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Rentenzeiten D + I
Zitat von StefanM am 16. November 2021, 16:58 UhrHallo an die Allgemeinheit.
Ich habe mal eine "dumme" Frage aber vielleicht kennt sich ja jemand aus:
Bevor ich 2007 nach Italien gegangen bin habe ich natürlich in Deutschland gearbeitet und auch in die Rentenkasse einbezahlt.
Ich bin zwar noch einige Jahre von der Rente entfernt, aber neulich kam in einem Gespräch mal die Frage auf, wie das ganze mit 2 Rentensystemen funktioniert.Ich weiß dass ich in Italien nach 42+x Beitragsjahren in die Rente gehen kann, oder alternativ mit (aktuell) 67 Jahren. Gibt es die Möglichkeit die deutschen Beitragsjahre in Italien anerkennen zu lassen oder bleibt nur der Weg bis 67 arbeiten und dann 2 Renten (D + I) zu beziehen und hoffen, dass es zum leben reicht?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat sogar persönliche Erfahrungen.
Danke schon mal
Ste
Hallo an die Allgemeinheit.
Ich habe mal eine "dumme" Frage aber vielleicht kennt sich ja jemand aus:
Bevor ich 2007 nach Italien gegangen bin habe ich natürlich in Deutschland gearbeitet und auch in die Rentenkasse einbezahlt.
Ich bin zwar noch einige Jahre von der Rente entfernt, aber neulich kam in einem Gespräch mal die Frage auf, wie das ganze mit 2 Rentensystemen funktioniert.
Ich weiß dass ich in Italien nach 42+x Beitragsjahren in die Rente gehen kann, oder alternativ mit (aktuell) 67 Jahren. Gibt es die Möglichkeit die deutschen Beitragsjahre in Italien anerkennen zu lassen oder bleibt nur der Weg bis 67 arbeiten und dann 2 Renten (D + I) zu beziehen und hoffen, dass es zum leben reicht?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat sogar persönliche Erfahrungen.
Danke schon mal
Ste
Zitat von MedicFan am 22. November 2021, 13:12 UhrGrüß Dich Stefan,
zunächst die Frage, hast Du auch in Italien gearbeitet ? Wenn Du (fast) immer in Deutschland gearbeitet hast und dort eingezahlt hast, bekommst Du von Deutschland die Rente. Das ist ja Dein Geld, was Du selber eingezahlt hast (wie ein Sparbuch, nur mit viel schlechteren Zinsen). Ich weiß nicht, wie der Stand ist in D ab wann Dein Jahrgang rentenberechtigt ist, aber ich vermute auch bei 67.
Was ich nicht verstehe, warum Du eine Rente von Italien bekommen willst. Hast Du dort gearbeitet und in eine Rentenkasse eingezahlt ?
Vielleicht kannst Du das ja aufklären.
Wo bist Du in Italien zu Hause ? Wir haben ein Ferienhaus im Piemonte ...Liebe Grüße aus der Steiermark
Stefan
Grüß Dich Stefan,
zunächst die Frage, hast Du auch in Italien gearbeitet ? Wenn Du (fast) immer in Deutschland gearbeitet hast und dort eingezahlt hast, bekommst Du von Deutschland die Rente. Das ist ja Dein Geld, was Du selber eingezahlt hast (wie ein Sparbuch, nur mit viel schlechteren Zinsen). Ich weiß nicht, wie der Stand ist in D ab wann Dein Jahrgang rentenberechtigt ist, aber ich vermute auch bei 67.
Was ich nicht verstehe, warum Du eine Rente von Italien bekommen willst. Hast Du dort gearbeitet und in eine Rentenkasse eingezahlt ?
Vielleicht kannst Du das ja aufklären.
Wo bist Du in Italien zu Hause ? Wir haben ein Ferienhaus im Piemonte ...
Liebe Grüße aus der Steiermark
Stefan
Zitat von tagul am 24. November 2021, 18:22 UhrHallo Stefan.
ich pendle in meinem Leben so hin und her zwischen D und I und habe Sozialbeiträge in beiden Ländern. Sowohl auf dem deutschen Rentenauszug als auch auf dem estratto der INPS läuft jeweils alles auf der beiden Länder. Die Beitragsjahre ( nicht Beträge!!) werden gegenseitig anerkannt ( je nachdem was in welchem Land zum Zeitpunkt der Rente das vorausgesetzte Alter ist ). Zum Zeitpunkt der Rente wird diese beantragt in dem Land in dem man zu dem Zeitpunkt wohnt. Dieses Land beantragt die Rente auch dann im anderen Land und man bekommt 2 Renten!
Liebe Grüsse
Tanja
Hallo Stefan.
ich pendle in meinem Leben so hin und her zwischen D und I und habe Sozialbeiträge in beiden Ländern. Sowohl auf dem deutschen Rentenauszug als auch auf dem estratto der INPS läuft jeweils alles auf der beiden Länder. Die Beitragsjahre ( nicht Beträge!!) werden gegenseitig anerkannt ( je nachdem was in welchem Land zum Zeitpunkt der Rente das vorausgesetzte Alter ist ). Zum Zeitpunkt der Rente wird diese beantragt in dem Land in dem man zu dem Zeitpunkt wohnt. Dieses Land beantragt die Rente auch dann im anderen Land und man bekommt 2 Renten!
Liebe Grüsse
Tanja
Zitat von StefanM am 25. November 2021, 12:20 UhrHallo!
Danke MedicFan und tagul für die Antworten. Damit bin ich schon ein kleines Stück weiter.
Ich habe von 1993 (Anfang Ausbildung) bis 2007 in Deutschland gearbeitet und Rentenbeiträge bezahlt. Seit 2007 arbeite ich in Italien. Momentan bin ich 46 Jahre, habe also voraussichtlich noch irgendwas um die 21 Jahre vor mir bis zur Rente. Da es aber darum geht, was mit den Beitragsjahren in Deutschland passiert (es scheint ja als ob sie anerkannt werden) - ich habe in D ja 14 Jahre eingezahlt und mittlerweile auch 14 in Italien hätte ich für die berühmten 42,xx italienischen Jahre ja schon weit über die Hälfte beisammen... mir würden also theoretisch nur noch mal 14 Jahre (anstelle von 21) fehlen. Darum ging es mir in meiner Frage - hat auch damit zu tun ob ich hier nur das "minimo" bekomme (mit ca. 35 Beitragsjahren am Ende), ob es sich rentiert evtl. die 5 Jahre dran zu hängen oder freiwillig einzuzahlen oder durch Aufrechnung der deutschen und italienischen Zeiten sogar "über" die Mindestjahre komme...
Ihr merkt es ist kompliziert und bevor ich beim INPS "brutta figura" mache wollte ich einfach mal wissen ob es da im Forum Erfahrungen gibt.
Hoffe ich konnte erklären worum es mir geht...
Ste
Ps: ich lebe am Comer See
Hallo!
Danke MedicFan und tagul für die Antworten. Damit bin ich schon ein kleines Stück weiter.
Ich habe von 1993 (Anfang Ausbildung) bis 2007 in Deutschland gearbeitet und Rentenbeiträge bezahlt. Seit 2007 arbeite ich in Italien. Momentan bin ich 46 Jahre, habe also voraussichtlich noch irgendwas um die 21 Jahre vor mir bis zur Rente. Da es aber darum geht, was mit den Beitragsjahren in Deutschland passiert (es scheint ja als ob sie anerkannt werden) - ich habe in D ja 14 Jahre eingezahlt und mittlerweile auch 14 in Italien hätte ich für die berühmten 42,xx italienischen Jahre ja schon weit über die Hälfte beisammen... mir würden also theoretisch nur noch mal 14 Jahre (anstelle von 21) fehlen. Darum ging es mir in meiner Frage - hat auch damit zu tun ob ich hier nur das "minimo" bekomme (mit ca. 35 Beitragsjahren am Ende), ob es sich rentiert evtl. die 5 Jahre dran zu hängen oder freiwillig einzuzahlen oder durch Aufrechnung der deutschen und italienischen Zeiten sogar "über" die Mindestjahre komme...
Ihr merkt es ist kompliziert und bevor ich beim INPS "brutta figura" mache wollte ich einfach mal wissen ob es da im Forum Erfahrungen gibt.
Hoffe ich konnte erklären worum es mir geht...
Ste
Ps: ich lebe am Comer See
Zitat von Gelöschter Benutzer am 1. Dezember 2021, 20:55 UhrSalve,
oh Herr schenke uns Einsicht in grenzüberschreitende europäische Regelungen.
denn davon gibt es viele und das Regelwerk ist zumeist gespickt mit unendlich viel Paragraphen, wir hatten da zuletzt auch das Vergnügen uns da in einige Bereiche hinein zu versetzen, ich nenn mal das Beispiel Krankenversicherung, auch sehr komplex.
Aber mal im Ernst: das mit Deiner Zurückhaltung bzgl. der Kontaktaufnahme mit der INPS verstehe ich, aber mal als Anregung:
Versuche es doch mal bei der Deutschen Rentenversicherung, die haben Spezialisten, die sich mit dem Rentenversicherungsrecht in den anderen EU ländern auskennen.
Ich selbst habe mal die Überraschung erlebt, von einem Mitarbeiter der BfA - Deutsche Rentenversicherung darauf gebracht worden zu sein, dass ich ein anteiliges Recht auf eine niederländische Grundrente habe, weil ich dort viele Jahre gelebt hatte.
Du bist ja erst 46 und könntest ja theoretisch auch nochmal zurück nach D gehen und dort rentenversicherungspflichtig arbeiten , also von der Seite aus müßtest Du schonmal eine Einschätzung zum Jetztstand erhalten können. Ggf. können sie dann aber das andere Szenario - also Du bleibst in I und arbeitest dort bis zu tja welchem Renteneintritsalter, das ist ja die Kniffelfrage - auch einschätzen, oder ggf. an die richtige Stelle in I bei der INPS verweisen:
Konkret weiß ich auch nicht mehr.
Ciao
Robert
Salve,
oh Herr schenke uns Einsicht in grenzüberschreitende europäische Regelungen.
denn davon gibt es viele und das Regelwerk ist zumeist gespickt mit unendlich viel Paragraphen, wir hatten da zuletzt auch das Vergnügen uns da in einige Bereiche hinein zu versetzen, ich nenn mal das Beispiel Krankenversicherung, auch sehr komplex.
Aber mal im Ernst: das mit Deiner Zurückhaltung bzgl. der Kontaktaufnahme mit der INPS verstehe ich, aber mal als Anregung:
Versuche es doch mal bei der Deutschen Rentenversicherung, die haben Spezialisten, die sich mit dem Rentenversicherungsrecht in den anderen EU ländern auskennen.
Ich selbst habe mal die Überraschung erlebt, von einem Mitarbeiter der BfA - Deutsche Rentenversicherung darauf gebracht worden zu sein, dass ich ein anteiliges Recht auf eine niederländische Grundrente habe, weil ich dort viele Jahre gelebt hatte.
Du bist ja erst 46 und könntest ja theoretisch auch nochmal zurück nach D gehen und dort rentenversicherungspflichtig arbeiten , also von der Seite aus müßtest Du schonmal eine Einschätzung zum Jetztstand erhalten können. Ggf. können sie dann aber das andere Szenario - also Du bleibst in I und arbeitest dort bis zu tja welchem Renteneintritsalter, das ist ja die Kniffelfrage - auch einschätzen, oder ggf. an die richtige Stelle in I bei der INPS verweisen:
Konkret weiß ich auch nicht mehr.
Ciao
Robert
Zitat von StefanM am 2. Dezember 2021, 10:05 UhrHallo!
Dance Robert für Deine zusätzlichen Informationen.
Ich habe heute einfach mal die Deutsche Rentenversicherung Schwaben angerufen und wurde von einem sehr freundlichen Mitarbeiter empfangen.
Nach Schilderung der Lage kann ich nun folgendes sagen:
Es gibt ein europäisches Abkommen, dass regelt das die jeweiligen Rentenversicherungszeiten im anderen Land anerkannt werden. D. h. meine deutschen Jahre fließen auch in Italien in die Berechnung ein und ggf. umgekehrt. Es bleibt nun nur noch zu klären (hier konnte mir der Herr aber nicht weiterhelfen und hat mich an INPS verwiesen) in wie weit diese Zeiten ggf. für einen früheren Renteneintritt in Italien - die berühmten 42.xx Jahre hier - einfließen oder weniger. Im besten Fall werden sie berechnet und ich kann ggf. schon mit 60,xx Jahren Rente beantragen da ich die Jahre voll habe, im "schlechtesten" Fall werden bei Renteneintritt mit 67 entsprechend insgesamt 51 Beitragsjahre für die Rente berechnet.
Jetzt bleibt mir nur noch mal bei der INPS vorstellig zu werden und zu hoffen, hier eine endgültige Aussage zu bekommen.
Grüße
Ste
Hallo!
Dance Robert für Deine zusätzlichen Informationen.
Ich habe heute einfach mal die Deutsche Rentenversicherung Schwaben angerufen und wurde von einem sehr freundlichen Mitarbeiter empfangen.
Nach Schilderung der Lage kann ich nun folgendes sagen:
Es gibt ein europäisches Abkommen, dass regelt das die jeweiligen Rentenversicherungszeiten im anderen Land anerkannt werden. D. h. meine deutschen Jahre fließen auch in Italien in die Berechnung ein und ggf. umgekehrt. Es bleibt nun nur noch zu klären (hier konnte mir der Herr aber nicht weiterhelfen und hat mich an INPS verwiesen) in wie weit diese Zeiten ggf. für einen früheren Renteneintritt in Italien - die berühmten 42.xx Jahre hier - einfließen oder weniger. Im besten Fall werden sie berechnet und ich kann ggf. schon mit 60,xx Jahren Rente beantragen da ich die Jahre voll habe, im "schlechtesten" Fall werden bei Renteneintritt mit 67 entsprechend insgesamt 51 Beitragsjahre für die Rente berechnet.
Jetzt bleibt mir nur noch mal bei der INPS vorstellig zu werden und zu hoffen, hier eine endgültige Aussage zu bekommen.
Grüße
Ste