Zitat von
derbayer am 26. Januar 2025, 11:41 Uhr
Servus Flensburg,
ich weiß nicht ob es überall gleich ist, aber ist ist eigentlich davon auszugehen.
Die Grundsteuern sind über einen Kasterauszug einsehbar. Hierbei gibt es natürlich Unterschiede in der Besteuerung. Bei uns ist es so geregelt:
- Grundsteuer X für den Wohnraum
- Grundsteuer Y für die Gebäude welche als landwirtschaftliche eingetragen sind
- Grundsteuer Z für Grundstücke welche als landwirtschaftliche eingetragen sind
Hierbei ist Y am höchsten angesetzt. Unser Notar hat uns bei der Verbriefung angeraten die Gebäude Y auf Wohnraum umschreiben zu lassen um die Grundsteuer zu senken. Begründet ist dies darin das damit landwirtschaftlicher Gewinn erwirtschaftet werden könnte. Wir nutzen diese momentan lediglich als Garage oder Abstellräume. Sie sind aber im Volumen so groß, dass sie 2/3 der gesamten Grundsteuer ausmachen.
Also ich würde raten vom Verkäufer vor Unterzeichnung des Vorvertrages, auf jeden Fall Einsicht in die Katastermappe und Steuerbescheide zu bekommen. Vorkaufsrechte von Nachbarn sind auch nicht zu vergessen.
Viel Erfolg
Thomas
Servus Flensburg,
ich weiß nicht ob es überall gleich ist, aber ist ist eigentlich davon auszugehen.
Die Grundsteuern sind über einen Kasterauszug einsehbar. Hierbei gibt es natürlich Unterschiede in der Besteuerung. Bei uns ist es so geregelt:
- Grundsteuer X für den Wohnraum
- Grundsteuer Y für die Gebäude welche als landwirtschaftliche eingetragen sind
- Grundsteuer Z für Grundstücke welche als landwirtschaftliche eingetragen sind
Hierbei ist Y am höchsten angesetzt. Unser Notar hat uns bei der Verbriefung angeraten die Gebäude Y auf Wohnraum umschreiben zu lassen um die Grundsteuer zu senken. Begründet ist dies darin das damit landwirtschaftlicher Gewinn erwirtschaftet werden könnte. Wir nutzen diese momentan lediglich als Garage oder Abstellräume. Sie sind aber im Volumen so groß, dass sie 2/3 der gesamten Grundsteuer ausmachen.
Also ich würde raten vom Verkäufer vor Unterzeichnung des Vorvertrages, auf jeden Fall Einsicht in die Katastermappe und Steuerbescheide zu bekommen. Vorkaufsrechte von Nachbarn sind auch nicht zu vergessen.
Viel Erfolg
Thomas
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