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Kauf als landwirtschaftliche Fläche
Zitat von Andreas am 6. November 2021, 12:12 Uhr[spoiler title=""][/spoiler]
Ciao, ich kaufe gerade ein Grundstück ohne Wohngebäude in der Toskana und möchte es als landwirtschaftliche Fläche beim Kauf deklarieren und auch tatsächlich so nutzen. Es gibt dabei bestimmte Mindestanforderungen an die Nutzung, was wohl über standardisierte Arbeitsstunden für bestimmte Anbauarten und scheinbar über Einkommen daraus belegt werden muss. Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen, wo ich entsprechende Dokumente finden kann? Vielen Dank! Andreas
Ciao, ich kaufe gerade ein Grundstück ohne Wohngebäude in der Toskana und möchte es als landwirtschaftliche Fläche beim Kauf deklarieren und auch tatsächlich so nutzen. Es gibt dabei bestimmte Mindestanforderungen an die Nutzung, was wohl über standardisierte Arbeitsstunden für bestimmte Anbauarten und scheinbar über Einkommen daraus belegt werden muss. Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen, wo ich entsprechende Dokumente finden kann? Vielen Dank! Andreas
Zitat von Gelöschter Benutzer am 9. November 2021, 1:00 UhrHallo Andreas,
für alles was landwirtschaftliche Nutzungen angeht ist die "https://www.coldiretti.it" Dein Ansprechpartner. Dieser Verband ist sehr kleinteilig strukturiert und in der nächstgrößeren Kleinstadt mit einer ansprechbaren Instanz vertreten, zumindest ist das hier im Piemont so.
Du solltest auch schon wissen, was Du auf der Fläche zu kultivieren gedenkst.
Die Anforderungen an die Größe von Dir erworbener landwirtschaftlich zu nutzender Flächen ist jedoch nicht ganz unerheblich, also wie Du schon in Erfahrung gebracht hast wird das kaum über eine Nutzung einer sehr kleinen Fläche nachzuweisen sein, ich sag mal "PimalDaumen" unter einem Hektar mach Dir vermutlich nicht allzu große Hoffnungen., denn eine gewisse Rentabilität sollte daraus nachweisbar sein.
Schließlich erwirbst Du damit einen vergünstigten Mehrwertsteuersatz auf eigene Produkte.
Wo da die Grenzen oder Mindestanforderumgen liegen, liegt ausserhalb meiner Kenntnis.
Ob und inwieweit das nur mit einem residente Status oder auch ohne möglich ist, vermag ich Dir nicht zu sagen, ich denke aber kaum ohne, denn spätestens wenn es um Mehrwert-/Umsatzsteuer geht, hört die Freizügigkeit schnell auf.
Insofern gibt es ggf. doch noch andere Dinge vorrangig zu klären, bevor Du auf einen Agrarstaus der von Dir erworbenen Fläche abstellst.
Salve
Robert
Hallo Andreas,
für alles was landwirtschaftliche Nutzungen angeht ist die "https://www.coldiretti.it" Dein Ansprechpartner. Dieser Verband ist sehr kleinteilig strukturiert und in der nächstgrößeren Kleinstadt mit einer ansprechbaren Instanz vertreten, zumindest ist das hier im Piemont so.
Du solltest auch schon wissen, was Du auf der Fläche zu kultivieren gedenkst.
Die Anforderungen an die Größe von Dir erworbener landwirtschaftlich zu nutzender Flächen ist jedoch nicht ganz unerheblich, also wie Du schon in Erfahrung gebracht hast wird das kaum über eine Nutzung einer sehr kleinen Fläche nachzuweisen sein, ich sag mal "PimalDaumen" unter einem Hektar mach Dir vermutlich nicht allzu große Hoffnungen., denn eine gewisse Rentabilität sollte daraus nachweisbar sein.
Schließlich erwirbst Du damit einen vergünstigten Mehrwertsteuersatz auf eigene Produkte.
Wo da die Grenzen oder Mindestanforderumgen liegen, liegt ausserhalb meiner Kenntnis.
Ob und inwieweit das nur mit einem residente Status oder auch ohne möglich ist, vermag ich Dir nicht zu sagen, ich denke aber kaum ohne, denn spätestens wenn es um Mehrwert-/Umsatzsteuer geht, hört die Freizügigkeit schnell auf.
Insofern gibt es ggf. doch noch andere Dinge vorrangig zu klären, bevor Du auf einen Agrarstaus der von Dir erworbenen Fläche abstellst.
Salve
Robert
Zitat von Andreas am 11. November 2021, 19:34 UhrVielen Dank Robert
für die ausführliche Antwort. Da kann ich tatsächlich gut ansetzen.
Vielen Dank Robert
für die ausführliche Antwort. Da kann ich tatsächlich gut ansetzen.
Zitat von velivolo am 22. März 2022, 22:37 UhrZitat von cagiacon am 9. November 2021, 1:00 Uhr... für alles was landwirtschaftliche Nutzungen angeht ist die "https://www.coldiretti.it" Dein Ansprechpartner. Dieser Verband ist sehr kleinteilig strukturiert und in der nächstgrößeren Kleinstadt mit einer ansprechbaren Instanz vertreten, zumindest ist das hier im Piemont so.
Mich würde interessieren, ob es in IT eine Landwirtschaftliche BG (BerufsGenossenschaft) gibt und ab welcher Grundstücksgröße entsteht eine Zwangsmitgliedschaft ?
Vielen Dank im voraus !
Zitat von cagiacon am 9. November 2021, 1:00 Uhr... für alles was landwirtschaftliche Nutzungen angeht ist die "https://www.coldiretti.it" Dein Ansprechpartner. Dieser Verband ist sehr kleinteilig strukturiert und in der nächstgrößeren Kleinstadt mit einer ansprechbaren Instanz vertreten, zumindest ist das hier im Piemont so.
Mich würde interessieren, ob es in IT eine Landwirtschaftliche BG (BerufsGenossenschaft) gibt und ab welcher Grundstücksgröße entsteht eine Zwangsmitgliedschaft ?
Vielen Dank im voraus !
Zitat von Gelöschter Benutzer am 25. März 2022, 10:52 UhrSalve,
bin jetzt kein Experte auf dem Gebiet, aber es scheint in Italien kein so weitverzweigtes branchenspezifisches BG Wesen zu geben wie in D.
In I scheint die ENAIL zentral für alle die entweder abhängig aber auch für viele selbständig tätigen Menschen zuständig zu sein.
Dass eine Versicherungspflicht aus landwirtschaftlichem Grundbesitz allein entsteht kann ich mir nicht vorstellen.
Es geht ja bei BG Mitgliedschaften um die Absicherung gegen berufsbedingte Krankheiten.
Und s.o. ist ja zunächst einmal der Agrarstatus wichtig, um überhaupt eine anerkannte landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben zu können.
Ciao
Robert
Salve,
bin jetzt kein Experte auf dem Gebiet, aber es scheint in Italien kein so weitverzweigtes branchenspezifisches BG Wesen zu geben wie in D.
In I scheint die ENAIL zentral für alle die entweder abhängig aber auch für viele selbständig tätigen Menschen zuständig zu sein.
Dass eine Versicherungspflicht aus landwirtschaftlichem Grundbesitz allein entsteht kann ich mir nicht vorstellen.
Es geht ja bei BG Mitgliedschaften um die Absicherung gegen berufsbedingte Krankheiten.
Und s.o. ist ja zunächst einmal der Agrarstatus wichtig, um überhaupt eine anerkannte landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben zu können.
Ciao
Robert
Zitat von velivolo am 27. März 2022, 16:18 UhrZitat von cagiacon am 25. März 2022, 10:52 Uhr1: Es geht ja bei BG Mitgliedschaften um die Absicherung gegen berufsbedingte Krankheiten.
2. Dass eine Versicherungspflicht aus landwirtschaftlichem Grundbesitz allein entsteht kann ich mir nicht vorstellen.
Zu 1. BG = gesetzliche Unfall-Versicherung.
Zu 2. die LBG greift in D. bereits ab einer LW-Fläche von gerademal 2.500 m², wenn 1-2 Gnaden-Tiere darauf stehen, so gerne auch bei kleineren Fläche. Sich von dieser Zwangsmitgliedschaft zu befreien ist nahezu auch dann unmöglich, wenn man nichts erzeugt.
Zum Vergleich: hat man in der Stadt (in D.) einen Pachtgarten i.d.G.v. ca. 100 - 900 m², so darf man, mW, die Erzeugnisse daraus bis zu einem Wert von 900* € in D. steuerfrei verkaufen und zwar ohne es der o.g. LBG auf die Nase binden zu müssen.
Zitat von cagiacon am 25. März 2022, 10:52 UhrUnd s.o. ist ja zunächst einmal der Agrarstatus wichtig, um überhaupt eine anerkannte landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben zu können.
Der Agrarstatus wäre mir eher unwichtig, denn ich möchte lediglich eine Streuobstwiese anlegen und ein paar Gnadentiere darauf laufen lassen, und zwar ohne, daß es folglich zum Zugriff der LBG oder ENAIL, mit jährlichen Zwangsmitgliedsbeitragen v. 500+ €, kommt.
Zitat von cagiacon am 25. März 2022, 10:52 Uhr1: Es geht ja bei BG Mitgliedschaften um die Absicherung gegen berufsbedingte Krankheiten.
2. Dass eine Versicherungspflicht aus landwirtschaftlichem Grundbesitz allein entsteht kann ich mir nicht vorstellen.
Zu 1. BG = gesetzliche Unfall-Versicherung.
Zu 2. die LBG greift in D. bereits ab einer LW-Fläche von gerademal 2.500 m², wenn 1-2 Gnaden-Tiere darauf stehen, so gerne auch bei kleineren Fläche. Sich von dieser Zwangsmitgliedschaft zu befreien ist nahezu auch dann unmöglich, wenn man nichts erzeugt.
Zum Vergleich: hat man in der Stadt (in D.) einen Pachtgarten i.d.G.v. ca. 100 - 900 m², so darf man, mW, die Erzeugnisse daraus bis zu einem Wert von 900* € in D. steuerfrei verkaufen und zwar ohne es der o.g. LBG auf die Nase binden zu müssen.
Zitat von cagiacon am 25. März 2022, 10:52 UhrUnd s.o. ist ja zunächst einmal der Agrarstatus wichtig, um überhaupt eine anerkannte landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben zu können.
Der Agrarstatus wäre mir eher unwichtig, denn ich möchte lediglich eine Streuobstwiese anlegen und ein paar Gnadentiere darauf laufen lassen, und zwar ohne, daß es folglich zum Zugriff der LBG oder ENAIL, mit jährlichen Zwangsmitgliedsbeitragen v. 500+ €, kommt.
Zitat von pottersbine am 27. März 2022, 17:09 Uhrich habe 2 ha, darunter auch Weideland. Kein Hahn würde danach krähen, wenn da auch ein paar Viecher rumliefen. Und ich kenne etliche Leute hier, die Pferde, Hühner, Schafe, Ziegen etc. auf ihrem entsprechend großen Gelände haben, und keiner käme auf die Idee, irgendwo irgendwas anzumelden, schon garnicht eine Streuobstwiese. Stell dich mit der Comune gut, nimm ein bisschen am Dorfleben teil, und alles ist ok.
ich habe 2 ha, darunter auch Weideland. Kein Hahn würde danach krähen, wenn da auch ein paar Viecher rumliefen. Und ich kenne etliche Leute hier, die Pferde, Hühner, Schafe, Ziegen etc. auf ihrem entsprechend großen Gelände haben, und keiner käme auf die Idee, irgendwo irgendwas anzumelden, schon garnicht eine Streuobstwiese. Stell dich mit der Comune gut, nimm ein bisschen am Dorfleben teil, und alles ist ok.
Zitat von velivolo am 30. März 2022, 14:38 UhrZitat von pottersbine am 27. März 2022, 17:09 Uhrich habe 2 ha, darunter auch Weideland.
Wie hoch sind da in etwa die jährl. Grundsteuer* ?
*wie viele Steuererhöhungen gab es in den letzten 20 Jahren (sind demnächst welche geplant) ?
Zitat von pottersbine am 27. März 2022, 17:09 Uhrich habe 2 ha, darunter auch Weideland.
Wie hoch sind da in etwa die jährl. Grundsteuer* ?
*wie viele Steuererhöhungen gab es in den letzten 20 Jahren (sind demnächst welche geplant) ?
Zitat von pottersbine am 30. März 2022, 15:48 Uhrimmer so um 280 Euro. Das bezieht sich aber nur auf das Haus und das umliegende Grundstück. Heißt IMU. und die Comune legt jedes Jahr einen Multiplikationsfaktor fest, nachdem das berechnet wird. Kann von Comune zu Comune sehr unterschiedlich sein. Und da das Haus im Kataster nicht mehr als landwirtschaftliches Anwesen geführt wird, gelten auch die andern Grundstücke nicht mehr als landwirtschaftliche Flächen. Es ist wichtig zu sehen, wie die einzelnen Parzellen benannt werden (campo, seminativo, prato, bosco, vigneto etc.) Und wenn das Haus noch als rurale eingetragen ist, muss es im Kataster umgeschrieben werden. Kostet einiges, ist aber eine einmalige Sache.
immer so um 280 Euro. Das bezieht sich aber nur auf das Haus und das umliegende Grundstück. Heißt IMU. und die Comune legt jedes Jahr einen Multiplikationsfaktor fest, nachdem das berechnet wird. Kann von Comune zu Comune sehr unterschiedlich sein. Und da das Haus im Kataster nicht mehr als landwirtschaftliches Anwesen geführt wird, gelten auch die andern Grundstücke nicht mehr als landwirtschaftliche Flächen. Es ist wichtig zu sehen, wie die einzelnen Parzellen benannt werden (campo, seminativo, prato, bosco, vigneto etc.) Und wenn das Haus noch als rurale eingetragen ist, muss es im Kataster umgeschrieben werden. Kostet einiges, ist aber eine einmalige Sache.
Zitat von Gelöschter Benutzer am 31. März 2022, 12:24 UhrSabine Du irritierst mich jetzt;
warum zahlst Du die IMU??
Du bist doch residente und hast Deinen Hauptwohnsitz hier, dann gilt doch Folgendes:
regime
L’IMU per l’abitazione principale non è dovuta. Sono assoggettate all’imposta esclusivamente le abitazioni classificate nelle categorie catastali A/1, A/8 e A/9 (c.d. di lusso).??
Sabine Du irritierst mich jetzt;
warum zahlst Du die IMU??
Du bist doch residente und hast Deinen Hauptwohnsitz hier, dann gilt doch Folgendes:
regime
L’IMU per l’abitazione principale non è dovuta. Sono assoggettate all’imposta esclusivamente le abitazioni classificate nelle categorie catastali A/1, A/8 e A/9 (c.d. di lusso).
??