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Vererben...
Zitat von MaiJan am 6. Dezember 2025, 14:03 UhrIch habe die Frage im Forum gefunden aber keine Antwort...deshalb versuche ich es nochmal mit der Frage.
Weiss jemand wie es mit dem Vererben von einer Immobilie in Italien aussieht. Und zwar dies im Falle von zwei Deutschen die nach deutschem Recht vererben wollen. Gelten nur deutsche Freibeträge, oder erhebt auch Italien im Vererbungsfall noch Steuern? Wer kennt sich hier aus, oder hat sich schon mal hierüber informiert?
Ich habe die Frage im Forum gefunden aber keine Antwort...deshalb versuche ich es nochmal mit der Frage.
Weiss jemand wie es mit dem Vererben von einer Immobilie in Italien aussieht. Und zwar dies im Falle von zwei Deutschen die nach deutschem Recht vererben wollen. Gelten nur deutsche Freibeträge, oder erhebt auch Italien im Vererbungsfall noch Steuern? Wer kennt sich hier aus, oder hat sich schon mal hierüber informiert?
Zitat von lariuslacus am 22. Januar 2026, 18:20 UhrHallo, wir beschäftigen uns auch schon einige Zeit mit dem Thema. Leider habe ich bisher auch noch keine konkrete Antwort zu diesem Thema gefunden/erhalten.
Bei uns ist das zusätzliche Problem noch, dass die Immobilie in Italien nur auf meinen Mann eingetragen ist.
Wir sind jetzt am Recherchieren, ob es Sinn macht, dass auch ich im Kataster eingetragen werden oder ob es ausreichend ist, wenn wir ein dt. Testatment haben, welches vorsieht, dass die italienische Immobilie nach dt. Recht vererbt wird.Es scheint nirgendwo eine genaue Regelung zu diesem Thema zu geben und keiner weiss was Genaues.
Also wenn jemand hierzu etwas weiss, würde ich mich über eine Antwort freuen.
Danke
Hallo, wir beschäftigen uns auch schon einige Zeit mit dem Thema. Leider habe ich bisher auch noch keine konkrete Antwort zu diesem Thema gefunden/erhalten.
Bei uns ist das zusätzliche Problem noch, dass die Immobilie in Italien nur auf meinen Mann eingetragen ist.
Wir sind jetzt am Recherchieren, ob es Sinn macht, dass auch ich im Kataster eingetragen werden oder ob es ausreichend ist, wenn wir ein dt. Testatment haben, welches vorsieht, dass die italienische Immobilie nach dt. Recht vererbt wird.
Es scheint nirgendwo eine genaue Regelung zu diesem Thema zu geben und keiner weiss was Genaues.
Also wenn jemand hierzu etwas weiss, würde ich mich über eine Antwort freuen.
Danke
Zitat von lariuslacus am 22. Januar 2026, 18:25 UhrDie Frage ist auch, ob die italiensichen Behörden ein handschritliches Berliner Testament akzeptieren oder ob es ein notariell beglaubigtes Testament sein muss, dass man im Erbfall vorlegen muss.
Weiss das jemand von Euch ?
Die Frage ist auch, ob die italiensichen Behörden ein handschritliches Berliner Testament akzeptieren oder ob es ein notariell beglaubigtes Testament sein muss, dass man im Erbfall vorlegen muss.
Weiss das jemand von Euch ?
Zitat von MaiJan am 25. Januar 2026, 15:12 UhrDies schein ja ein Thema zu sein, welches nur neue Fragen, aber keine Antworten hervorbringt.
Da es wahrscheinlich, füher oder später, alle Teilnehmer im Forum betreffen wird, würde ich mich über einige ANTWORTEN und INFORMATIONEN sehr freuen. Wenn wir mehr herausbekommen werde ich dies natürlich posten...
Dies schein ja ein Thema zu sein, welches nur neue Fragen, aber keine Antworten hervorbringt.
Da es wahrscheinlich, füher oder später, alle Teilnehmer im Forum betreffen wird, würde ich mich über einige ANTWORTEN und INFORMATIONEN sehr freuen. Wenn wir mehr herausbekommen werde ich dies natürlich posten...
Zitat von Giacon am 25. Januar 2026, 23:36 UhrSalve,
eine italienische Immobilie wird im Erbfall nach italienischem Recht versteuert und zwar unabhängig davon inwieweit der Vererbende oder auch Erbe in Italien wohnhaft war oder nicht. Das Internet gibt dazu eigentlich genug Infos für die erste wesentliche Orientierung , ich verstehe von daher die Unmut über fehlende Antworten auf die Frage nicht.
Zunächst ist schon mal gut zu wissen, dass es in I hohe Freibeträge (1 Million) für den Erbfall gibt, also in Talien wird kaum damit zu rechen sein, dass Steuern anfallen.
Es gib allerdings Nebensteuern, Notar kosten
Da es aber kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbfälle zwischen D und I gibt, ist das Erbe in D meldepflichtig. In D gelten für das Erbe dann die deutschen Freibeträge, und die Frage nach Wirksamkeit eines Berliner Testaments ist ja keine steuerliche Regelung sondern eine Sonderform der Erbfolgeregelung.
Es fallen aber andere Steuern an, hier ein im Internet gefundener Text dazu:
"Anfallende Steuern und Gebühren
In Italien müssen generell Gebühren für die Übertragung von Immobilien bezahlt werden. Vom Erben müssen noch vor der Erbschaftsmeldung neben festen Verwaltungsgebühren jeweils zwei Prozent Hypothekar- und ein Prozent Katastergebühr gezahlt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Wird das geerbte Haus als Erstwohnsitz genutzt, ist man steuerlich begünstigt und zahlt neben den festen Gebühren nur 400,00 Euro. Trotz eines neuen EU-Erbrechts gibt es kein einheitliches Erbschaftsteuerrecht. Die Erbschaftsteuer, die in Italien 2006 wieder eingeführt wurde, spielt aber meist keine größere Rolle. Ehegatten und Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern) genießen einen Freibetrag von jeweils einer Million Euro. Was darüber liegt, wird mit einem Steuersatz von vier Prozent besteuert. Geschwister haben einen Freibetrag von 100.000 Euro und zahlen sechs Prozent Erbschaftsteuer. Andere Verwandte bis zum 3. Grad haben keinen Freibetrag und zahlen einen Steuersatz von sechs Prozent. Da Deutschland mit Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen über die Erbschaftsteuer hat, ist das italienische Erbe auch in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings kann eine in Italien bezahlte Erbschaftsteuer in der Bundesrepublik anteilig angerechnet werden. Darüber hinaus können Erben nach deutschem Erbschaftssteuerrecht teilweise hohe Freibeträge geltend machen. Bei Eheleuten sind es eine halbe Million Euro, bei Kindern 400.000 Euro, bei nicht Verwandten hingegen lediglich 20.000 Euro Freibetrag.
Zu den einmalig anfallenden Kosten kommen laufende Kosten hinzu. Dazu zählt die jährliche Grundsteuer. Der Katasterwert dient hierbei als Berechnungsgrundlage. Die Kommunen haben einen Spielraum von 0,4 bis 0,76 Prozent.Eigentum verpflichtet
Möchte man die geerbte Immobilie nicht behalten, dann muss das bürokratische Prozedere trotzdem durchgeführt werden. Erst wenn die entsprechenden Gebühren entrichtet wurden und die Erbschaftsmeldung sowie die Eigentumsumschreibung vollzogen sind, kann die Immobilie weiterverkauft, verschenkt oder auch einfach vermietet werden.
Wer sich weiter in das Thema einlesen möchte, kann dies in diesem Fachbuch tun: „Internationales Erbrecht Italien“ von Dr. Jürgen Reiß, erschienen 2014 im C.H.Beck Verlag. [Nachtrag: Aktuellere Informationen gibt es hier https://www.kanzlei-reiss.de/italienisches-recht/italienisches-recht-fachbereiche/italienisches-erbrecht/ ]"Ciao
Robert
Salve,
eine italienische Immobilie wird im Erbfall nach italienischem Recht versteuert und zwar unabhängig davon inwieweit der Vererbende oder auch Erbe in Italien wohnhaft war oder nicht. Das Internet gibt dazu eigentlich genug Infos für die erste wesentliche Orientierung , ich verstehe von daher die Unmut über fehlende Antworten auf die Frage nicht.
Zunächst ist schon mal gut zu wissen, dass es in I hohe Freibeträge (1 Million) für den Erbfall gibt, also in Talien wird kaum damit zu rechen sein, dass Steuern anfallen.
Es gib allerdings Nebensteuern, Notar kosten
Da es aber kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbfälle zwischen D und I gibt, ist das Erbe in D meldepflichtig. In D gelten für das Erbe dann die deutschen Freibeträge, und die Frage nach Wirksamkeit eines Berliner Testaments ist ja keine steuerliche Regelung sondern eine Sonderform der Erbfolgeregelung.
Es fallen aber andere Steuern an, hier ein im Internet gefundener Text dazu:
"Anfallende Steuern und Gebühren
In Italien müssen generell Gebühren für die Übertragung von Immobilien bezahlt werden. Vom Erben müssen noch vor der Erbschaftsmeldung neben festen Verwaltungsgebühren jeweils zwei Prozent Hypothekar- und ein Prozent Katastergebühr gezahlt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Wird das geerbte Haus als Erstwohnsitz genutzt, ist man steuerlich begünstigt und zahlt neben den festen Gebühren nur 400,00 Euro. Trotz eines neuen EU-Erbrechts gibt es kein einheitliches Erbschaftsteuerrecht. Die Erbschaftsteuer, die in Italien 2006 wieder eingeführt wurde, spielt aber meist keine größere Rolle. Ehegatten und Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern) genießen einen Freibetrag von jeweils einer Million Euro. Was darüber liegt, wird mit einem Steuersatz von vier Prozent besteuert. Geschwister haben einen Freibetrag von 100.000 Euro und zahlen sechs Prozent Erbschaftsteuer. Andere Verwandte bis zum 3. Grad haben keinen Freibetrag und zahlen einen Steuersatz von sechs Prozent. Da Deutschland mit Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen über die Erbschaftsteuer hat, ist das italienische Erbe auch in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings kann eine in Italien bezahlte Erbschaftsteuer in der Bundesrepublik anteilig angerechnet werden. Darüber hinaus können Erben nach deutschem Erbschaftssteuerrecht teilweise hohe Freibeträge geltend machen. Bei Eheleuten sind es eine halbe Million Euro, bei Kindern 400.000 Euro, bei nicht Verwandten hingegen lediglich 20.000 Euro Freibetrag.
Zu den einmalig anfallenden Kosten kommen laufende Kosten hinzu. Dazu zählt die jährliche Grundsteuer. Der Katasterwert dient hierbei als Berechnungsgrundlage. Die Kommunen haben einen Spielraum von 0,4 bis 0,76 Prozent.
Eigentum verpflichtet
Möchte man die geerbte Immobilie nicht behalten, dann muss das bürokratische Prozedere trotzdem durchgeführt werden. Erst wenn die entsprechenden Gebühren entrichtet wurden und die Erbschaftsmeldung sowie die Eigentumsumschreibung vollzogen sind, kann die Immobilie weiterverkauft, verschenkt oder auch einfach vermietet werden.
Wer sich weiter in das Thema einlesen möchte, kann dies in diesem Fachbuch tun: „Internationales Erbrecht Italien“ von Dr. Jürgen Reiß, erschienen 2014 im C.H.Beck Verlag. [Nachtrag: Aktuellere Informationen gibt es hier https://www.kanzlei-reiss.de/italienisches-recht/italienisches-recht-fachbereiche/italienisches-erbrecht/ ]"
Ciao
Robert
Zitat von lariuslacus am 26. Januar 2026, 17:06 UhrHallo Robert,
danke für Deine Antwort.
Mir ist bewusst, dass mein Post eine weitere Frage ist. Ich wollte nur zum Thema ERBEN keinen neuen Chat aufmachen und dachte, dann ist alles zusammen.
Die Erbschaftssteuer ist eine Sache. Mir gehts tatsächlich um das Erbe an sich. In unserem Fall ist nur mein Mann als Eigentümer der Immobilie beim Katasteramt eingetragen. Wir haben beide unseren Wohnsitz in Deutschland und keine Kinder.
Welche testamentliche Regelung müssen wir treffen, damit im Totesfall meines Mannes die Immobilie zu 100 % an mich als Alleinerbin vererbt wird:
- ist ein Berliner Testament, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen ausreichend mit dem Hinweis, dass die Immobilie in Italien nach dt. Recht vererbt wird ?
- oder müssen wir bzw. mein Mann zusätzlich in Italien (trotz Wohnsitz in Deutschland) ein Testament eröffnen, da das italienische Erbrecht keine gemeinsamen Testamente anerkennt?
- oder wären wir auf der sicheren Seite, wenn auch ich mich als Eigentümer der Immobilie in Italien beim Kataster eintragen lassen? Wäre es dann im Totesfall meine Mannes oder mir sichergestellt, dass der andere Alleinerbe der italienischen Immobilie ist?Wir hatten letztes Jahr einen Beratungstermin bei der Kanzlei Reiss in FFM. Ich bin mir mir im Nachhinein nicht sicher, ob die Empfehlung "ein dt. Testament nach dt. Recht mit der gegenseitigen Einsetzung als Alleinerben" für Italien ausreichend ist. Ich finde das Thema nicht so einfach und man findet immer wieder auch widersprüchliche Aussagen im Internet.
Daher wäre es prima, wenn hier jemand unter Euch ist, der sich damit auskennt und mir hier einen fundierten Rat geben kann.
Lieben Dank im voraus.
Hallo Robert,
danke für Deine Antwort.
Mir ist bewusst, dass mein Post eine weitere Frage ist. Ich wollte nur zum Thema ERBEN keinen neuen Chat aufmachen und dachte, dann ist alles zusammen.
Die Erbschaftssteuer ist eine Sache. Mir gehts tatsächlich um das Erbe an sich. In unserem Fall ist nur mein Mann als Eigentümer der Immobilie beim Katasteramt eingetragen. Wir haben beide unseren Wohnsitz in Deutschland und keine Kinder.
Welche testamentliche Regelung müssen wir treffen, damit im Totesfall meines Mannes die Immobilie zu 100 % an mich als Alleinerbin vererbt wird:
- ist ein Berliner Testament, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen ausreichend mit dem Hinweis, dass die Immobilie in Italien nach dt. Recht vererbt wird ?
- oder müssen wir bzw. mein Mann zusätzlich in Italien (trotz Wohnsitz in Deutschland) ein Testament eröffnen, da das italienische Erbrecht keine gemeinsamen Testamente anerkennt?
- oder wären wir auf der sicheren Seite, wenn auch ich mich als Eigentümer der Immobilie in Italien beim Kataster eintragen lassen? Wäre es dann im Totesfall meine Mannes oder mir sichergestellt, dass der andere Alleinerbe der italienischen Immobilie ist?
Wir hatten letztes Jahr einen Beratungstermin bei der Kanzlei Reiss in FFM. Ich bin mir mir im Nachhinein nicht sicher, ob die Empfehlung "ein dt. Testament nach dt. Recht mit der gegenseitigen Einsetzung als Alleinerben" für Italien ausreichend ist. Ich finde das Thema nicht so einfach und man findet immer wieder auch widersprüchliche Aussagen im Internet.
Daher wäre es prima, wenn hier jemand unter Euch ist, der sich damit auskennt und mir hier einen fundierten Rat geben kann.
Lieben Dank im voraus.
Zitat von Giacon am 27. Januar 2026, 22:09 UhrSalve,
schaut bitte hier, es geht auch darum:
https://www.wws-gruppe.de/de/aktuelles-detail/internationales-erbrecht-was-deutsche-staatsbuerger-beim-vererben-von-vermoegenswerten-im-ausland-beachten-muessen/
Für eine fundierte Ausage zu Eurem Fall fehlen komplett Infos zu Eurer persönlichen Situation:
- residente in I oder nicht
- Wert der Immobilie unter oder über eine Million
- potentielle Miterben
- Gütergemeinschaft oder Gütertrennung
- Eintragung in I als gemeinsame oder nur einer von Euch als Eigentümer
- testamentarische Festlegung der Behandlung des Erbes nach deutschem Recht oder nicht
Wenn die Euch von der Kanzlei Reiss zur Einsetzung als Alleinerben jeweils im Erbfall geraten haben, warum zweifelt ihr daran, und warum meint Ihr hier im Forum ohne Infos s.o. eine fundiertere Auskunft erhalten zu können?
Da kann ich mich ehrlich gesagt nur etwas wundern.
Ciao
Robert
Salve,
schaut bitte hier, es geht auch darum:
Für eine fundierte Ausage zu Eurem Fall fehlen komplett Infos zu Eurer persönlichen Situation:
- residente in I oder nicht
- Wert der Immobilie unter oder über eine Million
- potentielle Miterben
- Gütergemeinschaft oder Gütertrennung
- Eintragung in I als gemeinsame oder nur einer von Euch als Eigentümer
- testamentarische Festlegung der Behandlung des Erbes nach deutschem Recht oder nicht
Wenn die Euch von der Kanzlei Reiss zur Einsetzung als Alleinerben jeweils im Erbfall geraten haben, warum zweifelt ihr daran, und warum meint Ihr hier im Forum ohne Infos s.o. eine fundiertere Auskunft erhalten zu können?
Da kann ich mich ehrlich gesagt nur etwas wundern.
Ciao
Robert
Zitat von lariuslacus am 28. Januar 2026, 11:40 UhrCiao Robert,
danke für Deine Infos.
Den Link schaue ich mir nochmals an.
Das Buch von Dr. J. Reiss , welches Du im vorherigen Post empfohlen hattest, gibt es leider aktuell nicht mehr zu erwerben.Warum ich hier nochmals nachfrage: es gibt unter den vielen Immobilien Besitzern in Italien sicherlich welche, bei denen die gleiche Konstellation vorherrscht, wie bei uns: verheiratet und kinderlos - keine Gütertrennung - beide Hauptwohnsitz in DE - die Immobilie in IT ist lediglich auf meinen Mann eingetragen - Immobilienwert unter 1 Mio.
Wir sind gerade dabei unser Testament beim Notar zu machen. Da es viele Infos (zum Teil nicht konkret oder auch widersprüchlich) zum Vererben einer italienischen Immobilie gibt, wollen wir uns auf Anraten unserer Notars nochmals kundig machen, wie die Regelung der ital. Immobilie im Totesfall meines Mannes zu gestalten ist, damit das Thema für die ital. Behörden korrekt und anwendbar geregelt ist.
Ich bin mit dem Online Beratungstermin der Kanzlei Reiss nicht ganz so glücklich gewesen - vielleicht auch unberechtigt. Wir haben uns eine konkrete Aussage zu diesem Thema gewünscht und daher extra den Termin bei Experten gemacht. Aber mir war das , wenn ich im Nachhinein darüber nachdenke, zu schwammig, was uns der junge Anwalt damals empfohlen hat - das war alles im Konjunktiv. Der Beratungstermin hat EUR 200 gekostet und wir hatten letztendlich keine konkrete Aussage.
Anscheinend haben nicht viele deutsche Immobilienbesitzer in Italien sich zu diesem Thema Gedanken gemacht bzw. das Thema gelöst, da außer Dir niemand einen Ratschlag oder eine Information hat.
Ich danke Dir für Deine Infos zu dem Thema - wir werden eine Lösung und ein Ergebnis finden, Kerstin
Ciao Robert,
danke für Deine Infos.
Den Link schaue ich mir nochmals an.
Das Buch von Dr. J. Reiss , welches Du im vorherigen Post empfohlen hattest, gibt es leider aktuell nicht mehr zu erwerben.
Warum ich hier nochmals nachfrage: es gibt unter den vielen Immobilien Besitzern in Italien sicherlich welche, bei denen die gleiche Konstellation vorherrscht, wie bei uns: verheiratet und kinderlos - keine Gütertrennung - beide Hauptwohnsitz in DE - die Immobilie in IT ist lediglich auf meinen Mann eingetragen - Immobilienwert unter 1 Mio.
Wir sind gerade dabei unser Testament beim Notar zu machen. Da es viele Infos (zum Teil nicht konkret oder auch widersprüchlich) zum Vererben einer italienischen Immobilie gibt, wollen wir uns auf Anraten unserer Notars nochmals kundig machen, wie die Regelung der ital. Immobilie im Totesfall meines Mannes zu gestalten ist, damit das Thema für die ital. Behörden korrekt und anwendbar geregelt ist.
Ich bin mit dem Online Beratungstermin der Kanzlei Reiss nicht ganz so glücklich gewesen - vielleicht auch unberechtigt. Wir haben uns eine konkrete Aussage zu diesem Thema gewünscht und daher extra den Termin bei Experten gemacht. Aber mir war das , wenn ich im Nachhinein darüber nachdenke, zu schwammig, was uns der junge Anwalt damals empfohlen hat - das war alles im Konjunktiv. Der Beratungstermin hat EUR 200 gekostet und wir hatten letztendlich keine konkrete Aussage.
Anscheinend haben nicht viele deutsche Immobilienbesitzer in Italien sich zu diesem Thema Gedanken gemacht bzw. das Thema gelöst, da außer Dir niemand einen Ratschlag oder eine Information hat.
Ich danke Dir für Deine Infos zu dem Thema - wir werden eine Lösung und ein Ergebnis finden, Kerstin
Zitat von Giacon am 31. Januar 2026, 10:56 UhrSalve Kerstin,
dann sollte es doch recht eindeutig bei Euch sein:
Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen bzgl. Erbschaftsangelegenheiten zwischen I und D gibt wird im Erbfall einer italienischen Immobilie auch in Eurem Fall das Erbschaftssteuerecht beider Länder aufgerufen.
M.E. ist das bei Euch dann aber ohne steuerliche Konsquenzen, zumindest dann nicht, wenn der Wert der italienischen Immobilie zusammen mit anderen Werten, die Ihr sonst noch Euer eigen nennt unter 500.000 Euro bleibt, das ist der steuerfreie Betrag für Eheleute.
Wenn Ihr ein Eigenheim in D besitzt, bleibt das übrigens steuerfrei, wenn der verbleibende Eheteil/partner dort wohnhaft bleibt, es ginge dann also um andere Werte, die in der Erbmasse zählen würden.
In Italien würdet Ihr steuerfrei bleiben, aber ggf. ist es anzuraten, dass der nicht als Mitbesitzer eingetragene Ehepartner sich bereits jetzt in Italien notariell eintragen läßt, weil das im Erbfall in Italien ohnehin geschehen muß. Ob das für den Erbfall weitere notarielle Beurkundungen erübrigt oder dann ingesamt mit höheren Kosten verbunden ist als dann erst mit den anfallenden Kosten im Erbfall oder andersherum müßtet Ihr mit einem Notar klären. In kann mir aber vorstellen, dass das der stressfreiere Weg für den Erbfall ist, den man sich je nicht wünscht und je weniger bürokratische Belastung im Trauerfall ansteht umso besser.
Wir haben uns beide bereits beim Erwerb als Eigentümer der italienischen Immobilie eintragen lassen, würde mich also auch interessieren, was im Erbfall notariell in I so ansteht...
Ciao
Robert
Salve Kerstin,
dann sollte es doch recht eindeutig bei Euch sein:
Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen bzgl. Erbschaftsangelegenheiten zwischen I und D gibt wird im Erbfall einer italienischen Immobilie auch in Eurem Fall das Erbschaftssteuerecht beider Länder aufgerufen.
M.E. ist das bei Euch dann aber ohne steuerliche Konsquenzen, zumindest dann nicht, wenn der Wert der italienischen Immobilie zusammen mit anderen Werten, die Ihr sonst noch Euer eigen nennt unter 500.000 Euro bleibt, das ist der steuerfreie Betrag für Eheleute.
Wenn Ihr ein Eigenheim in D besitzt, bleibt das übrigens steuerfrei, wenn der verbleibende Eheteil/partner dort wohnhaft bleibt, es ginge dann also um andere Werte, die in der Erbmasse zählen würden.
In Italien würdet Ihr steuerfrei bleiben, aber ggf. ist es anzuraten, dass der nicht als Mitbesitzer eingetragene Ehepartner sich bereits jetzt in Italien notariell eintragen läßt, weil das im Erbfall in Italien ohnehin geschehen muß. Ob das für den Erbfall weitere notarielle Beurkundungen erübrigt oder dann ingesamt mit höheren Kosten verbunden ist als dann erst mit den anfallenden Kosten im Erbfall oder andersherum müßtet Ihr mit einem Notar klären. In kann mir aber vorstellen, dass das der stressfreiere Weg für den Erbfall ist, den man sich je nicht wünscht und je weniger bürokratische Belastung im Trauerfall ansteht umso besser.
Wir haben uns beide bereits beim Erwerb als Eigentümer der italienischen Immobilie eintragen lassen, würde mich also auch interessieren, was im Erbfall notariell in I so ansteht...
Ciao
Robert
Zitat von lariuslacus am 4. Februar 2026, 18:30 UhrCiao Robert,
danke für Deine Infos zur Steuer. Das Thema Steuer stellen wir aber erstmal hinten an, weil es uns aktuell wirklich um ein Testament geht.
Das Ganze Thema "Erben" mit einer Immobilie in Itlalien finde ich nicht so einfach.
Damals (das ist schon einige Jahre her) hatten wir uns keine Gedanken gemacht und die Immobilie ist nur auf meinen Mann eingetragen.
Dann kommt man wie wir jetzt in ein Alter, wo man sich Gedanken über ein Testament macht. Da wir noch gar kein Testament haben, wollten das Vererben der italienischen Immobilie in diesem "Berliner Testament" , welches wir jetzt erstellen wollen, integrieren.
Nun stellten sich bei uns die Fragen:
- ist ein gut formuliertes handgeschriebenes Berliner Testament mit Katasterangeben der Immobilie für das ital. Erbrecht ausreichend
- oder ist es sinnvoll, das Geld zu investieren, um ein gemeinsames notarielles Testament zu erstellen
- oder macht es Sinn (hab ich auch schon mehrfach gelesen), dass mein Mann zum gemeinsamen Testament ein separates italien. Testament für die Immobilie erstellt und wenn ja muss dieses beim italien. Notar erstellt werden lassen
Ich hätte gedacht, dass mir evtl. jemand aus Wissen oder Erfahrung heraus sagen kann, welcher Weg sicher ist, um im Erbfall abgesichert zu sein und dann kurze Wege nehmen zu können. Aber scheint ein Tabu Thema zu sein oder , was ja schön ist, noch nicht viele betroffen haben.
Falls ich belastbare Infos finde, werde ich diese gerne hier teilen. Wäre prima, wenn der ein oder andere evtl. Erfahrung hat und weiss was im Erbfall in Italien anerkannt wird.
Saluti
Ciao Robert,
danke für Deine Infos zur Steuer. Das Thema Steuer stellen wir aber erstmal hinten an, weil es uns aktuell wirklich um ein Testament geht.
Das Ganze Thema "Erben" mit einer Immobilie in Itlalien finde ich nicht so einfach.
Damals (das ist schon einige Jahre her) hatten wir uns keine Gedanken gemacht und die Immobilie ist nur auf meinen Mann eingetragen.
Dann kommt man wie wir jetzt in ein Alter, wo man sich Gedanken über ein Testament macht. Da wir noch gar kein Testament haben, wollten das Vererben der italienischen Immobilie in diesem "Berliner Testament" , welches wir jetzt erstellen wollen, integrieren.
Nun stellten sich bei uns die Fragen:
- ist ein gut formuliertes handgeschriebenes Berliner Testament mit Katasterangeben der Immobilie für das ital. Erbrecht ausreichend
- oder ist es sinnvoll, das Geld zu investieren, um ein gemeinsames notarielles Testament zu erstellen
- oder macht es Sinn (hab ich auch schon mehrfach gelesen), dass mein Mann zum gemeinsamen Testament ein separates italien. Testament für die Immobilie erstellt und wenn ja muss dieses beim italien. Notar erstellt werden lassen
Ich hätte gedacht, dass mir evtl. jemand aus Wissen oder Erfahrung heraus sagen kann, welcher Weg sicher ist, um im Erbfall abgesichert zu sein und dann kurze Wege nehmen zu können. Aber scheint ein Tabu Thema zu sein oder , was ja schön ist, noch nicht viele betroffen haben.
Falls ich belastbare Infos finde, werde ich diese gerne hier teilen. Wäre prima, wenn der ein oder andere evtl. Erfahrung hat und weiss was im Erbfall in Italien anerkannt wird.
Saluti
