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Schuppen im Hain
Zitat von Tatra603 am 20. August 2023, 11:45 UhrHallo,
Ich bräuchte dringend einen kleinen Schuppen im Garten, 3m³ würden lockerreichen, 1,80m Höhe auch.
Bevor ich mit meinem Desaster-Italienisch auf meine Rentner-Nachbarn losgehe, Frage ich lieber mal hier.
Hallo,
Ich bräuchte dringend einen kleinen Schuppen im Garten, 3m³ würden lockerreichen, 1,80m Höhe auch.
Bevor ich mit meinem Desaster-Italienisch auf meine Rentner-Nachbarn losgehe, Frage ich lieber mal hier.
Zitat von pottersbine am 20. August 2023, 11:53 Uhrwenn der Schuppen kein festes Fundament hat, brauchst du keine Baugenehmigung. Das ist allerdings Wissen von vor über 20 Jahren, ich bin nicht sicher, ob es heute noch so ist.
wenn der Schuppen kein festes Fundament hat, brauchst du keine Baugenehmigung. Das ist allerdings Wissen von vor über 20 Jahren, ich bin nicht sicher, ob es heute noch so ist.
Zitat von Tatra603 am 8. September 2023, 17:24 UhrAuf meine Anfrage an den komunalen Architekten kam folgende Antwort:
Buongiorno,
innanzitutto mi scuso per il ritardo nella risposta, ma il periodo di ferie ed impegni vari di carattere istituzionale non mi hanno aiutato.Relativamente al quesito posto (tra l'altro di sola apparente semplicità), premesso che risulta necessario verificare l'effettiva localizzazione del suo immobile (che potrebbe essere su terreno di competenza di altro comune), qualora insistesse su Viterbo, le rappresento che, purtroppo, il nostro regolamento edilizio non disciplina l'installazione di questo tipo di manufatti.Ciò premesso, le illustro come il mio ufficio si pone, relativamente ad istruttorie di tale natura, in quanto le norme di carattere nazionale (le uniche disponibili) fondamentalmente richiamano la necessità del rilascio di un permesso di costruire per manufatti di qualsiasi tipo, che abbiano natura stabile e duratura, ovvero che modifichino in modo permanente lo stato dei luoghi.Una ulteriore norma, di recente stesura, individua invece nell'ambito della cosiddetta "edilizia libera" gli interventi relativi al posizionamento di "Ripostiglio per attrezzi, manufatto accessorio di limitate dimensioni e non stabilmente infisso al suolo".Inoltre, le disposizioni relative all'obbligo di accatastamento degli immobili, esonerano i soli manufatti che non producono reddito con superficie inferiore a 8 mq.Il regolamento regionale che disciplina la realizzazione delle opere strutturali esonera dall'ottenimento dell'autorizzazione sismica "piccole costruzioni isolate, non destinate a civile abitazione, siano esse prefabbricate o meno, con superfici lorde non superiori a 10 mq e di altezza massima di 3,50 ml, non collocati su fabbricati esistenti".Le Norme Tecniche di Attuazione del nostro PRG consentono, in zona agricola, altezza massima pari a 3,20 ml.Orbene, tutto ciò premesso, da una lettura coordinata delle numerose, succitate norme disponibili (in attesa della approvazione del nuovo regolamento comunale) e da altre considerazioni che riguardano aspetti legati alla abitabilità degli ambienti, le rappresento che, per l'installazione di manufatti, da destinare esclusivamente a deposito attrezzi / magazzino / ripostiglio, è necessario acquisire il Permesso di Costruire, fatta eccezione per piccoli manufatti autonomi, che possono essere posizionati in regime di attività edilizia libera, qualora presentino tutte le seguenti caratteristiche:- non essere stabilmente infisso al suolo- avere una superficie lorda inferiore a 8 mq- avere un'altezza massima esterna non superiore a 3,20 ml (limite zone agricole)Nella speranza di aver chiarito la posizione del mio ufficio, resto a disposizione per eventuali, ulteriori chiarimenti.
Auf meine Anfrage an den komunalen Architekten kam folgende Antwort:
Buongiorno,
Zitat von Tatra603 am 8. September 2023, 17:26 UhrNix verstanden? Dann seht ihr mal wie es Leuten mit Migrationshintergrund bei unsmit dem Amtsdeutsch geht. Unverschämt eigentlich. Nun auf deutsch:
Guten Morgen, Zunächst entschuldige ich mich für die verspätete Antwort, aber die Urlaubszeit und verschiedene institutionelle Verpflichtungen haben mir nicht geholfen. In Bezug auf die gestellte Frage (unter anderem von nur scheinbarer Einfachheit) möchte ich, da es notwendig ist, den tatsächlichen Standort Ihres Grundstücks zu überprüfen (das sich auf einem Grundstück einer anderen Gemeinde befinden könnte), auf Viterbo bestehen Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Bauvorschriften die Installation dieser Art von Produkten leider nicht regeln. Vor diesem Hintergrund möchte ich erläutern, wie sich mein Büro in Bezug auf Untersuchungen dieser Art positioniert, da die nationalen Vorschriften (die einzig verfügbaren) grundsätzlich an die Notwendigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für Gebäude jeglicher Art erinnern, die dies getan haben stabile und dauerhafte Natur, d. h. die den Zustand von Orten dauerhaft verändern. Eine weitere Verordnung, die kürzlich ausgearbeitet wurde, identifiziert stattdessen im Kontext des sogenannten „freien Gebäudes“ die Eingriffe im Zusammenhang mit der Positionierung von „Werkzeuglager, einem Nebengebäude mit begrenzten Abmessungen, das nicht dauerhaft am Boden befestigt ist“. Darüber hinaus befreien die Vorschriften über die Pflicht zur Eintragung von Grundstücken nur solche Gebäude von der Steuer, die keine Einkünfte erwirtschaften und eine Fläche von weniger als 8 m2 haben. Die regionale Verordnung über den Bau von Bauwerken befreit „kleine isolierte Gebäude, die nicht für Wohnzwecke bestimmt sind, ob vorgefertigt oder nicht, mit einer Bruttofläche von nicht mehr als 10 m2 und einer maximalen Höhe von 3“ von der Erlangung einer seismischen Genehmigung. 50 ml, nicht auf bestehende Gebäude gelegt werden“. Die technischen Umsetzungsstandards unserer PRG erlauben in landwirtschaftlichen Flächen eine maximale Höhe von 3,20 m. Nachdem ich dies alles gesagt habe, vertrete ich aufgrund einer koordinierten Lektüre der zahlreichen oben genannten verfügbaren Standards (in Erwartung der Genehmigung der neuen Gemeindeverordnung) und aufgrund anderer Überlegungen zu Aspekten im Zusammenhang mit der Bewohnbarkeit der Umgebung dies für die Installation von Artefakten Für die ausschließliche Nutzung als Werkzeuglager/Lager/Lagerraum muss eine Baugenehmigung eingeholt werden, mit Ausnahme kleiner unabhängiger Gebäude, die unter die Regelung der freien Bautätigkeit gestellt werden können, wenn sie alle folgenden Merkmale aufweisen: - nicht dauerhaft am Boden befestigt sein - eine Bruttofläche von weniger als 8 m2 haben - eine maximale Außenhöhe von nicht mehr als 3,20 m haben (Grenze der landwirtschaftlichen Zone) In der Hoffnung, den Standpunkt meines Büros geklärt zu haben, stehe ich für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung.HÄÄÄÄ????
Nix verstanden? Dann seht ihr mal wie es Leuten mit Migrationshintergrund bei unsmit dem Amtsdeutsch geht. Unverschämt eigentlich. Nun auf deutsch:
HÄÄÄÄ????