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Frage: Vor Mautstelle gewendet

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Hallo zusammen,

Ich komme gerade aus meinem Toskana Urlaub zurück, der an für sich wunderschön war. Nur überschattet eine gewaltige Dummheit meinerseits die Freude darüber.
 
Ich habe mich auf dem Weg nach Venedig auf der Autobahn verfahren und musste "wenden". Also nahm ich die nächst mögliche Autobahnausfahrt und nutzte, ohne groß darüber nachzudenken, die Situation, dass weit und breit kein weiteres Fahrzeug zugegen war, um direkt wieder die Einfahrt in die andere Richtung zu nehmen. (Kleiner U-Turn) Die Mautstation war zwar in Sichtweite, ca. 100m entfernt, ich fuhr aber nicht an sie heran.
 
Nun frage ich mich natürlich, ob dies bereits ein "Zurücksetzen oder Wenden an Mautstationen" darstellt?
Falls ja, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kameras der Mautstation auch die Ein- Ausfahrt der Autobahnen aufzeichnen und meine Dummheit vielleicht mitbekommen haben? Oder zeichnen die Kameras lediglich den Bereich direkt vor der Mautstation auf?
 
Und falls es zu einem Bußgeld kommen sollte, muss ich dann wirklich mit diesen horenden Summen (bis zu 6000€) rechnen? 
Das ist ja fast schon existenz-zerstörend...
 
Würde mich freuen wenn ihr eure unverbindliche Einschätzung dazu abgeben könntet. Ich mache mir verständlicherweise schon ziemliche Sorgen.
 
Danke euch!
Daniel
Claudio hat auf diesen Beitrag reagiert.
Claudio

Hallo Daniel,
willkommen im Italienforum

Deine Fragen sind nicht allgemeingültig zu beantworten. Sicher gibt es da und dort Videoüberwachung in der Nähe der Auffahrt aber bestimmt nicht überall. Ein "Zurücksetzen an der Mautstation" ist dein Vergehen glaube ich nicht, sondern da greift eine andere Regel.

An deiner Stelle wäre ich nicht allzu besorgt. Wenn du allerdings beobachtet wurdest, dann kann es evtl. lange dauern, bis du von den Behörden was zu hören kriegst.

Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Man mag so alt, so gelehrt, so weise und so geschmackvoll sein als man will - eine Reise nach Italien gibt immer noch dem Geist ein neues Gepräge. Lichtenberg, 1785)

Vielen Dank für die freundliche Begrüßung im Forum.

Klar, dass hier keine Rechtsberatung geleistet werden kann, bin aber auch für Einschätzungen dankbar.

Nach meinen eigenen Recherchen würde ich auch behaupten, dass ich nicht unter die Kategorie "Zurücksetzen an einer Mautstation" falle.

 

Sollte ich aber unter die wahrscheinlichere Kategorie "Wenden auf der Autobahn, Überfahren des Mittelstreifens" fallen, könnte es laut italienischem Bußgeldkatalog noch teurer werden (ein Vergehen, das in Deutschland übrigens nur mit 75€ bestraft wird...) :-(

Claudio, Eric Standard und Italo Stefano haben auf diesen Beitrag reagiert.
ClaudioEric StandardItalo Stefano

Hallo, ich würde deinen Beitrag gerne nochmal aufgreifen, weil ich aktuell im Italien Urlaub bin und mir nahezu exakt die gleiche Dummheit unterlaufen ist. 

Habe, nachdem ich an der Mautstation aufgefahren bin, direkt gewendet (trotz durchgezogener Linie) und bin an der selben Mautstation dann wieder abgefahren. An der Mautstation war kein Personal oder sonst jemand der die Situation beobachtet hat.

Ich stelle mir gerade folgende Frage:

1. Hattest Du @daniel5501 nach deinem Urlaub nochmal Bescheid aus Italien bekommen?

2. Wird überhaupt Videomaterial an der Mautstation aufgezeichnet und für die Nachverfolgung von Verkehrsvergehen verwendet?

Die Bußgelder die man online zu lesen bekommt machen schon etwas Angst und ich kann deshalb den Urlaub gerade nicht wirklich genießen...

Danke, LG Eric 

Italo Stefano und Nabil2205 haben auf diesen Beitrag reagiert.
Italo StefanoNabil2205

Mir ist tatsächlich heute ein ähnliches Missgeschick passiert, nach mehrstündiger Autofahrt war das Hirn Matsch, Ausfahrt beim Autobahndreieck verwechselt und dann bei der nächsten Ausfahrt die "Abkürzung" vor der Mautstelle genommen. Konnte aber im Netz außer der Warnung das NICHT zu tun und diesem Post hier nichts weiteres finden.

 

Bin also auch sehr gespannt was andere zu diesem Thema sagen.

Habe ich schon öfter - mit italienischem Kennzeichen - gemacht und habe noch nie etwas danach gehört, mach dir mal keine Sorgen.   

Dein Problem wäre ohnehin darauf beschränkt auf den Fall, dass du mit demselben Kennzeichen noch mal nach Italien fährst und in eine Kontrolle gerätst, bei der die Polizei dann auf ein solches Vergehen stößt - die Wahrscheinlichkeit würde ich mit null beziffern. Italien und Deutschland betreiben keine Amtshilfe, und wenn der Fahrer nicht bekannt ist, kann das in Deutschland auch nicht vollstreckt werden.   

 

Hallo NorbertC,

ich denke da bist du nicht so ganz richtig informiert. Ich habe nach ca 6 Monaten Post vom von Regierungspräsidium (Einschreiben) bekommen. Ich bin im Januar einem festen Blitzer zu schnell gewesen... Das Regierungspäsidium war, laut aussage in dem Brief mit der Vollstreckung beauftragt (Wenn ich das noch richtig im Kopf habe). Es gab auch den üblichen Rabatt für "Sofortbezahler" und den Aufschlag für "Penner" 

Ein anderes mal habe ich, vor ca 1 Jahrzehnt, Post bekommen, weil ich an eine Mautstation, die meine Kreditkarte nicht genommen hat, nach öffnen der Schranke weitergefahren bin und die Maut, aus Unwissenheit, nicht selbständig später bezahlt habe.

 

Zitat von Polleraffe am 31. Oktober 2022, 15:33 Uhr

Ein anderes mal habe ich, vor ca 1 Jahrzehnt, Post bekommen, weil ich an eine Mautstation, die meine Kreditkarte nicht genommen hat, nach öffnen der Schranke weitergefahren bin und die Maut, aus Unwissenheit, nicht selbständig später bezahlt habe.

 

Nach welchem Zeitraum hast du die Post bekommen? Wie teuer war es?

Zitat von kokomiko am 1. November 2022, 17:10 Uhr

 

Nach welchem Zeitraum hast du die Post bekommen? Wie teuer war es?

Das kann ich dir nach ca 10 Jahren natürlich auf den Tag und den Cent genau sagen.....

 

seit 2010 kann jedes EU Land Vergehen im Straßenverkehr im Ausland einfordern. D.h. wenn man z.B. geblitzt wird kommt sicher Post aus Italien beim gemeldeten Besitzer des Fahrzeugs. In Italien wird zudem auch von hinten geblitzt. Also hier auch keine Chance zu behaupten nicht gefahren zu sein, das interessiert nicht denn immer der Halter wird zur Kasse gebeten.

Ich habe in den letzten 2 Jahren bereits 5x Post aus Italien bekommen und war immer 2 km/h (nach Abzug der Tolleranz) zu schnell. Hat jedes mal 45€ gekostet, bei Sofortüberweisung, sonst 90€. Der Bescheid kam immer per Einschreiben nach ca. 2 Wochen. Einmal waren wir noch im Urlaub als dieses eintraf, somit ging es nach der Einlagerung von 7 Tagen auf der Post, wieder zurück. Nach etwa 3 Monaten kam der Bescheid erneut und da waren wir wieder zurück .

Auch auf der Autobahn wird mit zivielen Fahrzeugen gerne nach Vergehen geahndet. Hier sind besonders Anhängerfahrer im Visier (fahre selber regelmäßig damit) der Überwachung. Ich schüttel oft den Kopf wenn mich Deutsche und Holländer ständig mit Ihren Wohnwagen überholen. Scheinbar wissen diese nicht dass für Anhänger auf Autobahnen 90 km/h gilt auch wenn die Sonderzulassung 100 km/h ausweist. Fährt man noch dazu auf der Brennerautobahn ist dort von 24-0 Uhr Überholverbot für Anhänger und LKW´s. Anstrengend wird es wenn die LKW´s auch noch eine Beschränkung auf 60 km/h erhalten (bei Bozen z.B.) denn rechtlich gesehen müsste ein Hängerfahrzeug in diesem Pulk mitfahren . Dort habe ich überholt und anschließend ist mir ein Zivilfahrzeug für ca. 2 km hinterher gefahren. Ich bin auf den Strich 90 km/h gefahren und es kam nie ein Strafzettel. Entweder hatten sie den Überholvorgang nicht auf Video, oder sie haben ein Auge zugedrückt.

Zumindest bis Verona gilt das Überholverbot, denn dort fahre ich immer ab, aber auch von dort Richtung Venedig geht es weiter. Bis auf einige kurze Teile ist es hier genauso geregelt und Verstöße können ungemein in die Urlaubskasse greifen.

Also Augen auf im Straßenverkehr, besonders im Ausland

Schönen Sonntag noch

Thomas

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