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tessera sanitaria

Salve e bon di,

bislang haben meine Frau und ich uns trotz Wohnsitzes in Italien nicht bei dem staatlichen Gesundheitsdienst ASL registrieren lassen, da es dazu keine Notwendigkeit gab bzw.ich als privat in Deutschland Krankenversicherter ohnehin für ärztliche Leistungen immer selbst in Vorleistung gehe und dann nach Rechnungsvorlage  bei der Kasse maximal nach den dort gültigen Sätzen  erstattet bekomme.

Da nun aber der italienische Covid-Impfplan  ehrgeiziger ist als der deutsche,  würden wir uns als  jetzt schon in Frage kommende 70-jährige auf einer App für eine Benachrichtigung zu einem Impftermin anmelden wollen.

Allerdings ist für diese Anmeldung eine "numero tessera sanitaria" neben dem codice fiscale Vorrausetzung. Um die zu bekommen, verlangt die ASL ein Formular S1:

s. https://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/5183/Dokument_S1_Eintragung%20zwecks%20Inanspruchnahme%20des%20Krankenversicherungsschutzes.pdf

Nun kennt die private deutsche Krankenversicherung in  Deutschland ein solches Formular nicht. Offenbar stellt sie im besten Fall eine Bescheinigung über den Versichertenstatus aus.

Hat jemand Erfahrung mit der Anmeldung damit bei der ASL in einem ähnlich gelagerten Fall?

Gerne dazu Rückmeldungen, wer mir direkt antworten möchte kann dies leider nicht mehr per PN (Claudio?) aber meine email ist bei meinen Mitgliedsangaben zu sehen.

Ciao ciao

Claudio, Gitti_Livorno und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
ClaudioGitti_LivornoCenninaCordelino

wen es ggf. interessiert:

Inzwischen bin ich in dieser komplexen Materie selber weiter gediehen: privat in Deutschland Versicherte (gilt ja auch für die meisten Beamten) in Italien als residente Gemeldete  können ihre „private Krankenversicherung zwar unverändert fortführen. Der Versicherer ist weiterhin zu den Leistungen verpflichtet, die er auch in Deutschland erbringen würde“ s. https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-im-ausland/, aber Anrecht auf die Ausstellung einer in Deutschland so genannten Gesundheitskarte (in Italien eben die tessera sanitaria) haben  privat Versicherte anders als die Versicherten der GKV (gesetzliche Krankenkassen) nicht.

Das wäre sonst auch kein großes Problem, aber indem die Vergabe von AntiCovid Impfterminen offenbar in Italien (hab es für 4 Regionen überprüft) auch an das Vorhandensein der tessera sanitaria geknüpft ist, kommen Personen ohne diese nicht an einen Impftermin. Ich habe es über den Arzt meines Vertrauens, den ansonsten für Impfungen zuständigen Hygienedienst der ASL SISP und anderen Stellen der ASL versucht, keine Chance.

Die einzige Möglichkeit, an die tessera zu kommen, wäre sich bei der ASL  als freiwillig Versicherter anders als die gesetzlich Versicherten kostenpflichtig anzumelden.

Aus Deutschland bekomme ich auch keine Hilfe (Anfrage beim PKV Verband lautete: da können wir nichts machen) und bekam nur den Rat, mich doch in D impfen zu lassen...

Zur Not bliebe mir nichts anders übrig, aber ich sehe das schon aus Gleichbehandlungsgründen nicht wirklich ein, und  versuche es jetzt schriftlich  per mail an zuständige Stellen der ASL und der Region mit der Darstellung der Problemlage.

Mal schauen, ob ich eine und wenn was für eine Antwort ich bekomme....

Claudio, Gitti_Livorno und Cordelino haben auf diesen Beitrag reagiert.
ClaudioGitti_LivornoCordelino

kleines update in Sachen tessera sanitaria wegen Covidimpfe:

Mit Hilfe des S1 Formulars zur Bestätigung einer  bestehenden Krankenversicherung (in D) hat meine Frau die tessera ohne weiteres (als Deutsche mit deutscher Rente in I mit Erstwohnsitz Gemeldete ) erhalten.

Ich habe nun - da es nicht anders ging-  tatsächlich trotz angemeldetem Erstwohnsitz hier in I und trotz bestehender (privater) Krankenversicherung in D den Status eines freiwillig (zusätzlich) in I Krankenversicherten erworben. Eine kleine Hilfe war dabei der Bescheid über eine nur kleine Rente aus D, sodass ich nur den Minimalbeitrag zahle....... Der ist verschmerzbar.

Inzwischen haben wir beide einen Imptermin für übermorgen - Zielerreichung also  in Nahsicht.

Zwei Dinge wären dabei aus meiner Sicht zu klären:

Der deutsche Staat vergißt die privat Versicherten in europäischen zwischenstaatlichen  Abkommen über die Anerkennung der Krankenversicherungen untereinander. Das passiert interssanterweise übrigens  im Zuge der Coronakrisesogar auch mal eben so in D:

Ich las unlängst, dass in Berlin die Einladung zur Covidimpfe für vulnerable Gruppen über die kassenärztliche Vereinigung rausgehauen wurde, dummerweise fehlten der die Daten der Privatversicherten, das Chaos danach beschreibe ich hier der Kürze halber besser nicht....

Der italienische Staat widerum vergißt, dass er eine Sorgfaltspflicht auch gegenüber denjenigen hat, die aus welchem Grund auch immer- aber noch am wenigsten deswegen weil ein zwischenstaatliches Abkommen mit  privaten Krankenversicherungen in einem Migliedsstaat der EU - auch wenn das nur mit D so der Sonderfall ist - fehlt die Covid Impfe zu verhindern, es ist einfach nicht klug.

Ende des Updates .-)

Ich hatte dazu ein Schreiben verfasst und bleibe dazu dran. Wenn es im weiteren Verluaf noch was Interessantes zu vermelden gibt, poste ich das hier in diesem thread.

Claudio, Gitti_Livorno und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
ClaudioGitti_LivornoCenninaCordelino

Danke für die Informationen. Das hat mir sehr geholfen. 

Als Update habe ich auf der von Ihnen erwähnten Internetseite: https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-im-ausland/

folgenden Hinweis entdeckt:

Nachweis einer bestehenden PKV-Versicherung:

In manchen europäischen Ländern besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht im landeseigenen System. Eine Ausnahmegenehmigung erhält, wer ein Formular zur Bestätigung einer bestehenden Krankenversicherung in Deutschland vorlegt. Privatversicherte können dies mit dem sogenannten Certificate of Entitlement tun. Der Vordruck ist vom PKV-Verband entworfen und mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt worden. Es gilt analog zum „Formular S1“ der GKV.

Dieser Nachweis ist erforderlich, wenn man in Italien seinen "ersten" Wohnsitz anmeldet. 

Claudio, Gitti_Livorno und Cordelino haben auf diesen Beitrag reagiert.
ClaudioGitti_LivornoCordelino

Hier noch ergänzende Hinweise für Interessierte:

https://www.serviziterritoriali-asstmilano.it/servizi/cittadini-stranieri-accesso-allassistenza-sanitaria/

eine – in italienisch- sehr gute Zusammenfassung der Regeln zum (unterschiedlichen Recht) auf Anspruch der Nutzung des italienischen Gesundheitssystems sowohl für sich zeitweilig oder dauerhaft in Italien befindliche Personen. Ist auch über die Regionsgrenzen der Lombardei für ganz Italien so gültig.

oder auf deutsch:

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1116&intPageId=4619&langId=de

allerdings wird dort nicht auf die Besonderheit eingegangen, dass anders als Deutsche in der GKV Versicherte, die auch als dauerhaft in Italien lebende Bürger der EU Anrecht auf die Ausstellung der italienischen Gesundheitskarte (tessera sanitaria) und damit Gleichbehandlung wie Italiener  beanspruchen können, in der PKV Versicherte lediglich Anspruch auf Kostenersatz nach Maßgabe des vertraglich vereinbarten Versicherungstarifs der PKV für Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Italien haben, aber nicht als eingeschriebenes Mitglied im italienischen Gesundheitssystem. Diese Möglichkeit bleibt den privat in D Versicherten verschlossen. Meiner Meinung begründet diese Ungleichbehandlung  einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz als EU Bürger.

Ich sehe dieses Manko allerdings vorrangig auf der Seite Deutschlands, wo ein duales Gesundheitssystem gehandhabt wird, das so in keinem anderen europäischen Land (mehr) besteht, dass sich einerseits einseitig weitgehend staatlicher Regelungen entzieht, auf der anderen Seite der Allgemeinheit in hohem Maße die Finanzierung dieses Systems (Beihilfesystem für die deutschen Beamten) aufbürdet.

In meinem  konkreten Fall (ich bin Selbstständiger, kein Beamter)  hatte das in der Covidpandemie zur Konsequenz gehabt, dass PKV Versicherte keine Impfung in Italien bekommen konnten, da für die Anmeldung zu einem Impftermin die tessera sanitaria obligatorisch ist/war.

Allerdings besteht die Möglichkeit, sich freiwillig im italienischen Gesundheitssystem  zu versichern, nur ist das wohl wer sich privat bereits (meist teuer)  in der deutschen PKV versichert hat schon etwas absurd, es sei denn dieser Schritt wird zum Ausstieg aus der PKV genutzt. Das kann sich lohnen, denn die Versicherungskosten in Italien sind deutlich niedriger als in Deutschland:

–           7,50% für Einkommen bis  € 20.658,28
–           4% auf die Beträge über € 20.658,28 mit einer Begrenzung auf € 51.645.69.

allerdings sind die Leistungen zum Teil eben eingeschränkter als in der deutschen GKV, insbesondere im Zahnbereich, aber das könnte man mit eingesparten Kosten ja ggf. aus eigener Tasche wieder ausgleichen.

Wer sich eine Rückkehr in die PKV offenhalten will, kann sich das durch sogenannte Anwartschaftsversicherungen sichern, allerdings ist die sogenannte „große“ Anwartschaftsversicherung, die das Recht der Rückkehr  in denselben Tarif offenhält ohne irgendeine Leistungserbringungspflcht der PKV schon absurd teuer.

Es gibt aber u.U. die Option durch einen längeren Versicherungszeitraum im italienischen Gesundheitssystem bei einer Rückkehr nach D auch als dort zuvor privat Versicherte in die GKV zu wechseln, das ist aber genau zu prüfen ob diese Möglichkeit im jeweiligen Fall zutreffen könnte, denn falls das nicht klappt, könnte das sehr teuer werden.....  

Claudio und Cennina haben auf diesen Beitrag reagiert.
ClaudioCennina