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Krankenversicherung als privat krankenversicherter?

Zitat von Olli am 20. Juni 2024, 20:50 UhrHallo,
langsam bereite ich mich auf einen Lebensabschnitt vor, der Italien als Altersruhesitz beinhaltet. Dazu hätte ich ein paar Fragen, hier speziell zum Thema Krankenversicherung.
Stellen wir uns vor, Olli, also ich, bin in Rente und habe davor in Deutschland gearbeitet und war zuletzt privat krankenversichert, was ich dann auch während meiner Rentenzeit wäre. In Rente, würde ich mich dann auch in Italien an meinem festen Wohnort anmelden.
Ich kann lt. der PKV meinen Vertrag in Deutschland aufrecht erhalten, da die Versicherung in ganz Europa gilt.
Könnte ich theoretisch die deutsche PKV verlassen und als Bürger Italiens, dann in die staatliche KV wechseln und diese mit einer italienischen Zusatzversicherung "anreichern"?
Soweit ich weiß, zahlen italienische Bürger keinen KV Beitrag. Tun sie das, weil sie italienische Staatsbürger sind, oder gilt das für angemeldete ausländische Bürger auch, weil sie ggfs. hier auch ihre Einkommen versteuern? (Deutsche Rentenzahlungen natürlich ausgeschlossen, da diese ja in Deutschland versteuert werden müssen.)
Schon mal vorab vielen Dank für Eure Hinweise und LG
Hallo,
langsam bereite ich mich auf einen Lebensabschnitt vor, der Italien als Altersruhesitz beinhaltet. Dazu hätte ich ein paar Fragen, hier speziell zum Thema Krankenversicherung.
Stellen wir uns vor, Olli, also ich, bin in Rente und habe davor in Deutschland gearbeitet und war zuletzt privat krankenversichert, was ich dann auch während meiner Rentenzeit wäre. In Rente, würde ich mich dann auch in Italien an meinem festen Wohnort anmelden.
Ich kann lt. der PKV meinen Vertrag in Deutschland aufrecht erhalten, da die Versicherung in ganz Europa gilt.
Könnte ich theoretisch die deutsche PKV verlassen und als Bürger Italiens, dann in die staatliche KV wechseln und diese mit einer italienischen Zusatzversicherung "anreichern"?
Soweit ich weiß, zahlen italienische Bürger keinen KV Beitrag. Tun sie das, weil sie italienische Staatsbürger sind, oder gilt das für angemeldete ausländische Bürger auch, weil sie ggfs. hier auch ihre Einkommen versteuern? (Deutsche Rentenzahlungen natürlich ausgeschlossen, da diese ja in Deutschland versteuert werden müssen.)
Schon mal vorab vielen Dank für Eure Hinweise und LG

Zitat von StefanM am 21. Juni 2024, 9:26 UhrWenn Deine deutsche PKV den Vertrag aufrecht erhält wäre es eine Möglichkeit.
Bist Du italienischer Staatsbürger? Falls ja solltest Du automatisch in Italien im SSN (servizio sanitario nazionale) augenommen werden.
Ansonsten gilt, wer in Italien kein zu versteuerndes Einkommen hat, nicht selbst italienischer Staatsbürger ist oder über einen italienischen Partner automatisch mitversichert ist, kann sich für 2000 Euro/Jahr freiwillig im SSN versichern. Der SSN ist m. W. über die Einkommenssteuer finanziert (bin da aber kein Experte - ich arbeite aber und sehe keine Extra-Position SSN auf meiner Gehaltsabrechnung).
Eine private Zusatzversicherung macht, außer wenn Du chronisch krank bist - und dann wirds eh teuer - kaum Sinn. Viele Leistungen die in Deutschland in der KV enthalten sind können in Italien entweder über den SSN (Augenarzt, Zahnarzt usw) im Krankenhaus - leider mit zum Teil heftigen Wartezeiten - ebenfalls kostenlos erhalten werden. Sobald du privat zum Arzt gehst musst Du zahlen. Aber nur Du kannst beantworten was sich für Dich rechnet.
Persönlich habe ich keine Zusatzversicherung, da ich 90% über den SSN erledigen kann und alles andere halt privat bezahle und trotzdem unter den Kosten für die Zusatzversicherung bleibe - ist aber wie gesagt für jede Person und Krankheitsgeschichte anders zu betrachten. Ich bin noch keine 50 würde als eh höchstwahrscheinlich andere Beiträge bekommen als Du als Rentner mit 65+....
Gruß
Ste
Wenn Deine deutsche PKV den Vertrag aufrecht erhält wäre es eine Möglichkeit.
Bist Du italienischer Staatsbürger? Falls ja solltest Du automatisch in Italien im SSN (servizio sanitario nazionale) augenommen werden.
Ansonsten gilt, wer in Italien kein zu versteuerndes Einkommen hat, nicht selbst italienischer Staatsbürger ist oder über einen italienischen Partner automatisch mitversichert ist, kann sich für 2000 Euro/Jahr freiwillig im SSN versichern. Der SSN ist m. W. über die Einkommenssteuer finanziert (bin da aber kein Experte - ich arbeite aber und sehe keine Extra-Position SSN auf meiner Gehaltsabrechnung).
Eine private Zusatzversicherung macht, außer wenn Du chronisch krank bist - und dann wirds eh teuer - kaum Sinn. Viele Leistungen die in Deutschland in der KV enthalten sind können in Italien entweder über den SSN (Augenarzt, Zahnarzt usw) im Krankenhaus - leider mit zum Teil heftigen Wartezeiten - ebenfalls kostenlos erhalten werden. Sobald du privat zum Arzt gehst musst Du zahlen. Aber nur Du kannst beantworten was sich für Dich rechnet.
Persönlich habe ich keine Zusatzversicherung, da ich 90% über den SSN erledigen kann und alles andere halt privat bezahle und trotzdem unter den Kosten für die Zusatzversicherung bleibe - ist aber wie gesagt für jede Person und Krankheitsgeschichte anders zu betrachten. Ich bin noch keine 50 würde als eh höchstwahrscheinlich andere Beiträge bekommen als Du als Rentner mit 65+....
Gruß
Ste

Zitat von Giacon am 21. Juni 2024, 20:37 UhrSalve,
Stephan hat das schon richtig geschildert, dass Du Dich als vormalig oder immer noch in D privat Krankenversicherter nur freiwillig in I im SSN versichern kannst.
Die 2000 Euro sind seit 1.1.2024 der Basisbeitrag, wenn Du eine Rente und ggf. andere Einkünfte beziehest. Schau doch mal in dem thread:
Wesentliche Änderung für den freiwilligen Zugang zur italienischen Krankenversicherung
dort steht auch bereits sehr viel zu dem Thema.
Ist Deine jährliche Rente oder Pension zusammen mit ggf. anderen Einkünfte höher als 32.000 Euro ist auch ein höherer Beitrag als 2000 Euro fällig, im Vergleich zu deutschen Krankenkassenbeiträgen aber natürlich immer noch deutlich geringer, aber die Leistungen sind auch deutlich eingeschränkter insbesondere bzgl. der Zahnbehandlungsmöglichkeiten, das geht gegen null.
Es gibt bei dem Thema Wechsel ins italienische Gesundheitssystem und Abschied aus der privaten Krankenversicherung PKV in D aber noch das eine oder andere zu bedenken:
- Hast Du weiterhin Deinen Steuerwohnsitz in D, dann bleibst Du zunächst in Deutschland krankenversicherungspflichtig, mir ist auch nicht ganz klar, ob die durch einen regelgerechten Wohnsitz in I entfallen kann, das wäre zu klären.
- der komplette Abschied aus dem deutschen Krankenversicherungs- auch PKV-system sollte aber selbst wenn gut überlegt sein, denn bei einer Rückkehr nach D würden die bisherigen Rückstellungen verfallen und eine erneute Gesundheitsprüfung nötig und die dann fälligen Beiträge werden dann sicher noch einmal deutlich höher ausfallen, wenn man überhaupt aufgenommen wird.
Man kann sich gegen dieses Ausschlussrisiko mit einer sogenannten kleinen Anwartschaft absichern, dann muss man wieder aufgenommen werden, allerdings wird die Prämie s.o. dann neu berechnet. Nur mit der großen Anwartschaft kann man sich gegen eine erneute Gesundheitsprüfung etc. absichern, dann zahlt man bei Wiedereintritt den Beitrag als wenn man in D weiter versichert gewesen wäre, diese Anwartschaft kostet aber auch schon i.d.R. mehrere 100 Euro pro Monat, was schon etwas irre ist, die einfach dafür zu bezahlen.
Ich bin für mich als in I residierender Rentner mit deutschem Steuerwohnsitz zu dem Schluss gekommen, dass es keinen Sinn mehr macht, in I freiwillig quasi eine Zusatzversicherung ab zu schliessen, die ich obendrein jährlich neu beantragen muss und bleibe alleinig in der dt. PKV. Die Beiträge dort sind dort zwar im Alter i.d.R. sehr hoch, aber dafür habe ich ja früher weniger als in der GKV bezahlt. Zur Not kann ich in den voraussichtlich günstigeren aber natürlich auch mit geringeren Leistungen verbundenen Standardtarif wechseln
Das Thema kann für Rentner mit geringen Bezügen auch anders beurteilt werden, es gibt von daher auch keine allgemeingültigen Aussagen, nur bedenken sollte man den Abschied aus dem dt. privaten Gesundheitssystem schon sehr genau.
Es bleibt die Hoffnung auf ein vereinheitlichtes System in D wie in den Niederlanden und ggf. auch Österreich, aber da sind ja wohl die privilegierten dt. Beamten vor, und denen will so recht keiner aus der Politik wehtun.
Ciao
Robert
Salve,
Stephan hat das schon richtig geschildert, dass Du Dich als vormalig oder immer noch in D privat Krankenversicherter nur freiwillig in I im SSN versichern kannst.
Die 2000 Euro sind seit 1.1.2024 der Basisbeitrag, wenn Du eine Rente und ggf. andere Einkünfte beziehest. Schau doch mal in dem thread:
Wesentliche Änderung für den freiwilligen Zugang zur italienischen Krankenversicherung
dort steht auch bereits sehr viel zu dem Thema.
Ist Deine jährliche Rente oder Pension zusammen mit ggf. anderen Einkünfte höher als 32.000 Euro ist auch ein höherer Beitrag als 2000 Euro fällig, im Vergleich zu deutschen Krankenkassenbeiträgen aber natürlich immer noch deutlich geringer, aber die Leistungen sind auch deutlich eingeschränkter insbesondere bzgl. der Zahnbehandlungsmöglichkeiten, das geht gegen null.
Es gibt bei dem Thema Wechsel ins italienische Gesundheitssystem und Abschied aus der privaten Krankenversicherung PKV in D aber noch das eine oder andere zu bedenken:
- Hast Du weiterhin Deinen Steuerwohnsitz in D, dann bleibst Du zunächst in Deutschland krankenversicherungspflichtig, mir ist auch nicht ganz klar, ob die durch einen regelgerechten Wohnsitz in I entfallen kann, das wäre zu klären.
- der komplette Abschied aus dem deutschen Krankenversicherungs- auch PKV-system sollte aber selbst wenn gut überlegt sein, denn bei einer Rückkehr nach D würden die bisherigen Rückstellungen verfallen und eine erneute Gesundheitsprüfung nötig und die dann fälligen Beiträge werden dann sicher noch einmal deutlich höher ausfallen, wenn man überhaupt aufgenommen wird.
Man kann sich gegen dieses Ausschlussrisiko mit einer sogenannten kleinen Anwartschaft absichern, dann muss man wieder aufgenommen werden, allerdings wird die Prämie s.o. dann neu berechnet. Nur mit der großen Anwartschaft kann man sich gegen eine erneute Gesundheitsprüfung etc. absichern, dann zahlt man bei Wiedereintritt den Beitrag als wenn man in D weiter versichert gewesen wäre, diese Anwartschaft kostet aber auch schon i.d.R. mehrere 100 Euro pro Monat, was schon etwas irre ist, die einfach dafür zu bezahlen.
Ich bin für mich als in I residierender Rentner mit deutschem Steuerwohnsitz zu dem Schluss gekommen, dass es keinen Sinn mehr macht, in I freiwillig quasi eine Zusatzversicherung ab zu schliessen, die ich obendrein jährlich neu beantragen muss und bleibe alleinig in der dt. PKV. Die Beiträge dort sind dort zwar im Alter i.d.R. sehr hoch, aber dafür habe ich ja früher weniger als in der GKV bezahlt. Zur Not kann ich in den voraussichtlich günstigeren aber natürlich auch mit geringeren Leistungen verbundenen Standardtarif wechseln
Das Thema kann für Rentner mit geringen Bezügen auch anders beurteilt werden, es gibt von daher auch keine allgemeingültigen Aussagen, nur bedenken sollte man den Abschied aus dem dt. privaten Gesundheitssystem schon sehr genau.
Es bleibt die Hoffnung auf ein vereinheitlichtes System in D wie in den Niederlanden und ggf. auch Österreich, aber da sind ja wohl die privilegierten dt. Beamten vor, und denen will so recht keiner aus der Politik wehtun.
Ciao
Robert

Zitat von Olli am 21. Juni 2024, 21:33 UhrDanke Euch Beiden, das bringt mehr Klarheit in meine Überlegung.
Vermutlich ist es dann sinnvoller in der deutschen PKV zu bleiben.
Dann bei Renteneintritt ggfs in den Standard-Tarif wechseln und den Zuschuss den es zum PKV-Beitrag gibt (ca. 150-200 Euro) bei der Rentenversicherungsanstalt zu beantragen.....dann rechnet sich das wahrscheinlich ganz gut, auch in Hinblick der freien Arzt- und Krankenhauswahl in IT (ggfs. auch leichter an Termin zu kommen)
LG
Danke Euch Beiden, das bringt mehr Klarheit in meine Überlegung.
Vermutlich ist es dann sinnvoller in der deutschen PKV zu bleiben.
Dann bei Renteneintritt ggfs in den Standard-Tarif wechseln und den Zuschuss den es zum PKV-Beitrag gibt (ca. 150-200 Euro) bei der Rentenversicherungsanstalt zu beantragen.....dann rechnet sich das wahrscheinlich ganz gut, auch in Hinblick der freien Arzt- und Krankenhauswahl in IT (ggfs. auch leichter an Termin zu kommen)
LG

Zitat von StefanM am 24. Juni 2024, 16:48 UhrDamit wären wir aber wieder beim Thema "Residieren/Wohnen/Wohnsitz".
Auch für Rentner gilt wer mehr als 183 Tage im Jahr (auch nicht zusammenhängend) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hat ist automatisch verpflichtet auch seinen Wohnsitz hierher zu verlegen. Alles andere ist ILLEGAL und jeder der etwas anderes erzählt betreibt Anstiftung zu einer Straftat bzw. Beihilfe.
Solange keiner kontrolliert, geht alles, aber wehe es kommt mal eine Kontrolle (und in Italien wir kontrolliert, auch ohne das man es merkt). Da reicht schon eine Strom-/Gasrechnung die nicht mit einem Wochenend-Aufhalt usw. vereinbar ist und dann klopfen mal kurz die Jungs von der GdF (Guardia di Finanza) an der Tür. Das wird dann schnell unlustig.
Es gab auf Facebook in einer Auswanderer-Gruppe schon solche Diskussionen. Dann hat mal ein "Mitarbeiter" des italienischen Zoll etwas aus dem Nähkästchen geplaudert.... die Jungs sind genauso spassbefreit wie der deutsche Zoll und das deutsche Finanzamt.
Die gucken sich dann ALLES an - und da gehts von Führerschein über KfZ-Versicherung bis Steuerbetrug weil Rente in Italien nicht zumindest angegeben wurde bzw. keine Steuererklärung gemacht wurde. Und Steuerhinterziehung ist auch in Italien kein Bussgeldbescheid...
Gruß Ste
Damit wären wir aber wieder beim Thema "Residieren/Wohnen/Wohnsitz".
Auch für Rentner gilt wer mehr als 183 Tage im Jahr (auch nicht zusammenhängend) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hat ist automatisch verpflichtet auch seinen Wohnsitz hierher zu verlegen. Alles andere ist ILLEGAL und jeder der etwas anderes erzählt betreibt Anstiftung zu einer Straftat bzw. Beihilfe.
Solange keiner kontrolliert, geht alles, aber wehe es kommt mal eine Kontrolle (und in Italien wir kontrolliert, auch ohne das man es merkt). Da reicht schon eine Strom-/Gasrechnung die nicht mit einem Wochenend-Aufhalt usw. vereinbar ist und dann klopfen mal kurz die Jungs von der GdF (Guardia di Finanza) an der Tür. Das wird dann schnell unlustig.
Es gab auf Facebook in einer Auswanderer-Gruppe schon solche Diskussionen. Dann hat mal ein "Mitarbeiter" des italienischen Zoll etwas aus dem Nähkästchen geplaudert.... die Jungs sind genauso spassbefreit wie der deutsche Zoll und das deutsche Finanzamt.
Die gucken sich dann ALLES an - und da gehts von Führerschein über KfZ-Versicherung bis Steuerbetrug weil Rente in Italien nicht zumindest angegeben wurde bzw. keine Steuererklärung gemacht wurde. Und Steuerhinterziehung ist auch in Italien kein Bussgeldbescheid...
Gruß Ste

Zitat von Olli am 24. Juni 2024, 17:17 UhrDanke für den Hinweis. Nun ich denke das Thema der PKV hat m.E. nichts mit dem Ort zu tun wo man gemeldet ist, sofern man privat versichert bleibt und die Versicherung dieses Land auch als Wohnort "anerkennt".
Aber klar, da wo man die meiste Zeit verbringt muss man auch leben und gemeldet sein und somit fallen die Steuern für die "weitere Einkünfte" an, respektive dort muss die Steuererklärung gemacht werden.
Die deutsche Rente hingegen muss aber nach wie vor in D versteuert werden. Also muss man am Ende zwei Erklärungen machen. Hat man also außer einer deutschen Rente keine Einkünfte, steht in der italienischen Steuerklärung zwar dies auch drin, wir aber keine steuern mehr verursachen, so verstehe ich das, richtig?
LG
Danke für den Hinweis. Nun ich denke das Thema der PKV hat m.E. nichts mit dem Ort zu tun wo man gemeldet ist, sofern man privat versichert bleibt und die Versicherung dieses Land auch als Wohnort "anerkennt".
Aber klar, da wo man die meiste Zeit verbringt muss man auch leben und gemeldet sein und somit fallen die Steuern für die "weitere Einkünfte" an, respektive dort muss die Steuererklärung gemacht werden.
Die deutsche Rente hingegen muss aber nach wie vor in D versteuert werden. Also muss man am Ende zwei Erklärungen machen. Hat man also außer einer deutschen Rente keine Einkünfte, steht in der italienischen Steuerklärung zwar dies auch drin, wir aber keine steuern mehr verursachen, so verstehe ich das, richtig?
LG

Zitat von StefanM am 25. Juni 2024, 11:01 UhrEs gibt ein Bilaterales-Abkommen im Bezug auf Doppel-Besteuerung.
Normalerweise musst Du in Italien angeben, dass die Rente bereits in Deutschland versteuert wurde (ggf. brauchst Du den Steuerbescheid) und dann sollte das kein Problem darstellen.Da ich noch voll im Arbeitsleben stehe und nur in Italien Einkünfte habe, bin ich da aber kein Experte.
In Italien gibt es überall die CAF/ACLI (centro assistenza fiscale) die auch die Steuererklärung für Dich einreichen - das können in Italien nur Steuerberater oder diese CAF, Du selbst kannst das nicht machen. Die sind da in der Regel super kompetent und können Dir genau erklären, was alles benötigt wird und wie die Sache abläuft.
Je nach dem wo Du wohnen willst, empfehle ich Dir aber dringend einigermaßen italienisch zu sprechen (ok in Südtirol weniger wichtig, aber anderswo kanns schwierig werden).
Gruß
Ste
Es gibt ein Bilaterales-Abkommen im Bezug auf Doppel-Besteuerung.
Normalerweise musst Du in Italien angeben, dass die Rente bereits in Deutschland versteuert wurde (ggf. brauchst Du den Steuerbescheid) und dann sollte das kein Problem darstellen.
Da ich noch voll im Arbeitsleben stehe und nur in Italien Einkünfte habe, bin ich da aber kein Experte.
In Italien gibt es überall die CAF/ACLI (centro assistenza fiscale) die auch die Steuererklärung für Dich einreichen - das können in Italien nur Steuerberater oder diese CAF, Du selbst kannst das nicht machen. Die sind da in der Regel super kompetent und können Dir genau erklären, was alles benötigt wird und wie die Sache abläuft.
Je nach dem wo Du wohnen willst, empfehle ich Dir aber dringend einigermaßen italienisch zu sprechen (ok in Südtirol weniger wichtig, aber anderswo kanns schwierig werden).
Gruß
Ste

Zitat von Robskarow am 16. September 2024, 11:29 UhrBei der Anmeldung musste ich ein KV nachweisen da ich Rentner bin ( bei Erwerbstätigkeit in I ist das aanders gferegelt). Ich hoffte auf eine gute Chance aus der PKV rauszukommen. Nach allen Angeboten der Internationalen Versicherungen hab ich meine private und aus gutem Grund schon Kostenoptimierte KV weiterlaufen lassen. Damit läuft auch die Pflegeversicherung weiter, trotzdem war es der günstigste Weg.
Wenn der Aufenthalt lange genug ist werde ich ggf. zur Rückkehr die PKV kündigen wenn ich dann in die GKV aufgenommeen werde.
Ciao Robert
Bei der Anmeldung musste ich ein KV nachweisen da ich Rentner bin ( bei Erwerbstätigkeit in I ist das aanders gferegelt). Ich hoffte auf eine gute Chance aus der PKV rauszukommen. Nach allen Angeboten der Internationalen Versicherungen hab ich meine private und aus gutem Grund schon Kostenoptimierte KV weiterlaufen lassen. Damit läuft auch die Pflegeversicherung weiter, trotzdem war es der günstigste Weg.
Wenn der Aufenthalt lange genug ist werde ich ggf. zur Rückkehr die PKV kündigen wenn ich dann in die GKV aufgenommeen werde.
Ciao Robert