dort anmelden zu müssen, aber wenn ihr dort eine Immobilie erworben habt, seid ihr natürlich bei der Gemeinde anmeldepflichtig, denn Ihr seid ja dort nun mit einem "ruhenden Besitz" immer wieder potenziell anwesend, auch wenn Ihr Euch nicht das ganze Jahr oder mehr als 6 Monate am Stück dort aufhaltet, wenn dem so ist, müsst Ihr sowohl die Haussteuer und die Müllentsorgungsgebühr bezahlen.

Was die Bezahlung der IMU betrifft, so ist da im Prinzip tatsächlich so wie Du schreibst, es ist eine Bringschuld, sie zu bezahlen, aber während ich jedes Jahr zu´meinem Geometra laufe, dass er das Bezahlformular ausstellt (IMU für die PV anlage) bekommen andere in derselben Gemeinde ein Bezahlformular postalisch zugestellt. Am besten Ihr fragt bei der Gemeinde nach, wie es sich in Eurem Fall verhält.

Das mit dem Auto könnt Ihr hier im Forum an anderen Stelle hier im "Leben in Italien" teil dort u.a.  in "Auto fürs Ferienhaus"  nachlesen, wie das so laufen könnte, kurz dazu: Ihr könnte auf Euch als nonresidente kein Fahrzeug in Italien anmelden oder ummelden. Wenn ein residente das für Euch übernimmt, z.B. der bisherige Besitzer und Ihr trefft eine - Vereinbarung, dass Ihr alle Kosten übernehmt, geht das, sonst wüsste ich nicht wie.

Sonstige Dinge: irgendwelche Baumassnahmen nicht einfach so anfangen, beseer einen Geometra bemühen, der ggf. notwendige formale Schritte kennt.

Ciao

Robert

Hallo Robert,

vielen Dank für die Infos, die sehr hilfreich sind. Ich habe noch eine Nachfrage > Ich muss also doch mich anmelden bei der Gemeinde. Während es in Deutschland ja einen Erst-und Zweitwohnsitz gibt, gibt es den Zweitwohnsitz in Italien nicht. Deswegen die Frage > Gibt es für die Anmeldung einen Namen ? Weil ein Erstwohnsitz ist es ja nicht, einen Zweitwohnsitz gibt es nicht. 

Das mit den "Baumaßnahmen" werden wir ganz sicher so beherzigen, im Zuge des Erwerbes hat der Alteigentümer noch eine Sanatoria machen müssen. Deswegen kennen wir uns da etwas aus.

Mit dem Auto habe ich das eigentlich auch gelesen, ich habe nur gefragt, weil ich von einem italienischen Agenten für Versicherungen gesagt bekommen habe, das das kein Problem sei, für einen Nicht-Residente auf seinen Namen eine Autoversicherung und Ummeldung zu machen.

In welchem Teil Italien lebst du/ihr ?

Salve Volker,

um mit der letzten Frage zu beginnen, wir sind hier: Wohnort in Italien, Region: Piemonte, Provinz: Cuneo, Landstrich: Alta langa 

Hab ich in mein Profil als Mitglied des vor zwei Jahren regelaunchten Forums reingeschrieben, das taucht dann noch nicht einmal mehr  in einer Fußnote in den Beiträgen auf wie früher, diese Infos kann man leider  nur noch nach Recherche in den Mitgliederinfos nachlesen, das ist schon gegenüber früher ien unverständliches Manko. Man kann sich auch nicht mehr benachrichtigen lassen, wenn Beiträge beantwortet werden,  geschweige denn, dass PN's wie früher möglich wären. So lange das Forum noch läuft beantworte ich aber immer noch Fragen so gut es geht  wenn ich sie überhaupt mitkriege. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich an den Kommunikationsmöglichkeiten etwas positiv verändern würde, habe aber leider den Eindruck, dass es da von Administratorenseite kaum noch Interesse gibt. Trotz des verringerten Interesses ist das Italienforum aber nach wie vor eine Infoquelle  für viele verschiedene Themen wie keine andere für Deutschsprachige. Das nur mal eben generell zur Einordnung :-)

Was also Baumaßnahmen angeht, wenn Ihr da schon die Richtung wisst, alles gut und was die Autogeschichte angeht, scheint Euer Versicherungsagent ja ein Cleverle zu sein, der Euch genau das ein bißchen als Geschäftsidee anbietet, was ich als Möglichkeit genannt hatte, jemanden in Italien als residente ansässigen zu finden, über den die Anmeldung und Versicherung läuft. An der Anmeldung verdient er erfahrungsgemäßig schon ganz ordentlich, da geht es um nicht wenige hundert Euro mal nur so zum Vergleich zur deutschen KFZ Meldestelle, kann sich aber trotzdem lohnen, denn die italienische motorizazzione ist ein Kapitel für sich ....

Das macht aber aus meiner Sicht nur dann wirklich Sinn, wenn Ihr  ein Auto permanent vor Ort lassen wollt und dort immer zur Verfügung haben  wollt. Ich empfehle hierzu den thread " Auto fürs Ferienhaus" hier im Italienforum in "Leben in Italien", da steht schoin jede Menge zu dem Thema. Ergänzend dazu nur noch folgendes: Ich kenne hier bei uns  einige EU Ausländer, die sowohl als residente als auch als nicht residente weiter mit deutschem Nummerschild rumfahren, solange sie  keiner daraufhin kontrolliert geht das dann  offenbar auch...

Die Frage nach dem Status des Erst-/Zweitwohnsitzes und der Bezeichnung desselben ist nicht ganz einfach zu beanworten, das hängt letztlich im Detail dann noch an einer Reihe von weiteren Faktoren, von denen ich nicht weiß, wie das genau bei Euch aussieht. Ich bin davon ausgegangen, dass Ihr einen Wohn- und Steuersitz in Deutschland behalten werdet, und letztlich "nur" einen weiteren Wohnsitz in Italien angeschafft habt.

Richtig ist, dass es keine länderübergreifende Zweitwohnsitzmöglichkeit in einem anderen europäischen EU-Mitgliedsstaat gibt, das trotz Schengen, über das die Wohnsitzwahlfreiheit (noch) garantiert wird. Rechtlich gesehen habt ihr ohne ganzjährigen Aufenthalt, also bei weniger als 6 Monate Aufenthalt am Stück im Jahr auch bei einem Hauskauf (das wäre mit einer gemieteten Wohnung auch so) also einen weiteren Wahlwohnsitz in Italien.  Dann habt Ihr streng genommen keinen Anspruch auf den residente Status, mit dem einige Vorteile verbunden sind, aber auch Nachteile verbunden sein können.

In einigen Regionen in Italien wird das sehr genau geprüft, z.B. Toscana oder insbesondere in den letzten Jahren wohl das Alto Adige, da gibt's genug niedergelassene Ausländer, bei denen genauer hingeguckt wird. Hier bei uns in der Lange sind  sie meistens sehr froh über jeden Ausländer, der residente werden will, das erhöht die Anzahl der potenziellen Wahlstimmen und die der Einwohnerzahl überhaupt, an der wohl immer auch für die Gemeinden was  finanziell hängt.....

Es hängt also auch von Euch ab, in welchem Status Ihr  hier in Italien leben wollt, letztlich hängt die Art Eurer Registrierung  dann aber an der Gemeinde. Sicher ist nur, dass Ihr dort in das Einwohnerregister eingetragen werdet, denn Ihr habt als europäischer Bürger  dann  auch als Nichtresidente das Wahlrecht bei der Europawahl von Italien aus teilzunehmen. Einen "permesso di soggiorno" werdet Ihr hingegen nicht mehr als solche  beantragen müssen, das gilt nur noch für EX EU Menschen.....

Nehmt wenn Ihr des Italienischen noch nicht so mächtig seid, besser jemanden mit, der vermitteln kann, damit es zu keinen Mißverständnissen kommt.

Ciao

Robert

kurz gesagt, was Robert schon ausfüharlich ausgeführt hat - es hängt sehr von der Comune ab. Also auf jeden Fall zum municipio gehen, sich vorstellen, nett sein, viel fragen, dann bekommt ihr alle Antworten, die ihr braucht. Und irgendeine ital. Vertrauensperson, die euch Handwerker etc. pp. empfiehlt oder an jemanden, der jemanden kennt weiter reicht, ist auch sehr sinnvoll. Hier passiert sehr vieles auf einer sozialen Ebene, bei der die Regeln nicht so wichtig sind.

LG Sabine (auch in der Alta Langa)

  • Hallo Robert, sehr schöne Ecke, wir sind ganz im Süden > Kalabrien, Cosenza, direkt am Golf von Tarent. 
    Was die Versicherung angeht> da werde ich mal genauso nachfragen, ob er das über einen residente macht oder über mich 😅. Mal sehen. Und du meinst, er verdient dann neben der Vermittlung von Versicherungen auch mit der Anmeldung bei der Zulassung etwas ? Wie war das italienische Wort dafür ? Moto…. ? Wie lange dürfte dann ein residente bzw. Nichtresidente dann mit deutschen Kennzeichen in Italien fahren ? ( Ich werde dann auch den von dir erwähnten Beitrag lesen)
  • Erstmal werden wir NON-Resident. Wir arbeiten und leben natürlich in Deutschland. ‚Später‘ Richtung Rente kann das mal anders sein. Ist das dann richtig, das ich bei mehr als 6 Monate eine Residente werden MUSS ?
    Danke auf jeden Fall für den sehr schönen Kontakt. Danke ☺️ 

 

Hallo Sabine, auch dir vielen Dank für den Beitrag. Wie oben beschrieben, werden wir in der Provinz Cosenza sein. Dein Hinweis mit den Kontakten bezüglich Handwerkern etc. und das fast alles über die persönlichen Kontakte läuft, haben wir tatsächlich so erfahren, wie du sagst. Ein dort lebender Engländer hat mal gesagt, das auch überall dort, wo der Staat nicht präsent ist, die Menschen sich untereinander helfen.

Hallo NiVo,
erstmal schöne Grüße vom Comer See!
 
 
Zitat von NiVo am 24. August 2022, 21:08 Uhr
  • Wie lange dürfte dann ein residente bzw. Nichtresidente dann mit deutschen Kennzeichen in Italien fahren ? ( Ich werde dann auch den von dir erwähnten Beitrag lesen)

    Grundsätzlich kannst Du als Deutscher OHNE Wohnsitz in Italien solange hier mit deutschen Kennzeichen rum fahren wie Du möchtest. Das Problem wir nur irgendwann der deutsche TÜV werden - den kannst Du hier in Italien nicht machen und wenn Du mit dem Fahrzeug und abgelaufenem TÜV wieder nach Deutschland kommst, meckert evtl. die deutsche Polizei - bei Wohnsitz in Italien sieht die Sache definitiv anders aus (Fahrzeug, Führerschein usw. usf. - im bereits angesprochenen Post steht da viel drüber.

  • Erstmal werden wir NON-Resident. Wir arbeiten und leben natürlich in Deutschland. ‚Später‘ Richtung Rente kann das mal anders sein. Ist das dann richtig, das ich bei mehr als 6 Monate eine Residente werden MUSS ?

    Wie in jedem anderen EU-Land auch, musst Du Dich bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen (also 1/2 Jahr + 1 Tag) schon aus steuertechnischen Gründen im jeweiligen Land anmelden. Auch hier hat, wie schon beschrieben, der offizielle Wohnsitz Vor- und Nachteile.

 

Schönen Tag noch!

Ste

Zitat von cagiacon am 23. August 2022, 15:31 Uhr

türlich könnt Ihr Euch  bis zu 6 Monate in einem anderen europäischen Land aufhalten ohne sich dort anmelden zu müssen, aber wenn ihr dort eine Immobilie erworben habt, seid ihr natürlich bei der Gemeinde anmeldepflichtig, denn Ihr seid ja dort nun mit einem "ruhenden Besitz" immer wieder potenziell anwesend, auch wenn Ihr Euch nicht das ganze Jahr oder mehr als 6 Monate am Stück dort aufhaltet, wenn dem so ist, müsst Ihr sowohl die Haussteuer und die Müllentsorgungsgebühr bezahlen.

 

Hallo

stimmt das wirklich? Habe jetzt selber nochmal rumgegoogeled und bin der Meinung max. 90Tage. Danach ist es mind. eine zeitliche Niederlassung, welche man registrieren muss. Über Fristen habe ich leide nicht mehr gefunden, ab wann man allenfalls einen Wohnsitz anmelden muss, sonst kann ich ja theoretisch 100 Jahre eine zeitliche Niederlassung registrieren wärend ich Wohnsitz gleich in D habe ;) ?

Gruss

Salve,

diese bei länger als 3 Monaten Aufenthalt angesprochene Meldepflicht gibt es tatsächlich, ist hier nachzulesen:

https://sdg.interno.gov.it/en/residence-another-member-state-moving-temporarily-or-permanently-another-member-state

Das ist dann aber keine Eintragung ins Melderegister, sondern eine "dichiarazione di presenza" bei der Polizeibehörde. Wenn man das nicht macht, könnte bei einer entsprechenden Überprüfung davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Aufenthalt um einen längeren als drei Monate dauernden handelt. Strafen bei Nichtbeachten dieser Bestimmung dürfen dann aber dann auch keine verhängt werden, steht auch in diesem link nach zu lesen. Man könnte nur aufgefordert werden, das Land zu verlassen. Das ist aber alles etwas akademisch. Das gilt wie gesagt alles nur für EU Bürger so.

Die "permesso di soggiorno"- Antragspflicht entfällt übrigens völlig seit 2007 für EU Bürger, egal ob sie sich auch länger als 3 Monate im Land befinden:

https://italien.diplo.de/it-de/service/07-KonsularinfoA-Z/-/1604432

I.d.R.  vagabundiert man ja aber auch nicht länger als drei Monate irgendwo herum sondern hat einen handfesten Grund, länger zu bleiben, also wenn man  z.B. ein  Haus erworben hat, oder eine Arbeit ausübt, und dann meldet man sich sowieso bei der Gemeinde auch vorher schon an.

Ich hatte die Unterscheidung  zwischen dem Erstwohnsitz in Italien mit der Anmeldung der residenza (und die erwirbt man sich durch einen länger als 6 Monate dauernden Aufenthalt an einer Adresse  in Italien) und dem Erstwohnsitz ohne residenza (wenn der Wohnsitz weniger als 6 Monate bewohnt wird) gemacht. Denn da es wie an anderer Stelle ja auch schon ausführlicher geschrieben keinen Zweitwohnsitz für sich erstmalig in Italien mit einem Wohnsitz meldende Personen gibt, ist dann auch ein Wohnsitz in Italien, an dem man sich weniger als 6 Monate aufhält ein Erstwohnsitz, das gilt übrigens für Italiener, die einen zeitweisen Wohnsitz in Deutschland anmelden würden ebenso.

Das ist m.E. de jure etwas kniffelig, (und müsste m.E. auf europäischer Ebene klarer geregelt werden)  denn faktisch wird in Italien ein nicht als residente gemeldeter EU Bürger mit einem Wohnsitz wie ein Italiener mit Zweitwohnsitz behandelt, da auch nur die die IMU zu zahlen haben. Grund für ne Menge Leute, den Staat zu beschummeln, indem sie z.B. Familienangehörige mit einem Erstwohnsitz an ihrem eigentlichen Zweitwohnsitz anmelden, obwohl das faktisch kein Erstwohnsitz ist - häufig von Piemontesern mit Zweitwohnsitz am Meer z.B. in Ligurien praktiziert, da stehen aber zunehmend Kontrollen isn Haus.......

Ciao

Robert